Pflanzenschutzmittelverzeichnis

Die bewilligten Pflanzenschutzmittel werden im Pflanzenschutzmittelverzeichnis aufgelistet. Das Verzeichnis enthält Angaben zur vorgesehenen Anwendung, zu Anwendungseinschränkungen, Aufwandmengen, Gefahrenkennzeichnung und zu Anwendungsauflagen.

Im Fokus

Wichtige Änderungen zum PSM-Verzeichnis

03.11.2025: Seit Anfang des Jahres ist die neue Applikation InfoFito im Einsatz. Die Daten zur Aktualisierung des PSM-Verzeichnisses werden nun direkt aus dieser Applikation bereitgestellt. Darstellung und Inhalt des PSM-Verzeichnis bleiben praktisch unverändert.
Bei gewissen Produkten ändert die Darstellung der Wirkstoffgehalte und der Angaben unter "Anwendung" bei den Dosierungshinweisen. Wie bisher gelten im Zweifelsfall einzig die Originaldokumente der Zulassung.

Hinweise für Nutzer der XML-Datei:

Da die Datenerzeugung nicht mehr über das bisherige System erfolgt, sondern aus InfoFito stammt, waren kleinere Anpassungen an der XML-Datei notwendig.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen, die mit der nächsten Aktualisierung des PSM-Verzeichnisses im November wirksam werden.

Technische Änderungen:

  • primaryKey wird nicht mehr als Zahl geführt – neu als alphanumerische UUID.
  • dosageFrom, dosageTo, expenditureFrom, expenditureTo enthalten jetzt bis zu 6 Nachkommastellen.
  • Maximal- und Einzelwerte stehen nicht mehr nur in den *From-Feldern, sondern auch in den *To-Feldern.
  • Ingredient → SubstanceType steht nun als Attribut und nicht mehr als eigener Unterknoten (Child-Node).

Fachliche Änderungen:

  • Gehaltsangaben können geringfügig variieren (z. B. durch Rundungen).
  • Produkte mit der Sachbezeichnung „Zusatzstoffe“ enthalten keine Wirkstoffe – als Wirkstoff wird „Netz- und Haftmittel“ geführt und die Gehaltsangabe ist nicht vorhanden.

Was bedeutet das für Anwender?

  • Anwendungen müssen die neue UUID als Primärschlüssel unterstützen (statt numerischer IDs).
  • Berechnungen und Prüfungen sollten bis zu 6 Nachkommastellen verarbeiten können.
  • Anwendungen, die bisher nur *From-Werte nutzten, sollten künftig auch *To-Werte berücksichtigen.
  • Bei Produkten mit der Sachbezeichnung „Zusatzstoffe“ dürfen keine Wirkstoff- oder Gehaltsangaben erwartet werden.

Feedback oder Fehler entdeckt? Bitte melden Sie Auffälligkeiten oder Fehler an:
infofito-support@blv.admin.ch

Das Pflanzenschutzmittelverzeichnis steht über diesen Link zur Verfügung: https://www.psm.admin.ch.

Im Pflanzenschutzmittelverzeichnis sind auch die Produkte aufgeführt, die für den Parallelimport in die Schweiz zugelassen sind. Die Anwendungsvorschriften, die in der Schweiz für diese Mittel gelten, stehen in den Packungsbeilagen.

Die Daten für das Pflanzenschutzmittelverzeichnis liegen auch in Form einer XML-Datei vor (inkl. das dazugehörige XSD-Schema). Diese wird für jede Aktualisierung des Verzeichnisses neu erstellt. Sie enthält immer alle zum Zeitpunkt der Aktualisierung zugelassenen Produkte (inkl. Verkaufserlaubnisse und Parallelimportprodukte).

Bitte beachten Sie:

  • Die Datenbank enthält in der Schweiz zugelassene Pflanzenschutzmittel unabhängig davon ob sie sich im Verkauf befinden.
  • Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Pro­duktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar. 
  • Produkte, deren Bewilligung abgelaufen ist oder die von der Parallelimportliste zurückgezogen sind, verbleiben bis zum Ablauf der Frist, innerhalb derer eine Verwendung durch den End­verbraucher noch zugelassen ist, in der Datenbank. Die Ausverkaufs- und Verwendungsfristen werden bei der Detailansicht der Produkte angezeigt.
  • Das BLV stellt die Daten für das Pflanzenschutzmittelverzeichnis als XML-Datei zur Verfügung, kann jedoch keinen weiteren Support bei der Verwendung dieser Datei anbieten.
    Bei Verwendung der Daten muss das BLV als Quelle der Daten angegeben werden und für den Benutzer ersichtlich sein. Es muss darauf hingewiesen werden, dass im Zweifelsfall die Angaben im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLV gelten. Zudem muss der Datenstand angegeben sein.
    Ohne Einverständnis des BLV dürfen die Daten nicht kommerziell verwendet werden

Letzte Änderung 03.11.2025

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