Der Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) wird halbjährlich angepasst. Im Rahmen dieser Anpassungen werden unter anderem Wirkstoffe neu aufgenommen oder gestrichen.
Der Anhang 1 der PSMV enthält die Liste der Wirkstoffe, die in der Schweiz in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden dürfen. Dieser Anhang wird halbjährlich jeweils auf den 1. Januar und 1. Juli angepasst.
Wann wird ein neuer Wirkstoff aufgenommen?
Ein neuer Wirkstoff wird in diesen Anhang aufgenommen, wenn die Prüfung der massgeblichen Unterlagen ergibt, dass die in der PSMV aufgeführten Kriterien erfüllt sind.
Wann wird ein Wirkstoff gestrichen?
Es wird ein Wirkstoff aus diesem Anhang gestrichen, wenn dieser aus der Durchführungsverordnung (EU) 540/2011 gestrichen wird.
In Anhang 1 PSMV werden zudem Wirkstoffe, die als Substitutionskandidaten oder als Wirkstoffe mit geringem Risiko gelten, also solche bezeichnet.
Anpassungen Anhang 1 PSMV per 1. Juli 2025
Folgende Einträge wurden aus Anhang 1, Teil A: Chemische Stoffe, gestrichen:
Bezeichnung |
Ausverkaufsfrist |
Verwendungsfrist |
|---|---|---|
Dodemorph |
- |
- |
Fenpyrazamin |
01.01.2026 |
01.01.2027 |
Flufenacet |
01.01.2026 |
01.01.2027 |
| Meptyldinocap | - | - |
| Metribuzin | 01.01.2026 | 01.07.2026 |
| Tritosulfuron | 01.01.2026 | 01.07.2026 |
Folgender Eintrag wurde in Anhang 1, Teil C: Makroorganismen aufgenommen:
Bezeichnung |
Beschreibung |
Wirkungsart |
|---|---|---|
| Micromus angulatus | Räuberische Neuropteren |
Insektizid |
Der Wirkstoff «Kupferverbindungen» wurde, analog zur EU, um die Variante «(als Oxid): copper (I) oxide» ergänzt.
Beim Makroorganismus «Chryosperla carnea» wurde in der deutschen Fassung der Schreibfehler «Räuberische Nevropteren» zu «Räuberische Neuropteren» korrigiert.
Weitere Informationen
Letzte Änderung 01.07.2025