Tierversuche dürfen in der Schweiz nur durchgeführt werden, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen. Für die Haltung der Versuchstiere gelten ebenso strenge Regeln wie für die Aus- und Weiterbildung der Forschenden, welche mit Tieren arbeiten.
Aktuell
Mehr Versuchstiere eingesetzt
20.09.2022: Die neue Tierversuchsstatistik zeigt: 2021 wurden rund 575'000 Tiere für Versuche eingesetzt. Das sind 3 Prozent mehr als im Vorjahr. 2021 wurden fast 90 Versuche mehr durchgeführt als 2020. Von den Tierversuchen im Schweregrad 3 entfallen 93 Prozent auf die Erforschung von Krankheiten beim Menschen, davon etwa die Hälfte zu Krebs und neurologischen Krankheiten wie Demenz oder Multiple Sklerose. Der Anstieg im Schweregrad 3 ist seit 2018 teilweise auf durch das BLV angepasste Richtlinien zurückzuführen.

Die Schweiz hat eine der umfassendsten Tierschutzgesetzgebungen weltweit. Der Bereich Tierversuche ist besonders strikt geregelt: Jeder einzelne beantragte Tierversuch wird von einer kantonalen Tierversuchskommission begutachtet. Die Forschenden müssen aufzeigen, dass der Nutzen für die Gesellschaft grösser ist als das Leiden der Tiere (Güterabwägung).
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Letzte Änderung 20.09.2022