Tierärztinnen und Tierärzte tragen eine grosse Verantwortung für die öffentliche Gesundheit: Nur fachgerecht eingesetzte Tierarzneimittel können die Wirkung wie gewünscht erzielen, ohne nachteilige Folgen für Mensch und Tier.

Aktuell
Versorgung mit Tierarzneimitteln verbessern
Die Versorgung mit Tierarzneimitteln und die Sicherheit von Lebensmitteln soll verbessert werden. Deshalb wird der Prozess für die Einfuhr von Tierarzneimitteln durch Tierärztinnen und Tierärzte vereinfacht. Dies gilt für Tierarzneimittel aus Ländern mit vergleichbarer Tierarzneimittelkontrolle, bis auf einige Ausnahmen. Ausserdem soll der Antibiotikaverbrauch gesenkt und die Bildung von Antibiotikaresistenzen reduziert werden. Das Eidgenössische Departement des Innern EDI hat am 25. März 2021 die Vernehmlassung zur Anpassung der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) eröffnet. Sie dauert bis am 9. Juli 2021.
25. 03. 2021

Tierhaltende und Veterinäre sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass kranke Tiere mit den besten Aussichten auf Heilung behandelt werden. Im Zentrum steht ein fachgerechter Umgang mit Tierarzneimitteln (TAM):
Dieser beginnt mit dem Erwerb des nötigen Fachwissens, geht über die korrekte Lagerung bis hin zur Verschreibung und Anwendung von TAM. Auch die Buchführung ist ein wichtiger Bestandteil davon. Der fachgerechte Umgang mit TAM ist in der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) geregelt. Einige der darin enthaltenen Grundsätze sind nachstehend festgehalten.
Grundsätze der Tierarzneimittelverordnung
Fachgerechter Einsatz von Tierarzneimitteln
TAM sollen nur nach den Regeln der veterinärmedizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft verschrieben und abgegeben werden. Nur so besteht eine gute Wahrscheinlichkeit, beim Tier die gewünschte Wirkung zu erzielen. Insbesondere bei Antibiotika ist ein sorgfältiger Einsatz wichtig, da sonst die Entwicklung und Ausbreitung von Resistenzen begünstigt wird.
Schutz vor Rückständen in Lebensmitteln
Die Vorschriften der TAMV sollen gewährleisten, dass tierische Lebensmittel ohne Rückstände von Arzneimitteln in den Verkehr gelangen. Werden in Lebensmitteln gesetzlich festgelegte Höchstkonzentrationen überschritten, gelten sie als verunreinigt oder im Wert vermindert bzw. als für die menschliche Ernährung ungeeignet.
Schutz der Tiergesundheit
Die TAMV steht auch im Dienste des Tierschutzes. Ein Tier soll nicht unnötig leiden. Grundsätzlich dürfen nur TAM eingesetzt werden, welche vom Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic) für die entsprechende Tierart und Indikation zugelassen sind. Ist kein solches TAM verfügbar, sollen - unter Einhaltung klarer Voraussetzungen - auch andere Arzneimittel eingesetzt werden dürfen.. So trägt die TAMV dazu bei, dass die Versorgung mit einer ausreichenden Auswahl an TAM gewährleistet ist.
Kontrolle der Umsetzung
Das BLV ist für die Rechtssetzung und die Umsetzung der TAMV zuständig. Für die Kontrolle der korrekten Umsetzung bei Tierhaltenden bzw. in Tierarztpraxen sind die Kantonalen Veterinärämter verantwortlich.
Weitere Informationen
Im Detail
Grenzüberschreitende tierärztliche Tätigkeit
Informationen zur Umsetzung der Tierarzneimittelverordnung
Betäubungsmittel
Andere Tierarzneimittel
Pflichtlagerbezug (nur für Veterinärpharmafirmen)
Letzte Änderung 25.03.2021