Der Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) wird halbjährlich angepasst. Im Rahmen dieser Anpassungen werden unter anderem Wirkstoffe neu aufgenommen oder gestrichen.
Der Anhang 1 der PSMV enthält die Liste der Wirkstoffe, die in der Schweiz in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden dürfen. Dieser Anhang wird halbjährlich jeweils auf den 1. Januar und 1. Juli angepasst.
Wann wird ein neuer Wirkstoff aufgenommen?
Ein neuer Wirkstoff wird in diesen Anhang aufgenommen, wenn die Prüfung der massgeblichen Unterlagen ergibt, dass die in der PSMV aufgeführten Kriterien erfüllt sind.
Wann wird ein Wirkstoff gestrichen?
Es wird ein Wirkstoff aus diesem Anhang gestrichen, wenn dieser aus der Durchführungsverordnung (EU) 540/2011 gestrichen wird.
In Anhang 1 PSMV werden zudem Wirkstoffe, die als Substitutionskandidaten oder als Wirkstoffe mit geringem Risiko gelten, also solche bezeichnet.
Laufendes Rechtsetzungsverfahren zur Anpassung des Anhangs 1 PSMV (voraussichtliches Inkrafttreten per 1.7.2025)
Folgende Einträge sollen aus Anhang 1, Teil A: Chemische Stoffe, gestrichen werden:
Bezeichnung |
Ausverkaufsfrist |
Verwendungsfrist |
---|---|---|
Dodemorph |
- |
- |
Fenpyrazamin |
01.01.2026 |
01.01.2027 |
Flufenacet |
01.01.2026 |
01.01.2027 |
Meptyldinocap | - | - |
Metribuzin | 01.01.2026 | 01.07.2026 |
Tritosulfuron | 01.01.2026 | 01.07.2026 |
Folgender Eintrag soll in Anhang 1, Teil C: Makroorganismen aufgenommen:
Bezeichnung |
Beschreibung |
Wirkungsart |
---|---|---|
Micromus angulatus | Räuberische Neuropteren |
Insektizid |
Der Wirkstoff “Kupferverbindungen” soll, analog zur EU, um die Variante “(als Oxid): copper (I) oxide” ergänzt werden.
Beim Makroorganismus "Chryosperla carnea" soll in der deutschen Fassung der Schreibfehler "Räuberische Nevropteren" zu "Räuberische Neuropteren" korrigiert.
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Letzte Änderung 28.03.2025