Titandioxid

Die Bewertung der Lebensmittelsicherheit des Zusatzstoffes Titandioxid (E 171) wird seit Längerem thematisiert. Am 6. Mai 2021 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die aktualisierte Sicherheitsbewertung für E 171 veröffentlicht. E 171 gilt demnach bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher.

chewing-gum_E171

Seit Herbst 2022 ist Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff in der Schweiz verboten

Das Verbot der Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff (E171) ist in Kraft getreten. Von nun an ist es nicht mehr möglich, Lebensmittel, die Titandioxid enthalten, herzustellen und in Verkehr zu bringen. Der Verkauf von Lebensmitteln, die nach der alten Gesetzgebung hergestellt wurden, ist bis zum Ende ihrer Haltbarkeitsdauer noch möglich.

Es gibt aktuell kein Verbot für Titandioxid in Kosmetika und es darf in Kosmetika als Farbstoff und als UV-Filter unter den festgelegten Bedingungen eingesetzt werden: Mehr Informationen

Titandioxid ist ein weisser Farbstoff, der in Süsswaren und Überzügen verwendet wird. Bei Dragées und Kaugummi gibt eine Titandioxidbeschichtung den Farben mehr Brillanz und Leuchtkraft. Kapseln und Überzüge werden mit Titandioxid glänzend und lichtdicht gemacht. In der Schweiz ist Titandioxid seit 1979 als Farbstoff zulässig.

Risiken und Bewertung

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Mai 2021 mögliche gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff (E 171) auf Basis aller derzeit verfügbaren relevanten wissenschaftlichen Erkenntnisse neu bewertet.

Nach Auswertung der verfügbaren Daten konnte der Verdacht bezüglich einer erbgutschädigenden Wirkung von Titandioxid-Partikeln nicht entkräftet werden. Daher und aufgrund weiterer wissenschaftlicher Unsicherheiten kamen die Expertinnen und Experten der EFSA zu dem Schluss, dass die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Es besteht keine akute Gesundheitsgefahr durch den Konsum von mit Titandioxid gefärbten Lebensmitteln.

Fragen und Antworten

Letzte Änderung 30.10.2023

Zum Seitenanfang

https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/lebensmittel-und-ernaehrung/lebensmittelsicherheit/stoffe-im-fokus/inhalts-und-zusatzstoffe/titandioxid.html