Lebensmittelbehandlung

Mittels verschiedenster Technologien werden Lebensmittel besser haltbar gemacht oder in ihrer Struktur verändert. Um die Sicherheit zu gewährleisten, beurteilt das BLV die Verfahren und erteilt die nötigen Bewilligungen.

Visualisierung von Nanopartikeln

Bestrahlung

Durch die Bestrahlung werden Bakterien abgetötet und dadurch die Haltbarkeit der Lebensmittel verlängert und/oder Gesundheitsrisiken durch gesundheitsschädliche Mikroorganismen verringert. In der Praxis wird diese Technologie selten eingesetzt. Geeignete Produkte für die Bestrahlung sind z.B. getrocknete Gewürze und Kräuter. Die Bestrahlung ist dann sinnvoll, wenn die Produkte als Zutaten in Lebensmitteln verwendet werden, die nachträglich nicht mehr erhitzt werden und trotzdem nicht für den sofortigen Verzehr bestimmt sind. Besonders geeignet ist das Verfahren für die Behandlung eines Lebensmittels in der Endverpackung, da auf diese Weise eine nachfolgende erneute Verunreinigung durch Keime ausgeschlossen ist.

Fachgerecht bestrahlte Lebensmittel sind gesundheitlich unbedenklich. Durch die Bestrahlung wird das Lebensmittel selbst nicht radioaktiv. Bestrahlte Produkte müssen speziell gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung lautet: „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ oder „bestrahlt“.

Situation in der Schweiz

Seit 2008 ist in der Schweiz die Bestrahlung von getrockneten Kräutern und Gewürzen zugelassen, wenn bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Die Bestrahlung von anderen Lebensmitteln ist in der Schweiz weiterhin bewilligungspflichtig. Informationen zu den einzelnen Gesetzen unter „Weitere Informationen“.

Kontrolle

Da in der Schweiz die Bestrahlung der meisten Lebensmittel bewilligungspflichtig ist, werden Lebensmittel seit 1989 von den kantonalen Laboratorien auf nicht bewilligte Bestrahlung untersucht. Dabei werden vor allem solche Produkte untersucht, die in anderen Ländern bestrahlt werden dürfen.

In den letzten Jahren fielen vor allem asiatische Nudelfertiggerichte auf. Separat verpackte Beilagen mit Kochsalz, Gewürzen und andern Aromazutaten waren bestrahlt.

Nanotechnologie

Die Nanotechnologie eröffnet einerseits neue Möglichkeiten, Materialien – auch Lebensmittel – zu behandeln. Die Technologie ist andererseits gesellschaftlich umstritten, da die gesundheitlichen und ökologischen Risiken, wie z.B. einer möglichen Umweltverschmutzung mit Nanopartikeln, noch schwer abschätzbar sind. Im Lebensmittelbereich wird die Nanotechnologie in der Schweiz allerdings erst selten angewandt. Beispiele sind Nanopartikel als Verdickungsmittel in Tomatenketchup oder als Rieselhilfe für pulverförmige Lebensmittel wie etwa Würzmischungen.

Ausführliche Informationen zu Chancen und Risiken der Nanotechnologie finden sich beim zuständigen Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Video: What is nanotechnology? (auf Englisch)

Untertitel auf Deutsch: siehe Settings

Weitere Informationen

Letzte Änderung 21.01.2020

Zum Seitenanfang

https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/lebensmittel-und-ernaehrung/lebensmittelsicherheit/lebensmittelbehandlung.html