Klauentiere, die vorübergehend oder dauerhaft ihren Herkunftsbetrieb verlassen, müssen von einem Begleitdokument begleitet sein.

Für das Verstellen und Transportieren von Klauentieren sind ausschliesslich die offiziellen Formulare des BLV zu verwenden. Die Dateien können direkt am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden. Sämtliche Dokumente sind auf dieser Seite unter „Weitere Informationen“ abgelegt.
Dokumentation der Fahrzeit
Bei Transporten von Klauentieren und von Tieren, die zur Schlachtung bestimmt sind, muss die Fahrzeit schriftlich dokumentiert werden.
Als Fahrzeit gilt die Zeit, in der sich die Räder des Transportfahrzeuges drehen. Die Fahrzeit der Tiere ist damit gleichbedeutend mit der Lenkzeit des Fahrers. Die jeweilige Fahrzeit muss dem Empfänger bei der Übergabe der Tiere schriftlich mitgeteilt werden.
Um die Fahrzeiten vollständig zu dokumentieren, müssen Belade- und Entladezeit eingetragen werden. Zudem muss die Fahrerin oder der Fahrer das Kontrollschild des Tiertransportfahrzeugs erfassen und die gesamten Angaben mit Name und Unterschrift bestätigen.
Transport von mehreren Tieren
Für Transporte von mehreren Tieren können die Tier-Nummern im Formular „Tierliste“ eingetragen werden.
Begleitdokument bei seuchenpolizeilichen Massnahmen
Besteht bei einem Tierhaltungsbetrieb der Verdacht auf Seuchen oder wurde eine Seuche festgestellt, dürfen Tiere den Betrieb nur mit einem separaten Begleitdokument verlassen. Die amtliche Tierärztin bzw. der amtliche Tierarzt muss dieses ausstellen und unterschreiben.
Bezugsquelle
Begleitdokumente können bei den von den Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzten bezeichneten Stellen bezogen werden. (siehe unter weitere Informationen)
Weitere Informationen
Im Detail
Dokumentation der Fahrzeit
Transport von mehreren Tieren
Begleitdokument bei seuchenpolizeilichen Massnahmen
Bezugsquelle
Letzte Änderung 29.08.2016