Tierfreundliche Haltungsformen fördern die Gesundheit und das Wohlergehen der Rinder. Zentral sind dabei Bewegung, Luft und Licht. Hier stehen die Tierhaltenden in der Verantwortung.
In der Schweiz leben rund 1,5 Millionen Rinder in unterschiedlichen Haltungsformen. Mastrinder werden meist in Laufställen mit Ein- oder Mehrflächensystemen gehalten, Milchvieh in Anbindeställen, zunehmend auch in Laufställen.
Tierhaltende müssen mindestens einmal täglich den Gesundheitszustand und das Wohlergehen der Tiere kontrollieren. Dies gilt auch für Tiere, die ständig im Freien gehalten werden (z.B. bei der Mutterkuhhaltung). Ein regelmässiger Kontakt mit den Tieren beugt dem Verwildern vor.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmasse für verschiedene Haltungssysteme sind in Fachinformationen des BLV festgehalten. (siehe "Weitere Informationen").
In Anbindeställen werden häufig elektrische Kuhtrainer als Steuerungsmittel eingesetzt. Einerseits bleiben so die Läger und die Kühe sauberer, andererseits bedeutet dies für die Kühe, dass sie in ihrem Verhalten (Körperpflege, Fliegenabwehr, Brunst) deutlich eingeschränkt sind. Daher wird der Kuhtrainer als nicht tiergerecht beurteilt. Die Tierschutzverordnung verlangt deshalb, dass für Rinder keine neuen Elektrobügel an Standplätzen eingerichtet werden (Tierschutzverordnung (TSchV) Art. 35, Abs. 3). Es gibt andere Lösungen – mehr dazu unter „Weitere Informationen“).
Die Laufstallhaltung ermöglicht den Tieren ein ausgeprägtes Sozialverhalten. Rinder können auch gut im Freien gehalten werden. Allerdings brauchen sie bei extremer Kälte oder Hitze und bei nasskaltem, windigem Wetter Schutz. Bei extremer Witterung braucht es deshalb einen natürlichen oder künstlichen Unterstand mit einem trockenen Liegeplatz, der allen Tiere Platz bietet. Ist auf einer Weide kein Witterungsschutz vorhanden, müssen die Tiere bei extremer Witterung eingestallt werden (siehe „Weitere Informationen“).
Liegeflächen
Rinder ruhen pro Tag bis zu 12 Stunden. In dieser Zeit sind sie auch am Wiederkäuen, was die Milchleistung fördert. Zu harte Böden schädigen die Gelenke. Die Liegefläche muss trocken und mit genügend Einstreu versehen sein. Werden Jungtiere ab vier Monaten auf voll perforierten Böden gehalten, müssen diese Böden mit einem verformbaren Material bedeckt sein.
In Boxenlaufställen muss pro Tier eine eingestreute Liegebox vorhanden sein. In den Boxen verhindert eine Bugkante, dass Rinder zu nahe an der Wand abliegen und nicht mehr aufstehen können (siehe „Weitere Informationen“).
Rinder brauchen auf jeden Fall Bewegung. Nur so bleiben sie gesund. Die Anbindehaltung schränkt Rinder in ihrer Bewegung stark ein. Kälber unter vier Monaten dürfen überhaupt nicht angebunden gehalten werden. Alle angebunden gehaltenen Rinder müssen zudem mindestens 90 Tage im Jahr Auslauf im Freien haben, davon 30 Tage im Winter. Der Auslauf muss in einem Auslaufjournal festgehalten werden (siehe „Weitere Informationen“).
Damit die Bewegungsabläufe beim Aufstehen und Abliegen nicht gestört werden, ist das Anbindesystem so einzurichten, dass es den Kühen genügend Bewegungsspielraum lässt.
Laufställe sind für die Tiere klar besser. Damit sich die Rinder frei bewegen können, müssen die Böden gleitsicher und sauber sein. Dies trägt auch zur Klauengesundheit bei. Bei perforierten Böden sind die Spalten und Löcher im Boden dem Alter der Tiere anzupassen. Damit auch rangniedere Tiere sich ungehindert im Stall bewegen können, müssen die Laufgänge genügend breit sein. Der Auslauf im Freien ist auch für Tiere in Laufstallhaltung sinnvoll (siehe „Weitere Informationen“).
Fressen und Wiederkäuen ist für Rinder die wichtigste Beschäftigung. Für das Wiederkäuen ist insbesondere Raufutter wichtig. Zudem trinken die Tiere viel Wasser – eine Hochleistungskuh über 100 Liter im Tag.
