Wirkstoffanpassungen

Der Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) wird halbjährlich angepasst. Im Rahmen dieser Anpassungen werden unter anderem Wirkstoffe neu aufgenommen oder gestrichen.

Der Anhang 1 der PSMV enthält die Liste der Wirkstoffe, die in der Schweiz in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden dürfen. Dieser Anhang wird halbjährlich jeweils auf den 1. Januar und 1. Juli angepasst.

Wann wird ein neuer Wirkstoff aufgenommen?
Ein neuer Wirkstoff wird in diesen Anhang aufgenommen, wenn die Prüfung der massgeblichen Unterlagen ergibt, dass die in der PSMV aufgeführten Kriterien erfüllt sind.

Wann wird ein Wirkstoff gestrichen?
Es wird ein Wirkstoff aus diesem Anhang gestrichen, wenn dieser aus der Durchführungsverordnung (EU) 540/2011 gestrichen wird.

In Anhang 1 PSMV werden zudem Wirkstoffe, die als Substitutionskandidaten oder als Wirkstoffe mit geringem Risiko gelten, also solche bezeichnet.

Vorgesehene Anpassungen Anhang 1 PSMV per 1. Juli 2024

Folgende Einträge sollen aus Anhang 1, Teil A: Chemische Stoffe, gestrichen werden:

Bezeichnung

Ausverkaufsfrist

Verwendungsfrist

Benthiavalicarb

01.01.2025

01.07.2025

Clofentezine

01.01.2025

01.07.2025

Metiram

01.01.2025

01.07.2025

Octansäure (als Na- und Fe-Salz)

-

-

S-Metolachlor

01.10.2024

01.01.2025

Tribenuron-methyl

-

-

Triflusulfuron-methyl

01.10.2024

01.04.2025

Folgender Eintrag soll in Anhang 1, Teil C: Makroorganismen aufgenommen werden:

Bezeichnung

Beschreibung

Wirkungsart

Trissolcus basalis

Parasitische Hymenopteren

Insektizid

Der Wirkstoff "Octansäure" soll als eigenständiger Eintrag aus dem Anhang 1 gestrichen werde, um die momentane Doppelnennung zu bereinigen. Octansäure wird weiterhin beim Wirkstoff "Fettsäuren C7 bis C20" als "Variante: Caprylsäure (Octanoic Acid)" aufgeführt werden.

Der Wirkstoff "Tribenuron-methyl" soll als eigenständiger Eintrag aus dem Anhang 1 gestrichen werden und neu unter dem Wirkstoff "Tribenuron" als "Variante: Tribenuron-methyl" aufgeführt werden.

Beim Wirkstoff "Bifenazat" soll die IUPAC-Bezeichnung zu "isopropyl 2-(4-methoxybiphenyl-3-yl)hydrazinoformate" korrigiert werden.

Der Wirkstoff "Calciumcarbonat" soll in Anlehnung an die in der EU als synonym geführte Bezeichnung Kalkstein um "Variante: Kalkstein" ergänzt werden.

Der Wirkstoff "Fettsäuren C7 bis C20" soll in Anlehnung an die EU um die Varianten "Variante: Fettsäurenethylester C8 bis C10", "Variante: Laurinsäure", "Variante: Methyloctanoat" und "Variante: Methyldecanoat" ergänzt werden, die Variante "Variante: Fettsäuren C7 bis C18" soll mit der Variante "Variante: Fettsäuren C7 bis C18 und ungesättigte C18-Kaliumsalze" ersetzt werden und die Variante "und die Natrium- Kaliumsalze dieser Säuren" soll gestrichen werden.

Die Bezeichnung des Mikroorganismus "Paecilomyces lilacinus" soll in Anlehnung an die EU zu "Purpureocillium lilacinum" angepasst werden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 08.04.2024

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