Anforderungen an Tiertransporte

Um Tiertransporte möglichst schonend durchzuführen, gibt es Anforderungen an die Transportdauer, das Transportmittel und das Personal.

Tiere dürfen nur transportiert werden, wenn zu erwarten ist, dass sie den Transport ohne Schaden überstehen. Sie sind in geeigneter Weise für den Transport vorzubereiten und während des Transports schonend zu behandeln.

Tiertransporter unterwegs

Allgemeine Vorschriften zum Tiertransport

Die Vorschriften zum Tiertransport sind im Kapitel 7 der Tierschutzverordnung (TSchV) festgehalten. Sie gelten weitgehend für alle Transporte. Spezifische Informationen zu den folgenden Punkten sind in den Technischen Weisungen und in den Fachinformationen zu finden, siehe „Weitere Informationen“.

Transport vom Heimtieren

Für Transporte von Heimtieren gelten viele Vorgaben gleichermassen wie bei Nutztieren. So z.B. die maximale Transportdauer von 8 Stunden oder die Ausbildungspflicht des Transportpersonals im gewerbsmässigen Umfeld. Einzelheiten dazu sind in der Fachinformation «Anforderungen an die Betreuung fremder Heimtiere» zu finden.

Hunde, Katzen und andere Heimtiere sollten aus Sicherheitsgründen in einem geeigneten Behälter transportiert werden oder durch ein solides Gitter vom Personenbereich des Fahrzeugs abgetrennt sein. Zum einen sind sie so selber am besten geschützt, gleichzeitig können sie auch die Fahrerin oder den Fahrer nicht gefährden. In einer Transportbox muss das Tier in normaler Körperhaltung stehen, sitzen und ruhen können, s. Art. 167 TSchV.

Das Klima im Auto muss den Bedürfnissen des mitreisenden Tieres entsprechen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Tiere bei warmen Temperaturen – auch nur für kurze Zeit! – im Auto untergebracht werden.

Für Ferienreisen gilt ausserdem: Nicht alle Heimtiere sollten in die Ferien mitgenommen werden, mehr dazu unter Reisen mit Heimtieren.

Sollte ein längerer Transport mit einem Fahrzeug nötig werden, müssen u.a. folgende Punkte beachtet werden:

  • Das Tier muss auf langen Autofahrten regelmässig trinken bzw. fressen können.
  • Je nach Tier müssen regelmässige Zwischenhalte eingeplant werden, damit es sich versäubern und bewegen kann.

 

Internationale Tiertransporte

Wer Tiere gewerbsmässig ins Ausland transportiert oder von dort in die Schweiz holt, benötigt eine Bewilligung des kantonalen Veterinärdienstes.

Transitverbot im Strassentransport für Klauentiere, Schlachtpferde und Schlachtgeflügel

Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Schlachtpferde und Schlachtgeflügel dürfen nur im Bahn- oder Luftverkehr durch die Schweiz durchgeführt werden.
Transit von Tieren

Heimtiere

Bei Grenzübertritten mit Heimtieren sind die Bedingungen für das Reisen mit Heimtieren zu beachten.  

Weitere Informationen

Im Detail

Tiertransportvorschriften der Vereinigung Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte VSKT

Technische Weisungen

Aus- und Weiterbildung des Transportpersonals

Fachinformationen Tierschutz

Letzte Änderung 09.02.2024

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