Informationen zum IS ABV für Praxissoftwarehersteller

Das IS ABV bietet Praxissoftwareherstellern die Möglichkeit, eine Schnittstelle zum IS ABV-Server (als Variante 1 bezeichnet, für alle Meldungstypen ausser oralen Gruppentherapien) umzusetzen.

Eingabe- und Übermittlungsvarianten mit Schnittstellen

Orale Gruppentherapien bei Nutztieren müssen obligatorisch über die IS ABV-Webanwendung erfasst werden. Die definierten Gruppengrössen sind: grösser 10 Tiere alle Tierarten, ausser Schweine (20) sowie Geflügel und Kaninchen (50). Für alle anderen Verschreibungstypen gibt es zwei Varianten, die Daten der Antibiotikaverschreibungen an den IS ABV-Server zu übermitteln:

  • Variante 1: Alle Verschreibungsmeldungen, mit Ausnahme oraler Gruppentherapien, werden über die Praxissoftware an den IS ABV-Server gesendet; orale Gruppentherapien werden über Webanwendung IS ABV übermittelt. Die Anzahl jährlicher Konsultationen bei Heimtieren können sowohl über die Webanwendung als auch über die Praxissoftware gemeldet werden.
     
  • Variante 2: Alle Verschreibungsmeldungen sowie die Anzahl jährlicher Konsultationen bei Heimtieren werden über die Webanwendung an den IS ABV-Server übermittelt.
     

Die Tierarztpraxis entscheidet sich beim Registrieren für eine der beiden Varianten. Die gewählte Variante gilt immer für die ganze Praxis oder Klinik (angemeldete UID und Zusatz). Die Variante kann durch die Praxis selbstständig jeweils einmal im Monat gewechselt werden. Falls eine Tierarztpraxis die Variante wechselt, wird diese Änderung erst auf den 21. Tag des Monats durch das System aktiv geschaltet.

Wird bei der Registrierung der Praxis die Variante 1 angegeben, ist die Meldung von Einzeltherapien, Abgabe auf Vorrat und von Zoo- und Labortieren nur über die Praxissoftware möglich. Die obligatorische Meldung von Gruppentherapien oberhalb der definierten Gruppengrössen erfolgt ausschliesslich über die Webanwendung. Ist eine Praxis mit der Variante 1 registriert, ist die Meldung der Anzahl jährlicher Konsultationen bei Heimtieren sowohl in der Webanwendung als auch über die Praxissoftware möglich.

Schnittstelle Praxissoftware – IS ABV-Server

Die Tierarztpraxis kann Antibiotikaverschreibungen von Einzeltherapien, Abgaben auf Vorrat und Zoo- und Labortieren sowie die Anzahl Heimtier-Konsultationen in ihrer Praxissoftware erfassen. Bedingung ist, dass die Praxissoftware die Daten in der vorgegebenen strukturierten Form an den IS ABV-Server sendet und empfängt, d.h. mit dem IS ABV kompatibel ist.

Vom IS ABV-Server werden nur valide Daten entgegengenommen. Fehlerhafte Daten werden nicht importiert. Eine Meldung mit der Beschreibung des Fehlers wird an die Praxissoftware zurückgesendet. Der IS ABV-Server prüft nicht, ob fehlerhaft gesendete Daten erneut korrekt gesendet wurden. Der Anbieter der Praxissoftware stellt sicher, dass den Nutzern der Übermittlungsstatus angezeigt wird. Es wird sowohl der Status ‘ok’ (=OK) als auch der Status ‘not ok’ (=NOK, fehlerhafte Meldungen) an die Praxissoftware zurückgegeben. Die Praxissoftwarehersteller bestimmen zusammen mit den Nutzern, wie der zurück gemeldete Status in der Software angezeigt wird, und wie die Korrektur bei NOK-Rückmeldungen abläuft.

Die Verantwortung für die korrekte Umsetzung der Funktionalitäten dieser Schnittstelle in der Praxissoftware liegt beim Anbieter der Software.

Meldewege und Format:

Der IS ABV-Server stellt einen REST Web Service bereit, um Verschreibungsdaten und Konsultationsdaten der Praxissoftware zu empfangen. Die Übertragung der Daten erfolgt mit HTTPS als Transportprotokoll und mit der Anfrage von JWT (JSON Web Token) für deren Verwendung in Folgeaufrufen der Praxissoftware.

Umsetzung einer Schnittstelle zu IS ABV

Die Schnittstellenbeschreibung inkl. technischer Definitionen ist in den technischen Weisungen IS ABV zu finden («Weitere Informationen» > Register «Gesetzgebung»). Alle weiteren Dokumente wie z.B. Swagger-Dateien sind ebenfalls in diesem Register abgelegt.

Bei Fragen zur Umsetzung der Schnittstelle oder um einen Testaccount zu erhalten, kontaktieren Sie bitte das BLV unter isabv@blv.admin.ch.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 08.01.2024

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Ausserhalb der Telefonzeiten können sie uns bei dringenden Angelegenheiten per E-Mail kontaktieren. Wir versuchen, ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten und sie gegebenenfalls auch direkt zurückzurufen.

https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/tiere/tierarzneimittel/antibiotika/isabv/psw.html