Rückstände

Werden Nutztiere mit Arzneimitteln behandelt, besteht die Gefahr, dass sich Rückstände davon in Lebensmitteln wieder finden. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Absetzfristen wird das Risiko, dass die festgelegten Höchstkonzentrationen überschritten werden, auf ein Minimum reduziert.

Medikamentenrückstände in tierischen Produkten

Bevor Tierarzneimittel in Verkehr gebracht werden dürfen, müssen sie von Swissmedic zugelassen werden. Für Tierarzneimittel, die zur Behandlung von Nutztieren bestimmt sind, wird die Zulassung nur erteilt, wenn die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit erfüllt sind.

Schutz vor Rückständen durch Absetzfristen

Die Absetzfrist ist die Zeitspanne, die nach der letzten Anwendung des Tierarzneimittels bis zu einer allfälligen Schlachtung respektive Nutzung des tierischen Lebensmittels (z.B. Fleisch, Organe, Milch, Eier) einzuhalten ist. Sie stellt sicher, dass eventuelle Rückstände im tierischen Gewebe unter der gesetzlich geregelten Höchstkonzentration liegen. Absetzfristen beziehen sich immer auf das jeweilige Tierarzneimittel und sind in dessen Arzneimittelinformation aufgeführt. Allfällige Überschreitungen von Höchstkonzentrationen werden im Rahmen der Untersuchungen durch das Nationale Fremdstoffuntersuchungsprogramm überwacht.
Weiter finden auf Verdacht hin laufend gezielte Stichprobenkontrollen statt, z.B. im Schlachthof.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 30.08.2023

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