Tierärztinnen und Tierärzte tragen eine grosse Verantwortung für die öffentliche Gesundheit: Nur fachgerecht eingesetzte Tierarzneimittel können die Wirkung wie gewünscht erzielen, ohne nachteilige Folgen für Mensch und Tier.

Tierhaltende und Veterinäre sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass kranke Tiere mit den besten Aussichten auf Heilung behandelt werden. Im Zentrum steht ein fachgerechter Umgang mit Tierarzneimitteln (TAM):
Dieser beginnt mit dem Erwerb des nötigen Fachwissens, geht über die korrekte Lagerung bis hin zur Verschreibung und Anwendung von TAM. Auch die Buchführung ist ein wichtiger Bestandteil davon. Der fachgerechte Umgang mit TAM ist in der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) geregelt. Einige der darin enthaltenen Grundsätze sind nachstehend festgehalten.
Grundsätze der Tierarzneimittelverordnung
Fachgerechter Einsatz von Tierarzneimitteln
TAM sollen nur nach den Regeln der veterinärmedizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft verschrieben und abgegeben werden. Nur so besteht eine gute Wahrscheinlichkeit, beim Tier die gewünschte Wirkung zu erzielen. Insbesondere bei Antibiotika ist ein sorgfältiger Einsatz wichtig, da sonst die Entwicklung und Ausbreitung von Resistenzen begünstigt wird.
Schutz vor Rückständen in Lebensmitteln
Die Vorschriften der TAMV sollen gewährleisten, dass tierische Lebensmittel ohne Rückstände von Arzneimitteln in den Verkehr gelangen. Werden in Lebensmitteln gesetzlich festgelegte Höchstkonzentrationen überschritten, gelten sie als verunreinigt oder im Wert vermindert bzw. als für die menschliche Ernährung ungeeignet.
Schutz der Tiergesundheit
Die TAMV steht auch im Dienste des Tierschutzes. Ein Tier soll nicht unnötig leiden. Grundsätzlich dürfen nur TAM eingesetzt werden, welche vom Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic) für die entsprechende Tierart und Indikation zugelassen sind. Ist kein solches TAM verfügbar, sollen - unter Einhaltung klarer Voraussetzungen - auch andere Arzneimittel eingesetzt werden dürfen.. So trägt die TAMV dazu bei, dass die Versorgung mit einer ausreichenden Auswahl an TAM gewährleistet ist.
Kontrolle der Umsetzung
Das BLV ist für die Rechtssetzung und die Umsetzung der TAMV zuständig. Für die Kontrolle der korrekten Umsetzung bei Tierhaltenden bzw. in Tierarztpraxen sind die Kantonalen Veterinärämter verantwortlich.
Weitere Informationen
Im Detail
Informationen zur Umsetzung der Tierarzneimittelverordnung
Grenzüberschreitende tierärztliche Tätigkeit
Betäubungsmittel und Schmerzmittel
Andere Tierarzneimittel
Letzte Änderung 20.02.2025