Tierversuche dürfen in der Schweiz nur durchgeführt werden, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen. Für die Haltung der Versuchstiere gelten ebenso strenge Regeln wie für die Aus- und Weiterbildung der Forschenden, welche mit Tieren arbeiten.
Der Bundesrat hat mehrere Änderungen in der Tierschutzverordnung und der Tierversuchsverordnung beschlossen, die grösstenteils am 1. Februar in Kraft getreten sind. Drei Änderungen betreffend Tierversuche treten jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.
Tierschutzverordnung:
Der Artikel 115a (neue Bestimmungen zur tierärztlichen Betreuung von Versuchstierhaltungen) tritt am 1. Februar 2026 in Kraft.
Der Artikel 131 Bst. d (über die Zuständigkeit der Versuchsleitenden) tritt ab dem 01. Februar 2027 in Kraft.
Tierversuchsverordnung:
Der Artikel 30, Bst. a und m (Angaben sowie Begründung der Anzahl gesamthaft für den Versuch gezüchteter und importierter Tiere im Gesuch um Bewilligung von Tierversuchen) tritt ab dem 01. Februar 2027 in Kraft.
Erklärende Ausführungen zu den Änderungen sind im erläuternden Bericht enthalten.
Im Fokus
Befragung zur Fachinformation Schweregrade (Version 1.04) im Bereich Tierversuche
Das BLV prüft zurzeit, ob die Fachinformation für die Beurteilung der Schweregrade revidiert werden soll. Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung (refine) der Tierversuche gemäss dem 3R-Prinzip (replace, reduce, refine) und eine allfällige Aktualisierung der in der Fachinformation enthaltenen Angaben. Die kantonalen Fachstellen für Tierversuche sowie die Mitglieder des Schweizerischen 3R-Kompetenzzentrum (3RCC) wurden zum Revisionsbedarf befragt. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet.
Die Schweiz hat eine der umfassendsten Tierschutzgesetzgebungen weltweit. Der Bereich Tierversuche ist besonders strikt geregelt: Jeder einzelne beantragte Tierversuch wird von einer kantonalen Tierversuchskommission begutachtet. Die Forschenden müssen aufzeigen, dass der Nutzen für die Gesellschaft grösser ist als das Leiden der Tiere (Güterabwägung).
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Letzte Änderung 25.04.2025