Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind Lebensmittel und keine Heilmittel. Wer sich ausgewogen und abwechslungsreich ernährt braucht in der Regel keine NEM. Einzelne Bevölkerungsgruppen sollten jedoch auf eine genügende Versorgung mit Jod, Folsäure, Vitamin D oder Vitamin B12 achten.
Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind dazu bestimmt, die alltägliche Ernährung mit Vitaminen, Mineralstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer Wirkung zu ergänzen. Sie werden in konzentrierter Form und in abgemessenen kleinen Mengen in Verkehr gebracht, z. B. in Tabletten, Kapseln, Pulverbeuteln, Flüssigampullen oder Flaschen mit Tropfeinsätzen. NEM sind weder für die Vorbeugung, noch für die Behandlung einer menschlichen Krankheit bestimmt und dürfen auch nicht dafür angepriesen werden. Wer sich ausgewogen und abwechslungsreich ernährt, braucht in der Regel keine NEM. Bestimmte Bevölkerungsgruppen sollten jedoch auf eine genügende Versorgung mit Jod, Folsäure, Vitamin D oder Vitamin B12 achten.
Wann ist die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln sinnvoll?
Die vorübergehende Einnahme eines Nahrungsergänzungsmittels kann sinnvoll sein, wenn mit der alltäglichen Ernährung einzelne Nährstoffe nicht in ausreichenden Mengen aufgenommen werden. Betroffen sind tendenziell bestimmte Bevölkerungsgruppen, z. B. Frauen mit Kinderwunsch, Schwangere oder ältere Personen. (Siehe dazu Lebensphasen und Ernährungsformen.) Nährstoffe, auf die in gewissen Lebenssituationen geachtet werden sollte sind:
- Jod: Insbesondere junge Frauen mit Kinderwunsch, Schwangere und Menschen, die sich vegetarisch oder vegan ernähren, sollten auf eine genügende Jodversorgung achten. (Siehe auch Hundert Jahre jodiertes Salz )
- Folsäure: Frauen mit Kinderwunsch sollten darauf achten, genügend Folsäure zu sich zu nehmen.
- Vitamin D: Bis zum dritten Geburtstag und ab einem Alter von 60 Jahren ist eine zusätzliche Versorgung mit Vitamin D empfehlenswert.
- Vitamin B12: Menschen, die sich vegan ernähren, sollten ihre Ernährung mit Vitamin B12 ergänzen
(Siehe dazu: Bedarf an Nährstoffen)
Für gesunde Personen, die sich abwechslungsreich und ausgewogen ernähren, sind Nahrungsergänzungsmittel in der Regel nicht notwendig. Sie können eine abwechslungsreiche Ernährung auch nicht ersetzen. Eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung versorgt den Körper mit allen lebenswichtigen Nährstoffen. Siehe dazu Empfehlungen und Informationen.
Wann ist die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit Risiken verbunden?
Viele Konsumentinnen und Konsumenten greifen zu Nahrungsergänzungsmitteln in der Hoffnung, ihrem Körper und ihrer Gesundheit Gutes zu tun. Oft wird damit geworben, dass solche Supplemente das Leben verlängern können, indem sie vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs schützen. Entsprechend boomt der Markt für diese Produkte. Aus ernährungsphysiologischer Sicht sind NEM im Allgemeinen jedoch nicht nötig, da mit einer herkömmlichen Ernährung ‒ bis auf wenige Ausnahmen ‒ genügend Mikronährstoffe aufgenommen werden. Dies gilt umso mehr, als NEM eher von Menschen mit verhältnismässig gesundem Lebensstil und ausgewogener Ernährung konsumiert werden. (Siehe Umfrage zu Nahrungsergänzungsmitteln (NEM)). Dabei kann es aber auch zu einer Überversorgung mit Vitaminen und Mineralstoffen kommen, was durchaus mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein kann, insbesondere bei zu hoch dosierten Produkten oder einer Mehrfacheinnahme von unterschiedlichen Produkten.
Konsum von Nahrungsergänzungsmitteln in der Schweiz
In der Schweiz ist die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln wie in anderen westlichen Ländern weit verbreitet. Das BLV hat deshalb den Verzehr von NEM in der Schweiz mittels einer Online-Umfrage genauer untersucht: Umfrage zu Nahrungsergänzungsmitteln
Gesetzliche Aspekte rund um Nahrungsergänzungsmittel
Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, zur Selbstkontrolle beim Inverkehrbringen von NEM, zur Abgrenzung von NEM zu anderen Lebensmitteln und Arzneimitteln und zum Internethandel mit NEM finden Sie auf der Seite «Gesetzliche Aspekte rund um Nahrungsergänzungsmittel».
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Letzte Änderung 25.01.2024