Der Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) wird halbjährlich angepasst. Im Rahmen dieser Anpassungen werden unter anderem Wirkstoffe neu aufgenommen oder gestrichen.
Der Anhang 1 der PSMV enthält die Liste der Wirkstoffe, die in der Schweiz in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden dürfen. Dieser Anhang wird halbjährlich jeweils auf den 1. Januar und 1. Juli angepasst.
Wann wird ein neuer Wirkstoff aufgenommen?
Ein neuer Wirkstoff wird in diesen Anhang aufgenommen, wenn die Prüfung der massgeblichen Unterlagen ergibt, dass die in der PSMV aufgeführten Kriterien erfüllt sind.
Wann wird ein Wirkstoff gestrichen?
Es wird ein Wirkstoff aus diesem Anhang gestrichen, wenn dieser aus der Durchführungsverordnung (EU) 540/2011 gestrichen wird.
In Anhang 1 PSMV werden zudem Wirkstoffe, die als Substitutionskandidaten oder als Wirkstoffe mit geringem Risiko gelten, also solche bezeichnet.
Anpassungen Anhang 1 PSMV per 1. Juli 2024
Folgende Einträge wurden aus Anhang 1, Teil A: Chemische Stoffe, gestrichen:
Bezeichnung |
Ausverkaufsfrist |
Verwendungsfrist |
---|---|---|
Benthiavalicarb |
01.01.2025 |
01.07.2025 |
Clofentezine |
01.01.2025 |
01.07.2025 |
Metiram |
01.01.2025 |
01.07.2025 |
Octansäure (als Na- und Fe-Salz) | - |
- |
S-Metolachlor |
01.10.2024 |
01.01.2025 |
Tribenuron-methyl |
- |
- |
Triflusulfuron-methyl |
01.10.2024 |
01.04.2025 |
Folgender Eintrag soll in Anhang 1, Teil C: Makroorganismen aufgenommen werden:
Bezeichnung |
Beschreibung |
Wirkungsart |
---|---|---|
Trissolcus basalis |
Parasitische Hymenopteren |
Insektizid |
Der Wirkstoff "Octansäure" wurde als eigenständiger Eintrag aus dem Anhang 1 gestrichen, um die momentane Doppelnennung zu bereinigen. Octansäure ist weiterhin beim Wirkstoff "Fettsäuren C7 bis C20" als "Variante: Caprylsäure (Octanoic Acid)" aufgeführt.
Der Wirkstoff "Tribenuron-methyl" wurde als eigenständiger Eintrag aus dem Anhang 1 gestrichen und ist neu unter dem Wirkstoff "Tribenuron" als "Variante: Tribenuron-methyl" aufgeführt.
Beim Wirkstoff "Bifenazat" wurde die IUPAC-Bezeichnung zu "isopropyl 2-(4-methoxybiphenyl-3-yl)hydrazinoformate" korrigiert.
Der Wirkstoff "Calciumcarbonat" wurde in Anlehnung an die in der EU als synonym geführte Bezeichnung Kalkstein um "Variante: Kalkstein" ergänzt.
Beim Wirkstoff "Fettsäuren C7 bis C20" wurde die Variante "Variante: Fettsäuren C7 bis C18" mit der Variante "Variante: Fettsäuren C7 bis C18 und ungesättigte C18-Kaliumsalze" ersetzt und die Variante "und die Natrium- Kaliumsalze dieser Säuren" wurde gestrichen.
Die Bezeichnung des Mikroorganismus "Paecilomyces lilacinus" wurde in Anlehnung an die EU zu "Purpureocillium lilacinum" angepasst.
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Letzte Änderung 01.07.2024