Der Umgang mit Versuchstieren ist klar geregelt. Neben den gesetzlichen Vorgaben stellen wir Ihnen auf dieser Seite spezifische Fachinformationen, Erläuterungen und Formulare zur Verfügung. Tierversuche müssen mit der Webapplikation animex-ch verwaltet werden: Informationen dazu finden Sie auf der Unterseite "animex-ch".
Der Bundesrat hat mehrere Änderungen in der Tierschutzverordnung und der Tierversuchsverordnung beschlossen, die grösstenteils am 1. Februar in Kraft getreten sind. Drei Änderungen betreffend Tierversuche treten jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.
Tierschutzverordnung:
Der Artikel 115a (neue Bestimmungen zur tierärztlichen Betreuung von Versuchstierhaltungen) tritt am 1. Februar 2026 in Kraft.
Der Artikel 131 Bst. d (über die Zuständigkeit der Versuchsleitenden) tritt ab dem 01. Februar 2027 in Kraft.
Tierversuchsverordnung:
Der Artikel 30, Bst. a und m (Angaben sowie Begründung der Anzahl gesamthaft für den Versuch gezüchteter und importierter Tiere im Gesuch um Bewilligung von Tierversuchen) tritt ab dem 01. Februar 2027 in Kraft.
Erklärende Ausführungen zu den Änderungen sind im erläuternden Bericht enthalten.
Unter «Formulare» stehen Fachinformationen und Erläuterungen zu den Gesuchen, Bewilligungen, Berichten und Meldungen zur Verfügung. Falls noch kein Zugriff auf die Applikation animex-ch vorhanden ist oder Bewilligungsverfahren ausserhalb von animex-ch abgewickelt werden, sind die Formulare hier abrufbar.
«Weitere Fachinformationen des BLV zu ausgewählten Themen finden Sie unter «Im Detail» bei «BLV-Dokumente». Ebenfalls in dieser Rubrik finden Sie bei «Manual-Dokumente» Informationen, welche im Rahmen des «Manual Tierschutzvollzug» erarbeitet wurden. Das Manual Tierschutzvollzug ist ein Gemeinschaftswerk des Veterinärdienstes Schweiz, also von Bund und Kantonen und hat im Wesentlichen den einheitlichen, ressourcenschonenden und wirkungsvollen Tierschutzvollzug zum Ziel: siehe awisa. Es handelt sich bei den Dokumenten u.a. um Merkblätter zu ausgewählten Themen, welche in Zusammenarbeit von Kantonen und BLV erarbeitet wurden und sich sowohl an den Vollzug als auch an die mit Tieren forschenden und Versuchstiere haltendenden Institutionen richten.»
Informationen zu Ausbildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen im Tierversuchsbereich finden Sie in animex-ch und auf der Seite Tierversuche > Aus- und Weiterbildung.
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Letzte Änderung 18.12.2025