Abteilung Internationales

Die Abteilung ist zuständig für Artenschutz im internationalen Handel, Kontrolle der Einfuhr von Tieren und Tierprodukten aus Nicht-EU-Ländern, Marktöffnung und -erhaltung bei der Ausfuhr in Drittländer sowie der Umsetzung und Weiterentwicklung der bilateralen Abkommen mit der EU. Sie vertritt auch die Interessen der Schweiz in den für das Amt relevanten internationalen Gremien.

Artenschutzkontrolle
Artenschutzkontrolle: Mitarbeiterin des BLV mit Spürhund.

Die Abteilung Internationales besteht aus drei Fachbereichen:

Letzte Änderung 05.10.2023

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