Ausbildungen für Fachleute im Bereich Tierarzneimittel

Fachwissen im Umgang mit Tierarzneimitteln ist entscheidend für eine erfolgreiche Behandlung. Daher dürfen bestimmte Arzneimittel nur von speziell dafür qualifizierten Personen verschrieben, abgegeben oder angewendet werden.

Tierarzt und Rindviehhalter vor dem Laptop im Rinderstall

Zusatzausbildung für die Abgabe von Arzneimitteln durch Tierärzte (FTVT)

Die Abgabe von Tierarzneimitteln (TAM) für Nutztiere auf Vorrat stellt eine Ausnahme dar, die an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. So muss die Abgabe von TAM für Nutztiere im Rahmen einer TAM-Vereinbarung erfolgen. Die damit verbundenen Rechte und Pflichten werden Tierärztinnen und Tierärzten in einer Weiterbildung zur Fachtechnisch verantwortlichen Tierärztin/zum Fachtechnisch verantwortlichen Tierarzt (FTVT) vermittelt. Ebenfalls eine Weiterbildung zur/zum FTVT benötigt, wer Fütterungsarzneimittel und Arzneimittel-Vormischungen für orale Gruppentherapien verschreibt. Informationen, Formulare und Termine zur Weiterbildung FTVT finden Sie unter diesem Link.

Abgabe von Arzneimitteln in Zoo- und Imkereifachgeschäften

Zoo- und Imkereifachgeschäfte dürfen, gestützt auf eine kantonale Detailhandelsbewilligung, Arzneimittel für Zierfische, Sing- und Ziervögel, Brieftauben, Reptilien, Amphibien und Kleinsäuger abgeben. Bedingung ist dass, die verantwortliche Person einen vom BLV genehmigten Kurs (Art. 9 TAMV) absolviert hat (siehe Wegleitung unter Weitere Informationen). Diese Ausbildung vermittelt das nötige heilmittelrechtliche Grundwissen sowie Basiskenntnisse zum Umgang mit Tierarzneimitteln (TAM).

Swissmedic führt eine Liste mit denjenigen TAM, welche in Zoo- und Imkereifachgeschäften abgegeben werden dürfen (siehe Links unter Weitere Informationen).

Kursanbieter sind unter Weitere Informationen publiziert.

Anwendung von Tierarzneimitteln bei schmerzhaften Eingriffen

Eingriffe wie die Kastration von Ferkeln und das Enthornen von Kälbern und Zicklein erfordern vorgängig eine Schmerzausschaltung.

Tierhaltende müssen einen Kurs erfolgreich absolvieren, damit sie sowohl die Schmerzausschaltung als auch den Eingriff selber vornehmen dürfen. Weitere Informationen dazu sind unter den jeweiligen Tierarten zu finden: Schmerzhafte Eingriffe.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 13.11.2023

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