Die Bewertung der Lebensmittelsicherheit des Zusatzstoffes Titandioxid (E 171) wird seit Längerem thematisiert. Am 6. Mai 2021 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die aktualisierte Sicherheitsbewertung für E 171 veröffentlicht. E 171 gilt demnach bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher.
Aktuell

Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff wird in der Schweiz verboten
09.03.2022: Das BLV verbietet aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff (E171). Das Verbot tritt am 15. März 2022 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft. Bis am 15. September 2022 dürfen Lebensmittel nach bisherigem Recht hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Danach ist eine Abgabe dieser Lebensmittel noch bis zum Ablauf ihrer Haltbarkeit möglich. Die Bewertung der EFSA bildete die Grundlage für die Entscheidung, Titandioxid in der Schweiz zu verbieten.
Titandioxid ist ein weisser Farbstoff, der in Süsswaren und Überzügen verwendet wird. Bei Dragées und Kaugummi gibt eine Titandioxidbeschichtung den Farben mehr Brillanz und Leuchtkraft. Kapseln und Überzüge werden mit Titandioxid glänzend und lichtdicht gemacht. In der Schweiz ist Titandioxid seit 1979 als Farbstoff zulässig.
Risiken und Bewertung
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Mai 2021 mögliche gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff (E 171) auf Basis aller derzeit verfügbaren relevanten wissenschaftlichen Erkenntnisse neu bewertet.
Nach Auswertung der verfügbaren Daten konnte der Verdacht bezüglich einer erbgutschädigenden Wirkung von Titandioxid-Partikeln nicht entkräftet werden. Daher und aufgrund weiterer wissenschaftlicher Unsicherheiten kamen die Expertinnen und Experten der EFSA zu dem Schluss, dass die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann.
Massnahmen und Empfehlungen
Es besteht keine akute Gesundheitsgefahr durch den Konsum von mit Titandioxid gefärbten Lebensmitteln. Es liegen keine Hinweise auf eine schädliche Wirkung vor. Lebensmittel mit E 171 können weiterhin verzehrt werden. Aufgrund der Unsicherheiten wird jedoch die Verwendung von E 171 als Lebensmittelzusatzstoff verboten.
An Zusatzstoffe werden besonders hohe gesundheitliche Anforderungen gestellt. Sie werden streng geprüft und reguliert. Die Verwendung von Zusatzstoffen ist ausserdem kennzeichnungspflichtig: Sie müssen bei vorverpackten Lebensmitteln in der Zutatenliste angegeben werden. Konsumentinnen und Konsumenten können daher schon jetzt Lebensmittel meiden, die E 171 enthalten, falls sie diese nicht konsumieren möchten.
Fragen und Antworten
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Mai 2021 mögliche gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff (E 171) auf Basis aller derzeit verfügbaren relevanten wissenschaftlichen Erkenntnisse neu bewertet. Im Fokus standen bei der Neubewertung auch Bedenken hinsichtlich möglicher erbgutschädigender Wirkungen von Titandioxid (Genotoxizität). Nach Auswertung der verfügbaren Daten konnte der Verdacht bezüglich einer erbgutschädigenden Wirkung von Titandioxid-Partikeln nicht entkräftet werden.
Die Einschätzung der EFSA beruht auf Tierexperimenten und mechanistischen Studien. Humanstudien und gezielte epidemiologische Untersuchungen zu möglichen gesundheitlichen Effekten liegen bislang nicht vor.
Aufgrund der Unsicherheiten kam man zu dem Schluss, dass die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Nun müssen Massnahmen getroffen werden (siehe weiter unten).
Gemäss der Beurteilung der EFSA liefern Studien zur allgemeinen Toxizität und zur Organtoxizität von Titandioxid keine Hinweise auf schädliche Effekte. Zum krebserzeugenden Potenzial von Titandioxid-Nanopartikeln Aufnahme als Lebensmittel ist keine geeignete Studie verfügbar. Nach Auswertung der verfügbaren Daten konnte aber der Verdacht auf eine erbgutschädigende Wirkung von Titandioxid nicht entkräftet werden.
Nein, es besteht keine akute Gesundheitsgefahr. Betroffene Lebensmittel können weiterhin verzehrt werden. Konsumentinnen und Konsumenten, die Lebensmittel, die E 171 enthalten, nicht konsumieren möchten, können diese meiden. Denn die Verwendung von Titandioxid ist kennzeichnungspflichtig. Es ist bei vorverpackten Lebensmitteln in der Zutatenliste angegeben.
Das BLV wird die weitere Verwendung von E 171 als Lebensmittelzusatzstoff, gestützt auf das Vorsorgeprinzip, verbieten und dazu die Zusatzstoffverordnung entsprechend anpassen.
Da wissenschaftliche Grundlagen die Sicherheit von Titandioxid in Frage stellen, müssen die notwendigen Massnahmen getroffen werden zum Schutz der Gesundheit. Solche Massnahmen zur Vorsicht zu treffen, ist ein gängiger Prozess. Das BLV passt die rechtlichen Vorgaben regelmässig dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie dem Recht der wichtigsten Handelspartner der Schweiz an.
Titandioxid ist seit 1979 zulässig. Der Stoff wurde regelmässig nach den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Anforderungen beurteilt. Das ist ein üblicher Schritt, da sich die Risikobeurteilung und somit auch die Kriterien weiterentwickeln.
Titandioxid ist ein weisser Farbstoff, der vielseitig in Süsswaren und Überzügen Verwendung findet.
Letzte Änderung 09.03.2022