Ausbildungen rund um die Rinderhaltung

Wer Rinder hält, muss einen Sachkundenachweis vorlegen können. Davon befreit sind ausgebildete Landwirte. Auch wer Rinder selbst kastriert oder enthornt oder gewerbsmässig Klauen pflegt, muss eine entsprechende Ausbildung haben.

Wer Rinder hält, braucht eine entsprechende Ausbildung: Umfasst die Tierhaltung insgesamt mehr als zehn Grossvieheinheiten ist eine landwirtschaftliche Ausbildung erforderlich. In kleineren Tierhaltungen mit weniger als zehn Grossvieheinheiten muss die für die Haltung und Betreuung verantwortliche Person einen Sachkundenachweis nach Art. 198 der Tierschutzverordnung erbringen.

Personen, die am 1. September 2008 bereits als Tierhaltende erfasst waren, müssen die Ausbildung nicht nachholen. Vom Sachkundenachweis befreit sind auch Landwirte, denn sie verfügen bereits über eine professionelle Ausbildung für den Umgang mit Nutztieren.

Die Kurse zum Erhalt des Sachkundenachweises können Organisationen durchführen, welche vom BLV für diese Aufgabe anerkannt sind. Eine Liste dieser Organisationen befindet sich unter „Weitere Informationen“.

Ausbildung für schmerzhafte Eingriffe bei Kälbern

Das BLV hat für die Enthornung und Kastration von Kälbern einen Musterkurs erarbeiten lassen. Er vermittelt das Wichtigste in Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen, die Belastung für das Tier, den Umgang mit Medikamenten sowie die Durchführung der Kastration beziehungsweise Enthornung. Näheres dazu in der Präsentation unter „Weitere Informationen“.

Tierhaltende gehen dabei folgendermassen vor: Zuerst schliessen sie mit dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin eine Tierarzneimittel-Vereinbarung ab. Danach absolvieren sie einen halbtägigen, theoretischen Kurs, der mit einer Lernkontrolle abgeschlossen wird. Eine Liste unter „Weitere Informationen“ gibt Auskunft über die anerkannten Kurse. Der praktische Teil des Kurses wird auf dem eigenen Hof durchgeführt. Die Tierhaltenden üben den Eingriff unter Anleitung und Aufsicht des Bestandestierarztes. Wenn der Tierarzt/die Tierärztin der Meinung ist, dass der Tierhalter oder die Tierhalterin den Eingriff selbständig korrekt ausführen kann, erfolgt die Anmeldung zur Überprüfung der erworbenen Fähigkeiten. Diese geschieht im Rahmen einer amtlichen Kontrolle.

Die Theoriekurse werden unter anderem von mehreren landwirtschaftlichen Bildungsanstalten angeboten. Die Lehrkräfte müssen über ein tierärztliches Diplom verfügen. Wer Kurse anbieten will, muss diese vorgängig vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und vom BLV anerkennen lassen (Formulare unter „Weitere Informationen“).

Ausbildung für gewerbsmässige Klauenpfleger

Wer gewerbsmässig Klauenpflege für Rinder durchführt, muss entweder über eine fachspezifische Berufs- oder Hochschulausbildung verfügen oder über eine vom BLV anerkannte fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (TSchV Art. 102 Abs. 5 und Art. 192 Abs.1 Buchstabe a oder b). Eine Liste der vom BLV anerkannten Organisationen für die Ausbildung gewerbsmässiger Klauenpfleger findet sich unter „Weitere Informationen“.  

Weitere Informationen

Letzte Änderung 16.07.2021

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