Tierarzneimittel

Um Krankheiten von Tieren zu heilen, zu lindern, oder auch zu verhüten werden Tierarzneimittel eingesetzt. Nur bei fachgerechtem Umgang und der Einhaltung der rechtlichen Grundlagen bleibt die Wirkung der Medikamente erhalten.

Aktuell

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Informationen zur Revision der Tierarzneimittelverordnung

06.02.2023: Der Bundesrat hat am 25. Januar 2023 eine Änderung der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) verabschiedet.

Zum einen geht es dabei um ein Anwendungsverbot von bestimmten antimikrobiellen Wirkstoffen, die für die Humanmedizin vorbehalten sein sollen. Zum anderen wird die Einfuhr von Arzneimitteln zur Umwidmung für Heimtiere administrativ erleichtert.

Antimikrobielle Resistenzen haben nicht nur schwerwiegende Folgen für die Gesundheit von Mensch und Tier, sondern sind auch mit hohen wirtschaftlichen Kosten verbunden. Die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen entspricht einem globalen Anliegen und bedarf dringend eines koordinierten, bereichsübergreifenden Handelns gemäss dem Konzept «One Health». Vor diesem Hintergrund hat die EU antimikrobielle Wirkstoffe festgelegt, die für die Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten bleiben sollen. Die Einschränkungen in Bezug auf den Einsatz dieser antimikrobiellen Wirkstoffe sind nun auch in die Schweizer Tierarzneimittelverordnung aufgenommen worden. Dies einerseits, um den freien Handel mit Tieren und Tierprodukten mit der EU nicht zu gefährden. Andererseits handelt es sich auch um eine Massnahme im Rahmen der Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR).

Die Einfuhr von Arzneimitteln aus Ländern mit einer vergleichbaren Arzneimittelkontrolle zur Umwidmung für Heimtiere bedurfte seit kurzem einer Bewilligung des BLV. Es hat sich aber gezeigt, dass mangels Alternativen auf dem nationalen und internationalen (Tier-)Arzneimittelmarkt ein grosser Bedarf an umgewidmeten Arzneimitteln in der Kleintiermedizin besteht. Der zeitliche und personelle Aufwand für die Bewilligungen ist sowohl für die Tierärzteschaft als auch für das BLV gross, ohne dass sich gegenüber einer Meldepflicht ein Mehrwert an Daten ergibt. Es besteht zudem in diesem Bereich kein erhöhtes Arzneimittelsicherheitsrisiko. Deshalb soll für die Einfuhr von Arzneimitteln mit einer Zulassung in einem Land mit vergleichbarer Heimtierarzneimittelkontrolle zur Umwidmung für Heimtiere in den meisten Fällen neu eine Meldung an das BLV genügen.

Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. April 2023.

Gleichzeitig mit Inkrafttreten der neuen Regelung soll auch das TAM-Import-Meldeportal optimiert werden.

Die Verordnungstexte und nähere Informationen finden Sie unter: SR 812.212.27 - Verordnung über die Tierarzneimittel (Tierarzneimittelverordnung, TAMV) vom 18. August 2004

Tierarzneimittel (TAM) können chemischen oder biologischen Ursprungs sein. Sie werden zur Vorbeugung oder Behandlung von Krankheiten und Verletzungen bei Tieren eingesetzt.

Medikamente können unterschiedlich wirken: Sie können z.B. den Körper auf das mögliche Auftreten von Krankheiten vorbereiten, Fieber senken, Schmerzen lindern oder Krankheitserreger bekämpfen.

Entscheidend für eine erfolgreiche Behandlung ist, dass ein geeignetes TAM korrekt verschrieben und angewendet wird. Die Wahl des Medikaments richtet sich nicht nur nach den Symptomen, sondern auch nach der Ursache der Krankheit, z.B. dem Krankheitserreger. Parasiten, Viren, Bakterien und giftige Substanzen erfordern ganz unterschiedliche Behandlungen. 

Verschrieben werden TAM von Tierärztinnen und Tierärzten, angewendet oft auch von Tierhaltenden. Werden Medikamente falsch angewendet, können sie wirkungslos sein oder sich gar nachteilig auf das Tier auswirken.

Bei der Behandlung von Nutztieren tragen Tierärzte und Tierhaltende eine besonders grosse Verantwortung, denn eine falsche Anwendung kann zu unerwünschten Rückständen in Lebensmitteln tierischer Herkunft führen.

Arzneimittel werden von Swissmedic zugelassen und in Abgabekategorien (A – E) eingeteilt.

Medikamente der Kategorien A und B werden nur nach tierärztlicher Verschreibung abgegeben, da sie auf keinen Fall willkürlich bezogen werden dürfen. Eine falsche Anwendung verschreibungspflichtiger Arzneimittel kann schwere Konsequenzen haben. Beispielsweise kann eine unsachgemässe Anwendung von Antibiotika zur Ausbreitung von Resistenzen führen.

TAM der Abgabekategorien D und E sind rezeptfrei erhältlich.

Es gibt Medikamente, die Symptome lindern. Andere bekämpfen die Krankheitsursache, häufig Erreger von Infektionskrankheiten. Unter Letztere fallen die Antibiotika. Sie haben aufgrund der Resistenzproblematik einen speziellen Stellenwert. Um die Problematik bereichsübergreifend anzugehen wurde die Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) erarbeitet.

Die Tierarzneimittelverordnung (TAMV) stützt sich auf das Heilmittelgesetz ab und soll:

  • Den fachgerechten Umgang mit TAM (insbesondere mit Antibiotika) gewährleisten.
  • Konsumentinnen und Konsumenten vor unerwünschten TAM-Rückständen in tierischen Lebensmitteln zu schützen.     
  • Die Versorgung der Schweiz mit qualitativ hochstehenden, sicheren und wirksamen TAM gewährleisten.
Fachgerechter Umgang mit TAM

Fachgerechter Umgang mit Tierarzneimitteln

Tierärztinnen und Tierärzte tragen eine grosse Verantwortung für die öffentliche Gesundheit: Nur fachgerecht eingesetzte Tierarzneimittel können die Wirkung wie gewünscht erzielen, ohne nachteilige Folgen für Mensch und Tier.

Aufgezogene Medikamentenspritze

Antibiotika

Antibiotika sind unverzichtbare Medikamente. Sie werden gebraucht, um Krankheiten zu behandeln, die durch Bakterien verursacht werden. Immer häufiger verlieren Antibiotika aber ihre Wirkung, weil die Bakterien resistent werden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 22.05.2023

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