Transit

Tiere, Produkte tierischer Herkunft bzw. Lebensmittel nicht-tierischer Herkunft und Gebrauchsgegenstände haben unterschiedliche Transit-Bestimmungen. Ob die EU oder ein Drittstaat Herkunft oder Ziel sind, spielt auch eine Rolle.

Tiere und Tierprodukte

Unter dem Begriff Tiere und Tierprodukte fasst die Gesetzgebung der Ein-, Aus- und Durchfuhr sämtliche möglichen Träger von Seuchenerregern zusammen, also Tiere, Produkte tierischer Herkunft und auch Heu und Stroh. Produkte tierischer Herkunft sind Lebensmittel wie Fleisch oder Käse, Samen und Embryonen, sowie Nebenprodukte wie z.B. Felle, verarbeitetes tierisches Eiweiss, Heimtierfutter etc.

Beim Transit von Tierprodukten unterscheidet die Gesetzgebung zwischen Art, Herkunft und Bestimmungsort der Sendung. Es spielt eine Rolle, ob die Sendung aus der EU oder aus einem Drittstaat stammt und ob sie nach dem Transit für einen Mitgliedstaat der EU oder einen Drittstaat bestimmt ist.

Lebensmittel nicht-tierischer Herkunft sowie Gebrauchsgegenstände

Die gesetzlichen Grundlagen zum Transit von Lebensmitteln nicht-tierischer Herkunft – z.B. Früchte und Gemüse - sowie von Gebrauchsgegenständen sind in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (SR 817.02), Kapitel 6 und in der Verordnung des EDI über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (SR 817.025.21), Art. 71 und 72 zu finden, siehe „Weitere Informationen“.

Lebensmittel nicht-tierischer Herkunft oder Gebrauchsgegenstände, welche offensichtlich gesundheitsgefährdend sind, können die Kontrollorgane beim Transit beschlagnahmen.  

Herkunft Drittstaat

Für den Transit von Tieren und Tierprodukten, an dem neben der Schweiz je nachdem auch die EU beteiligt ist, gibt es eine Reihe von Varianten, die im Detail ein unterschiedliches Vorgehen erfordern.

Transit von Tieren und Tierprodukten mit Ursprung EU

Der Transit von Tieren und Tierprodukten aus der EU durch die Schweiz untersteht nicht der grenztierärztlichen Kontrolle. Für Tiertransporte sind Auflagen zu erfüllen.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 18.03.2016

Zum Seitenanfang

https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/import-und-export/transit.html