Forschende

Der Umgang mit Versuchstieren ist klar geregelt. Neben den gesetzlichen Vorgaben stellen wir Ihnen auf dieser Seite spezifische Fachinformationen, Erläuterungen und Formulare zur Verfügung. Tierversuche müssen mit der Webapplikation animex-ch verwaltet werden: Informationen dazu finden Sie auf der Unterseite "animex-ch".

3R, das unerlässliche Mass und current best practice

Bei jedem Tierversuch ist das unerlässliche Mass gemäss Artikel 137 der Tierschutzverordnung einzuhalten. Insbesondere sind die kleinste notwendige Anzahl Tiere einzusetzen (3R-Prinzip Reduce) und die am wenigsten belastende Methode zu verwenden (3R-Prinzip Refine).

Alle Versuche sind nach dem current best practice-Prinzip zu planen, durchzuführen und auszuwerten. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und methodische Verbesserungen sind bei jedem Versuch zu berücksichtigen. 

Weitere Informationen zu den 3R finden Sie auch auf der Seite 3R – Replace, Reduce, Refine sowie auf der Seite des 3R Kompetenzzentrum Schweiz (3RCC).

Unter «Formulare» stehen Fachinformationen und Erläuterungen zu den Gesuchen, Bewilligungen, Berichten und Meldungen zur Verfügung. Falls noch kein Zugriff auf die Applikation animex-ch vorhanden ist oder Bewilligungsverfahren ausserhalb von animex-ch abgewickelt werden, sind die Formulare hier abrufbar.

Weitere Fachinformationen zu ausgewählten Themen finden Sie unter «Im Detail».

Informationen zu Ausbildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen im Tierversuchsbereich finden Sie in animex-ch und auf der Seite Tierversuche > Aus- und Weiterbildung.

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Letzte Änderung 04.04.2024

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