Tierversuche

Tierversuche dürfen in der Schweiz nur durchgeführt werden, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen. Für die Haltung der Versuchstiere gelten ebenso strenge Regeln wie für die Aus- und Weiterbildung der Forschenden, welche mit Tieren arbeiten.

Aktuell

Anstieg der Tierversuche im Jahr 2022

In der Schweiz wurden letztes Jahr 585 991 Tiere für Forschungszwecke eingesetzt. Gemäss der Tierversuchsstatistik des BLV sind dies rund zwei Prozent mehr als 2021. Im langjährigen Vergleich liegt die Zahl im unteren Bereich: In den letzten zwanzig Jahren wurden jährlich zwischen 560 000 und 760 000 Tiere in Versuchen verwendet. Wie bereits in den Vorjahren wurden auch 2022 in Versuchen des belastendsten Schweregrads 3 mehr Tiere eingesetzt. Im Vergleich zu 2021 waren es rund 1300 Tiere mehr. Das entspricht einem Plus von etwa 5 Prozent.

Forschende in der Schweiz müssen das 3R-Prinzip umsetzen: replace, reduce, refine. Das bedeutet, dass Tierversuche ersetzt, verringert und verbessert werden sollen. Um 3R voranzutreiben, hat der Bundesrat 2020 das Nationale Forschungsprogramm «Advancing 3R – Tiere, Forschung und Gesellschaft» (NFP 79) lanciert.

Mehr Tiere in Tierversuchen eingesetzt

Die Schweiz hat eine der umfassendsten Tierschutzgesetzgebungen weltweit. Der Bereich Tierversuche ist besonders strikt geregelt: Jeder einzelne beantragte Tierversuch wird von einer kantonalen Tierversuchskommission begutachtet. Die Forschenden müssen aufzeigen, dass der Nutzen für die Gesellschaft grösser ist als das Leiden der Tiere (Güterabwägung).

3R – Replace, Reduce, Refine

Tierversuche dürfen nur bewilligt werden, wenn keine alternativen Methoden vorhanden sind, mit denen eine Fragestellung beantwortet werden kann. Die Anzahl Versuchstiere und die Belastung der Tiere müssen auf ein Minimum beschränkt werden.

Schweregrad und Güterabwägung

Die Güterabwägung zeigt auf, ob ein Tierversuch bewilligt und durchgeführt werden kann. Dabei wird der erwartete Erkenntnisgewinn der Belastung der Tiere gegenübergestellt.

Antrag und Bewilligung

Jeder einzelne Tierversuch und jede Haltung von Versuchstieren muss in der Schweiz bewilligt werden. Das strenge Verfahren hat zum Ziel, die Tiere vor Belastungen zu schützen, die nicht gerechtfertigt werden können.

Bericht und Meldung

Wer Tierversuche durchführt, ist verpflichtet, regelmässig die Anzahl der Versuchstiere zu melden und über abgeschlossene Versuche zu berichten.

Aus- und Weiterbildung

Wer Tierversuche durchführt, muss über die nötigen Kenntnisse verfügen, eine spezifische Ausbildung machen und Fortbildungen besuchen. Auch Personen, welche Versuchstiere betreuen, müssen ausgebildet sein und sich regelmässig fortbilden.

Forschende

Der Umgang mit Versuchstieren ist klar geregelt. Neben den gesetzlichen Vorgaben stellen wir Ihnen auf dieser Seite spezifische Fachinformationen, Erläuterungen und Formulare zur Verfügung. Tierversuche müssen mit der Webapplikation e-tierversuche verwaltet werden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 14.09.2023

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