Beiträge

Das BLV kann in einigen Bereichen seiner Aufgabengebiete, insbesondere im Bereich der Ressortforschung, Beiträge an Dritte (Subventionen) ausrichten. 

 

Subventionen werden an Empfängerinnen und Empfänger ausserhalb der Bundesverwaltung ausgerichtet. Bei einer Subvention geht es im weitesten Sinne um eine Unterstützung zur Erfüllung einer Aufgabe, die im Interesse des Staates liegt, oder um eine Entschädigung für die Erfüllung einer Aufgabe, die der Staat an einen Dritten übertragen hat. Es wird dabei im Hinblick auf den Subventionszweck unterschieden zwischen Abgeltungen und Finanzhilfen (Art. 3 des Subventionsgesetzes).

Finanzhilfen sind geldwerte Vorteile, die Empfängerinnen und Empfängern ausserhalb der Bundesverwaltung gewährt werden, um die Erfüllung einer von ihnen gewählten Aufgabe zu fördern. Es wird also eine Tätigkeit mit Beiträgen unterstützt. Die Empfängerin oder der Empfänger hat zudem eigene Mittel in zumutbarer Weise einzusetzen.

Eine Abgeltung ist eine Entschädigung zur Milderung oder zum Ausgleich von finanziellen Lasten, die sich aus der Erfüllung von bundesrechtlich vorgeschriebenen Aufgaben oder vom Bund übertragenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben ergeben.

Auf dieser Seite wird nur auf die Finanzhilfen eingegangen.

 

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Letzte Änderung 14.03.2019

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