Begleitdokument

Klauentiere, die vorübergehend oder dauerhaft ihren Herkunftsbetrieb verlassen, müssen von einem Begleitdokument begleitet sein.

Im Fokus

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Einführung elektronisches Begleitdokument (e-transit) Rinder

11.11.2025: Ab Anfang November 2025 kann das Begleitdokument für Rindertransporte komplett digital abgewickelt werden. Der digitale Weg steht zunächst für Schlachttiertransporte zum neuen Schlachthof von Bell in Oensingen und für Transporte zwischen Tierhaltungen zur Verfügung. Das elektronische Begleitdokument (e-transit) ist rechtlich in der Tierseuchenverordnung und in der Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank verankert.

Tierhaltende nutzen die TVD-App, um elektronische Begleitdokumente zu erstellen oder sie als Zielbetrieb für die TVD-Zugangsmeldung zu übernehmen. Bei Eigentransporten können Tierhaltende zudem Lade- und Abladezeiten in der TVD-App registrieren. Alle Daten – inklusive hochgeladenen Tierarztzeugnissen - sind in einem elektronischen Archiv gespeichert.

Chauffeure und Chauffeurinnen von Tiertransporten und mobile Kontrolleure und Kontrolleurinnen nutzen die e-transit App, um Lade-, Umlade- und Abladevorgänge abzuwickeln bzw. die Daten des elektronischen Begleitdokumentes einzusehen und zu kontrollieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Identitas AG:

Laptop und Papierdokumente mit Kugelschreiber

Für das Verstellen und Transportieren von Klauentieren sind ausschliesslich die offiziellen Formulare des BLV zu verwenden. Die Dateien können direkt am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden. Sämtliche Dokumente sind auf dieser Seite unter „Weitere Informationen“ abgelegt.

Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit im Fokus

Auf dem Begleitdokument für Klauentiere muss der Gesundheitszustand der transportierten Tiere deklariert werden. Zudem muss bestätigt werden, dass der Herkunftsbetrieb keinen seuchenpolizeilichen Massnahmen unterworfen ist.

Ebenso werden Angaben zu kürzlich verabreichten Medikamenten gefordert, die zu Rückständen im Fleisch führen können. Zum Schutz der Tiere vor unnötig verzögerten Transporten muss die Transportdauer inklusiv der effektiven Fahrzeit festgehalten werden. Zudem muss die Fahrerin oder der Fahrer das Kontrollschild des Tiertransportfahrzeugs erfassen und die gesamten Angaben mit Name und Unterschrift bestätigen.

Transport von mehreren Tieren

Für Transporte von mehreren Tieren können die Tier-Nummern im Formular „Tierliste“ eingetragen werden.

Begleitdokument bei seuchenpolizeilichen Massnahmen

Besteht bei einem Tierhaltungsbetrieb der Verdacht auf Seuchen oder wurde eine Seuche festgestellt, dürfen Tiere den Betrieb nur mit einem separaten Begleitdokument verlassen. Die amtliche Tierärztin bzw. der amtliche Tierarzt muss dieses ausstellen und unterschreiben.

Bezugsquelle

Begleitdokumente können bei den von den Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzten bezeichneten Stellen bezogen werden, siehe unter «Weitere Informationen».

Begleitdokument korrekt ausfüllen

Wie das Begleitdokument für Klauentiere korrekt ausgefüllt wird, ist auf einem Flyer des Veterinärdienstes Schweiz genau erläutert. Er kann hier abgerufen oder kostenlos im Webshop des Bundes bestellt werden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 12.11.2025

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https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/tiere/transport-und-handel/tiertransporte/begleitdokument.html