Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zur Meldung Ihrer Antibiotikaverschreibungen in IS ABV. Tierärztinnen und Tierärzte sind verpflichtet, ihre Antibiotikaverschreibungen zu melden. Nur so kann der Antibiotikaverbrauch in der ganzen Schweiz bestimmt werden und die Resistenzlage verbessert werden.
Version 3.2 der lokalen Anwendung
Ab 28. September 2021 steht die neue Version 3.2 der lokalen Anwendung zur Verfügung. Bei Benutzerinnen und Benutzern ab Version 2.0 wird die lokale Applikation automatisch aktualisiert. Sollten Sie eine ältere Version verwenden, laden Sie die aktuelle Version herunter (siehe „Weitere Informationen“. Sie finden die Versionsnummer ganz unten rechts in Ihrer lokalen Anwendung). Das einwandfreie Funktionieren der lokalen Anwendung kann ab 28. September 2021 nur mit der Version 3.2 garantiert werden.
Alle neuen Funktionen der lokalen Anwendung Version 3.2 finden Sie unter «Weitere Informationen > Weiterentwicklung».
Bei Problemen mit der Installation/Registrierung, konsultierien Sie bitte dieses Dokument.
Bei allgemeinen Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular oder die Hotline (Informationen im Kasten rechts). Ihre Anfrage wird dann geprüft und Sie bekommen so rasch wie möglich eine Rückmeldung.
Bitte beachten Sie, dass das BLV keinen spezifischen Support zu den Schnittstellen Variante 1 der Praxissoftwarehersteller bieten kann. Haben Sie eine Frage zur Verwendung der Schnittstelle, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihrer Praxissoftware.
Um die Schnittstelle Variante 1 Ihrer Praxissoftware zu nutzen, stellen Sie sicher, dass in Ihrer lokalen Anwendung die entsprechende Variantenwahl «Variante 1» aktiv ist. Mehr Informationen zum Variantenwechsel finden Sie im Benutzerhandbuch (unter «Weitere Informationen > Anleitungen»).
Eingabe- und Übermittlungsvarianten
Gruppentherapien
Verschreibungen im Rahmen von Gruppentherapien sind immer in der lokalen Anwendung IS ABV zu erfassen. Dies ist unabhängig von der gewählten Variante.
Einzeltiertherapien und Abgaben auf Vorrat
Für die Eingabe und Übermittlung der Daten zu Verschreibungen im Rahmen von Einzeltiertherapien und Vorratsabgaben stehen zwei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Jede Praxis oder Klinik entscheidet selber, welche Variante sie verwendet. Bei der Auswahl sollte das Angebot der verwendeten Praxissoftware (Umsetzung Schnittstellen) berücksichtigt werden.
Variante 1:
Entscheidet sich eine Tierarztpraxis/-klinik für Variante 1, so werden die Daten zu Einzeltiertherapien und Abgaben auf Vorrat in der Praxissoftware erfasst und direkt an den IS ABV-Server übermittelt.
Gruppentherapien müssen trotzdem immer in der lokalen Anwendung erfasst werden.
Variante 2:
Wenn sich eine Tierarztpraxis/-klinik für Variante 2 entscheidet, erfolgt die Eingabe sämtlicher Verschreibungen (Einzeltiertherapie, Abgabe auf Vorrat, Gruppentherapie) in der lokalen IS ABV-Anwendung.
Eingabe- und Übermittlungsvariante 2
Die Tierarztpraxis/-klinik entscheidet sich bei der Registrierung im IS ABV, mit welcher Variante sie arbeiten will. Die gewählte Variante gilt immer für die ganze Praxis oder Klinik (angemeldete UID/Zusatz), kann aber jeweils per 21. jedes Monats gewechselt werden (wichtige Informationen dazu im Handbuch).
Weitere Informationen
Lokale Anwendung
Anleitungen
Codetabellen (Stammdaten) zu Schnittstelle Praxissoftware – IS ABV Server (XLSX, 158 kB, 10.11.2023)
Orale Gruppentherapie
Für Verschreibungen von oralen Gruppentherapien mit Antibiotika ist grundsätzlich das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (IS ABV) zu verwenden. Bei Therapien ohne Antibiotika (z.B. Entwurmungen) sowie in begründeten Spezialfällen (in Absprache mit dem BLV isabv@blv.admin.ch) bei Therapien mit Antibiotika kann alternativ folgendes Formular verwendet werden:
Weiterentwicklung
Links
Gesetzgebung
Technische Weisungen
Zusatzdokumente zu Anhang 1
Codetabellen (Stammdaten) zu Schnittstelle Praxissoftware – IS ABV Server (XLSX, 158 kB, 10.11.2023)
Zusatzdokumente zu Anhang 2
Zusatzdokumente zu Anhang 3
Release Notes
Letzte Änderung 12.05.2023