Pflanzenschutzmittelverzeichnis

Die bewilligten Pflanzenschutzmittel werden im Pflanzenschutzmittelverzeichnis aufgelistet. Das Verzeichnis enthält Angaben zur vorgesehenen Anwendung, zu Anwendungseinschränkungen, Aufwandmengen, Gefahrenkennzeichnung und zu Anwendungsauflagen.

Aktuell

Neuer Begriff «Phytoregulator» als Produktkategorie

3.10.2023: Im Pflanzenschutzmittelverzeichnis wurde in der deutschsprachigen Version die Produktkategorie «Regulator für die Pflanzenentwicklung» durch «Phytoregulator» ersetzt. Damit wird der Begriff mit der entsprechenden Bezeichnung in Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) harmonisiert. In der französisch- und italienischsprachigen Version sind die Begriffe unverändert geblieben. Bei denjenigen Produkten, deren Bewilligungsdokument aktuell noch den alten Begriff «Regulator für die Pflanzenentwicklung» beinhaltet, wird bei der nächsten regulär anstehenden Neuausstellung der Bewilligung eine Begriffsaktualisierung erfolgen. Die bestehenden Bewilligungsdokumente behalten bis dahin ihre Gültigkeit.

Das Pflanzenschutzmittelverzeichnis steht über diesen Link zur Verfügung: https://www.psm.admin.ch.

Im Pflanzenschutzmittelverzeichnis sind auch die Produkte aufgeführt, die für den Parallelimport in die Schweiz zugelassen sind. Die Anwendungsvorschriften, die in der Schweiz für diese Mittel gelten, stehen in den Packungsbeilagen.

Die Daten für das Pflanzenschutzmittelverzeichnis liegen auch in Form einer XML-Datei vor (inkl. das dazugehörige XSD-Schema). Diese wird für jede Aktualisierung des Verzeichnisses neu erstellt. Sie enthält immer alle zum Zeitpunkt der Aktualisierung zugelassenen Produkte (inkl. Verkaufserlaubnisse und Parallelimportprodukte).

Bitte beachten Sie:

  • Die Datenbank enthält in der Schweiz zugelassene Pflanzenschutzmittel unabhängig davon ob sie sich im Verkauf befinden.
  • Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Pro­duktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar. 
  • Produkte, deren Bewilligung abgelaufen ist oder die von der Parallelimportliste zurückgezogen sind, verbleiben bis zum Ablauf der Frist, innerhalb derer eine Verwendung durch den End­verbraucher noch zugelassen ist, in der Datenbank. Die Ausverkaufs- und Verwendungsfristen werden bei der Detailansicht der Produkte angezeigt.
  • Das BLV stellt die Daten für das Pflanzenschutzmittelverzeichnis als XML-Datei zur Verfügung, kann jedoch keinen weiteren Support bei der Verwendung dieser Datei anbieten.
    Bei Verwendung der Daten muss das BLV als Quelle der Daten angegeben werden und für den Benutzer ersichtlich sein. Es muss darauf hingewiesen werden, dass im Zweifelsfall die Angaben im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLV gelten. Zudem muss der Datenstand angegeben sein.
    Ohne Einverständnis des BLV dürfen die Daten nicht kommerziell verwendet werden

Letzte Änderung 03.10.2023

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https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/zulassung-pflanzenschutzmittel/pflanzenschutzmittelverzeichnis.html