Tierversuche dürfen in der Schweiz nur durchgeführt werden, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen. Für die Haltung der Versuchstiere gelten ebenso strenge Regeln wie für die Aus- und Weiterbildung der Forschenden, welche mit Tieren arbeiten.
Aktuell
Anstieg der Tierversuche im Jahr 2022
In der Schweiz wurden letztes Jahr 585 991 Tiere für Forschungszwecke eingesetzt. Gemäss der Tierversuchsstatistik des BLV sind dies rund zwei Prozent mehr als 2021. Im langjährigen Vergleich liegt die Zahl im unteren Bereich: In den letzten zwanzig Jahren wurden jährlich zwischen 560 000 und 760 000 Tiere in Versuchen verwendet. Wie bereits in den Vorjahren wurden auch 2022 in Versuchen des belastendsten Schweregrads 3 mehr Tiere eingesetzt. Im Vergleich zu 2021 waren es rund 1300 Tiere mehr. Das entspricht einem Plus von etwa 5 Prozent.
Forschende in der Schweiz müssen das 3R-Prinzip umsetzen: replace, reduce, refine. Das bedeutet, dass Tierversuche ersetzt, verringert und verbessert werden sollen. Um 3R voranzutreiben, hat der Bundesrat 2020 das Nationale Forschungsprogramm «Advancing 3R – Tiere, Forschung und Gesellschaft» (NFP 79) lanciert.

Die Schweiz hat eine der umfassendsten Tierschutzgesetzgebungen weltweit. Der Bereich Tierversuche ist besonders strikt geregelt: Jeder einzelne beantragte Tierversuch wird von einer kantonalen Tierversuchskommission begutachtet. Die Forschenden müssen aufzeigen, dass der Nutzen für die Gesellschaft grösser ist als das Leiden der Tiere (Güterabwägung).
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Letzte Änderung 14.09.2023