Sucralose (E 955) wird zum Süssen von Lebensmitteln verwendet. Beim Erhitzen von Lebensmitteln, die mit Sucralose gesüsst wurden, können Verbindungen entstehen, die möglicherweise gesundheitsschädlich sind.
Sucralose ist ein künstlicher, kalorienfreier Süssstoff mit intensivem, zuckerähnlichem Geschmack. Er wird durch Chlorierung von Haushaltszucker gewonnen. Pulverförmig oder in Tablettenform eignet er sich als Streusüsse und als Süssungsmittel in vielen Lebensmitteln wie z. B. Softdrinks, Speiseeis, Kaugummis oder Backwaren. In der Schweiz ist er seit 2005 zulässig.
Risiken und Bewertung
Wenn Sucralose auf Temperaturen über 120 °C erhitzt wird, können Verbindungen entstehen, die möglicherweise krebserregend sein könnten. Dies gilt auch für das Erhitzen von Lebensmitteln, die Sucralose enthalten.
Solche Temperaturen sind sowohl bei der industriellen Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln als auch beim Zubereiten im Privathaushalt möglich.
Gemäss Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) fehlen für eine abschliessende Risikobewertung noch Daten. Unklar ist, in welchen Mengen sich die möglicherweise gesundheitsschädlichen Reaktionsprodukte bilden. Ferner sind für die Expositionsschätzung repräsentative Daten zu Gehalten in entsprechend hergestellten Lebensmitteln notwendig.
Empfehlungen des BLV
Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) befasst sich aktuell im Rahmen der Neubewertung der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe mit Sucralose. Das Ergebnis der Bewertung wird wegweisend sein für die Zulassungsbedingungen in der EU. Bis zu einer vollständigen Risikobewertung empfiehlt das BLV, Lebensmittel mit Sucralose nicht auf Temperaturen von über 120 °C zu erhitzen oder Sucralose erst nach dem Erhitzen zuzusetzen. Diese Empfehlung gilt für Konsumentinnen und Konsumenten genauso wie für gewerbliche Hersteller.
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Letzte Änderung 13.09.2022