Forschende

Der Umgang mit Versuchstieren ist klar geregelt. Neben den gesetzlichen Vorgaben stellen wir Ihnen auf dieser Seite spezifische Fachinformationen, Erläuterungen und Formulare zur Verfügung. Tierversuche müssen mit der Webapplikation animex-ch verwaltet werden: Informationen dazu finden Sie auf der Unterseite "animex-ch".

Unter «Formulare» stehen Fachinformationen und Erläuterungen zu den Gesuchen, Bewilligungen, Berichten und Meldungen zur Verfügung. Falls noch kein Zugriff auf die Applikation animex-ch vorhanden ist oder Bewilligungsverfahren ausserhalb von animex-ch abgewickelt werden, sind die Formulare hier abrufbar.

«Weitere Fachinformationen des BLV zu ausgewählten Themen finden Sie unter «Im Detail» bei «BLV-Dokumente». Ebenfalls in dieser Rubrik finden Sie bei «Manual-Dokumente» Informationen, welche im Rahmen des «Manual Tierschutzvollzug» erarbeitet wurden. Das Manual Tierschutzvollzug ist ein Gemeinschaftswerk des Veterinärdienstes Schweiz, also von Bund und Kantonen und hat im Wesentlichen den einheitlichen, ressourcenschonenden und wirkungsvollen Tierschutzvollzug zum Ziel: siehe awisa. Es handelt sich bei den Dokumenten u.a. um Merkblätter zu ausgewählten Themen, welche in Zusammenarbeit von Kantonen und BLV erarbeitet wurden und sich sowohl an den Vollzug als auch an die mit Tieren forschenden und Versuchstiere haltendenden Institutionen richten.»

Informationen zu Ausbildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen im Tierversuchsbereich finden Sie in animex-ch und auf der Seite Tierversuche > Aus- und Weiterbildung.

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Letzte Änderung 18.12.2025

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