Hier werden Bewilligungsentscheide getroffen und der Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung beaufsichtigt. In dieser Abteilung wird die Schweizer Ernährungsstrategie erarbeitet und umgesetzt.
Die Abteilung Lebensmittel und Ernährung teilt sich in vier Fachbereiche.
Der Fachbereich Ernährung
- leitet die Erarbeitung und die Umsetzung der Schweizer Ernährungsstrategie, fördert damit die gesunde Ernährung mit sicheren Lebensmitteln und trägt zur Verbesserung der Ernährungssituation in der Schweiz bei;
- ist verantwortlich für Projekte und Massnahmen zur Stärkung der Ernährungskompetenzen der Bevölkerung und zur Verbesserung des Angebots;
- koordiniert die Arbeiten von externen Partnern im Ernährungsbereich;
- ist verantwortlich für den Bereich der Speziallebensmittel, z.B. Lebensmittel zur gewichtskontrollierenden Ernährung, Säuglingsanfangs- und Folgenahrung und diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke.
Der Fachbereich Marktzutritt
- ist verantwortlich für die Koordination von Gesuchen nach dem Cassis-de-Dijon-Prinzip sowie von Bewilligungen für die Zulassung von neuartigen Lebensmitteln, neuen Zusatzstoffen und neuen gesundheitsbezogenen Angaben (oder Health Claims) bei Lebensmitteln;
- nimmt Meldungen im Bereich des Lebensmittelrechts entgegen;
- ist verantwortlich für die Erarbeitung und Weiterentwicklung rechtlicher Vorgaben und Vollzugshilfen bei Gebrauchsgegenständen und Lebensmitteln in den Bereichen Kennzeichnung, Health Claims, Zusatzstoffe, Aromen, neue Technologien, GVO;
- ist Auskunftsstelle für Gesuchsteller und Vollzug.
Der Fachbereich Lebensmittelhygiene
- ist verantwortlich für die Erarbeitung und Weiterentwicklung rechtlicher Vorgaben und Vollzugshilfen im Bereich der Lebensmittelhygiene;
- ist verantwortlich für das Thema Trink- und Badewasser;
- legt zulässige Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Schwermetallen und anderen unerwünschten Stoffe fest;
- definiert und legt die Anforderungen an bestimmte Lebensmittel fest;
- beurteilt fachlich Gesuche nach dem Cassis-de-Dijon-Prinzip und Gesuche um Zulassung neuartiger Lebensmittel.
Der Fachbereich Lebensmittelüberwachung
- beaufsichtigt und koordiniert den Vollzug des Lebensmittelrechts;
- betreut die Schnellwarnsysteme
(RASFF, ICSMS, Infosan) in enger Zusammenarbeit mit den Vollzugstellen der Schweiz und stellt die Krisenbereitschaft der Abteilung sicher;
- ist verantwortlich für den Teil Lebensmittelsicherheit im nationalen Kontrollplan des Bundes;
- organisiert und koordiniert Schwerpunktuntersuchungsprogramme an der Grenze zum Ausland und im Inland für pflanzliche und tierische Lebensmittel;
- ist verantwortlich für den Datenfluss und die Auswertung der Untersuchungsresultate der kantonalen Lebensmittelvollzugsbehörden;
- vertritt die Schweiz in den entsprechenden internationalen Gremien.
Letzte Änderung 19.04.2016