Tierversuche

Tierversuche dürfen in der Schweiz nur durchgeführt werden, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen. Für die Haltung der Versuchstiere gelten ebenso strenge Regeln wie für die Aus- und Weiterbildung der Forschenden, welche mit Tieren arbeiten.

Im Fokus

Befragung zur Fachinformation Schweregrade (Version 1.04) im Bereich Tierversuche

Das BLV prüft zurzeit, ob die Fachinformation für die Beurteilung der Schweregrade revidiert werden soll. Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung (refine) der Tierversuche gemäss dem 3R-Prinzip (replace, reduce, refine) und eine allfällige Aktualisierung der in der Fachinformation enthaltenen Angaben. Die kantonalen Fachstellen für Tierversuche sowie die Mitglieder des Schweizerischen 3R-Kompetenzzentrum (3RCC) wurden zum Revisionsbedarf befragt. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet.

Die Schweiz hat eine der umfassendsten Tierschutzgesetzgebungen weltweit. Der Bereich Tierversuche ist besonders strikt geregelt: Jeder einzelne beantragte Tierversuch wird von einer kantonalen Tierversuchskommission begutachtet. Die Forschenden müssen aufzeigen, dass der Nutzen für die Gesellschaft grösser ist als das Leiden der Tiere (Güterabwägung).

3R – Replace, Reduce, Refine

Tierversuche dürfen nur bewilligt werden, wenn keine alternativen Methoden vorhanden sind, mit denen eine Fragestellung beantwortet werden kann. Die Anzahl Versuchstiere und die Belastung der Tiere müssen auf ein Minimum beschränkt werden.

Schweregrad und Güterabwägung

Die Güterabwägung zeigt auf, ob ein Tierversuch bewilligt und durchgeführt werden kann. Dabei wird der erwartete Erkenntnisgewinn der Belastung der Tiere gegenübergestellt.

Antrag und Bewilligung

Jeder einzelne Tierversuch und jede Haltung von Versuchstieren muss in der Schweiz bewilligt werden. Das strenge Verfahren hat zum Ziel, die Tiere vor Belastungen zu schützen, die nicht gerechtfertigt werden können.

Bericht und Meldung

Wer Tierversuche durchführt, ist verpflichtet, regelmässig die Anzahl der Versuchstiere zu melden und über abgeschlossene Versuche zu berichten.

Aus- und Weiterbildung

Wer Tierversuche durchführt, muss über die nötigen Kenntnisse verfügen, eine spezifische Ausbildung machen und Fortbildungen besuchen. Auch Personen, welche Versuchstiere betreuen, müssen ausgebildet sein und sich regelmässig fortbilden.

Forschende

Der Umgang mit Versuchstieren ist klar geregelt. Neben den gesetzlichen Vorgaben stellen wir Ihnen auf dieser Seite spezifische Fachinformationen, Erläuterungen und Formulare zur Verfügung. Tierversuche müssen mit der Webapplikation e-tierversuche verwaltet werden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 25.04.2025

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