Bericht und Meldung

Wer Tierversuche durchführt, ist verpflichtet, regelmässig die Anzahl der Versuchstiere zu melden und über abgeschlossene Versuche zu berichten.

Gemäss Artikel 36 des Tierschutzgesetzes (TSchG) veröffentlicht das BLV jährlich eine Tierversuchsstatistik, die sämtliche Tierversuche erfasst. Die Tierversuchsstatistik enthält die notwendigen Angaben, um eine Beurteilung der Anwendung der Tierschutzgesetzgebung zu ermöglichen.

Artikel 20a des Tierschutzgesetzes (TSchG) verlangt, dass das BLV Angaben über die abgeschlossenen Tierversuche veröffentlicht. Die Forschenden melden Titel, Fachgebiet, Versuchszweck, Anzahl der eingesetzten Tiere pro Tierart sowie Schweregrad der Belastung der Tiere. Diese Angaben veröffentlicht das BLV fortlaufend.

Berichte und Meldungen von Forschenden zur Anzahl der eingesetzten Versuchstiere und über abgeschlossene Versuche werden über animex-ch elektronisch abgewickelt.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 29.01.2021

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https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/tiere/tierversuche/reporting.html