Klauentiere, die vorübergehend oder dauerhaft ihren Herkunftsbetrieb verlassen, müssen von einem Begleitdokument begleitet sein.
Für das Verstellen und Transportieren von Klauentieren sind ausschliesslich die offiziellen Formulare des BLV zu verwenden. Die Dateien können direkt am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden. Sämtliche Dokumente sind auf dieser Seite unter „Weitere Informationen“ abgelegt.
Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit im Fokus
Auf dem Begleitdokument für Klauentiere muss der Gesundheitszustand der transportierten Tiere deklariert werden. Zudem muss bestätigt werden, dass der Herkunftsbetrieb keinen seuchenpolizeilichen Massnahmen unterworfen ist.
Ebenso werden Angaben zu kürzlich verabreichten Medikamenten gefordert, die zu Rückständen im Fleisch führen können. Zum Schutz der Tiere vor unnötig verzögerten Transporten muss die Transportdauer inklusiv der effektiven Fahrzeit festgehalten werden. Zudem muss die Fahrerin oder der Fahrer das Kontrollschild des Tiertransportfahrzeugs erfassen und die gesamten Angaben mit Name und Unterschrift bestätigen.
Transport von mehreren Tieren
Für Transporte von mehreren Tieren können die Tier-Nummern im Formular „Tierliste“ eingetragen werden.
Begleitdokument bei seuchenpolizeilichen Massnahmen
Besteht bei einem Tierhaltungsbetrieb der Verdacht auf Seuchen oder wurde eine Seuche festgestellt, dürfen Tiere den Betrieb nur mit einem separaten Begleitdokument verlassen. Die amtliche Tierärztin bzw. der amtliche Tierarzt muss dieses ausstellen und unterschreiben.
Bezugsquelle
Begleitdokumente können bei den von den Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzten bezeichneten Stellen bezogen werden, siehe unter «Weitere Informationen».
Begleitdokument korrekt ausfüllen
Wie das Begleitdokument für Klauentiere korrekt ausgefüllt wird, ist auf einem Flyer des Veterinärdienstes Schweiz genau erläutert. Er kann hier abgerufen oder kostenlos im Webshop des Bundes bestellt werden.
Weitere Informationen
Im Detail
Dokumentationspflicht
Transport von mehreren Tieren
Begleitdokument bei seuchenpolizeilichen Massnahmen
Bezugsquelle
Letzte Änderung 01.02.2023