Im Laufstall brauchen alle Tiere einen ausreichenden Zugang zu Futter und Wasser. Pro Tier muss deshalb ein genügend breiter Fressplatz vorhanden sein. Auch rangniedere Tiere müssen ausreichend fressen können. Einzig wenn Futter in unbeschränkter Menge und einheitlicher Qualität ständig zur Verfügung steht, reicht ein Fressplatz für maximal 2,5 Tiere.
Im Anbindestall ist die Gestaltung der Futterkrippe entscheidend. Ist die tierseitige Krippenwand zu hoch, kann das Tier nicht mehr aufstehen. Liegt der Krippenboden zu tief, ist das Futter für das Tier nicht bequem erreichbar, da es den natürlichen Weideschritt nicht ausführen kann.
Auch Kälber brauchen Raufutter und Wasser
Kälber müssen jederzeit Wasser trinken können, alle anderen Rinder mindestens zweimal täglich. Auch bei der Sömmerung muss sichergestellt sein, dass der Wasserbedarf der Tiere gedeckt wird.
Milch oder Milchersatz für Kälber sollte nicht direkt aus Eimern, sondern über Sauger aus Gummi verabreicht werden. So treten weniger Verdauungsstörungen und gegenseitiges Besaugen auf.
Zudem müssen Kälber so gefüttert werden, dass sie genügend Eisen erhalten. Im Alter von mehr als zwei Wochen brauchen sie Heu oder anderes geeignetes Raufutter (aber nicht nur Stroh), damit sich der Pansen normal entwickeln kann (siehe unter „Weitere Informationen“).
Mit den Fragen zur Kälberfütterung und Kalbfleischfarbe hat sich die Tierärztliche Vereinigung für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (TVL) an ihrer Frühlingstagung 2015 befasst. Siehe dazu unter „Weitere Informationen“ („TVL: Herausforderungen der Kalbfleischproduktion“).
In Ställen von Mutterkühen ist für die Kälber ein Bereich von Vorteil, zu dem die Muttertiere keinen Zugang haben. Darin kann den Kälbern separat geeignetes Futter verabreicht werden.
Wer Rinder hält, braucht eine entsprechende Ausbildung: Umfasst die Tierhaltung insgesamt mehr als zehn Grossvieheinheiten ist eine landwirtschaftliche Ausbildung erforderlich. In kleineren Tierhaltungen mit weniger als zehn Grossvieheinheiten muss die für die Haltung und Betreuung verantwortliche Person einen Sachkundenachweis nach Art. 198 der Tierschutzverordnung erbringen. Die Kurse zum Erhalt des Sachkundenachweises können Organisationen durchführen, welche vom BLV für diese Aufgabe anerkannt sind. Eine Liste dieser Organisationen befindet sich unter „Weitere Informationen“.
Wer Rindern gewerbsmässig die Klauen pflegt, muss eine entsprechende Ausbildung haben. Eine Liste der anerkannten Ausbildungsstätten für Klauenpfleger ist unter „Weitere Informationen“ zu finden.
Rinder dürfen nur von fachkundigen Personen getötet werden, die sich unter kundiger Anleitung und Aufsicht die notwendigen Kenntnisse und die praktische Erfahrung mit der Tötung von Rindern aneignen konnten und diese regelmässig töten (Art. 177 Abs. 1 + 1bis TSchV).
Manchmal kann das Töten eines kranken, verletzten oder lebensschwachen Tieres die beste Lösung sein, um Leiden zu vermindern. Das Töten muss schonend und verzögerungsfrei ablaufen. Die gewählte Tötungsmethode muss zum sicheren Tod des Tieres führen. Das Tier muss bis zum Eintritt des Todes überwacht werden. Bevor es entsorgt wird, muss der Tod überprüft worden sein (vgl. Art. 179 TSchV sowie die Fachinformation unter Weitere Informationen > im Detail).
Weitere Informationen
Im Detail
Ausbildung für die Haltung von Rindern
Abmessungen in der Rinderhaltung
Allgemeine Auflagen zur Bewilligung von Liegeboxen-Trennbügeln für Jungvieh (PDF, 77 kB, 02.11.2017)
Böden in der Rinderhaltung
Diverse Einrichtungen und Hilfsmittel
Bewegung, Auslauf und Witterungsschutz für Rinder
Futter und Wasser für Kälber
Töten
Letzte Änderung 16.07.2021