Das IS ABV (Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin) dient der Erfassung von Antibiotikaverschreibungen für Tiere.
Aktuell
Antibiotika-Informationssystem schon bald mit mehr Daten
Tierärztinnen und Tierärzte müssen ab dem 1. Oktober Einzeltherapien mit Antibiotika sowie die Abgabe auf Vorrat erfassen. Damit werden weitere wichtige Daten im Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (IS ABV) erhoben, um den Antiobitika-Verbrauch genau abbilden zu können.
Im IS ABV wird der Verbrauch von Antibiotika bezüglich der verschiedenen Tierarten und Produktionstypen (z. B. Mastkälber, Milchvieh), der einzelnen Tierhaltungen und der einzelnen Tierarztpraxen und -kliniken erfasst. Seit Anfang Jahr müssen Tierärztinnen und Tierärzte bereits die Behandlung von Tiergruppen erfassen.
Seit dem 25. September 2019 steht eine neue Version der lokalen Anwendung IS ABV (Version 2.0) zur Verfügung.
(25.09.2019)

Das IS ABV ist Bestandteil der Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR). Ziel aller StAR-Projekte ist, die Wirksamkeit von Antibiotika langfristig sicherzustellen.
Zeitplan
- 1. Januar 2019: die ISABV-Verordnung tritt in Kraft. Damit wird die elektronische Eingabe von
Antibiotikaverschreibungen im Rahmen von Gruppentherapien obligatorisch. - 1. Oktober 2019: auch Antibiotikaverschreibungen im Rahmen von Einzeltiertherapien (Nutztiere und Heimtiere) sowie Vorratsabgaben müssen elektronisch erfasst und an den IS ABV-Server übermittelt werden.
Hintergründe
Zweck des IS ABV ist, dass Zulassungsinhaberinnen ihre Vertriebsdaten und Tierarztpraxen sowie Tierkliniken ihre Verschreibungsdaten von Antibiotika elektronisch erfassen. Die Datenbank wird es ermöglichen, die Behandlungsintensität bei Nutz- und Heimtieren sowie in verschiedenen Produktionsformen (z. B. Ferkelaufzucht, Kälbermast, Milchviehhaltung) zu beurteilen.
Dank dieser zusätzlichen Kenntnisse können Tierärztinnen und Tierärzte wie auch Nutztierhaltende zukünftig Rückschlüsse auf den Antibiotikaverbrauch in ihrer eigenen Praxis, Klinik oder Tierhaltung ziehen. Bei Anzeichen eines übermässigen Antibiotikaeinsatzes können sie eigenverantwortlich Abklärungen zu den Ursachen treffen und Gegenmassnahmen ergreifen. Die Bestandesbetreuung kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten.
Die kontinuierliche Datenerfassung wird zudem aufzeigen, ob die getroffenen Massnahmen wirken. Falls die Bestrebungen nicht den gewünschten Effekt erzielt haben, können basierend auf den Daten weitere Massnahmen getroffen werden. Der Datenschutz wird für Tierhaltende sowie Tierärztinnen und Tierärzte sichergestellt.
Weiter wird das System ermöglichen, regionale, nationale und internationale Vergleiche des Antibiotikaverbrauchs bzw. der Behandlungsintensität zu machen, und Zusammenhänge zur Resistenzlage sollen besser ersichtlich werden.
Weitere Informationen
Im Detail
Gesetzgebung
Technische Weisungen
Zusatzdokumente zu Anhang 1
Zusatzdokumente zu Anhang 2
Zusatzdokumente zu Anhang 3
Release Notes
Letzte Änderung 30.10.2019