Verpackungen von Lebensmitteln enthalten Angaben über Zutaten und Zusammensetzung. Auch gesundheitsbezogene Angaben sowie Informationen für Allergiebetroffene sind Bestandteil der Konsumenteninformation.

In der Schweiz müssen Lebensmittel gemäss der Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) angeschrieben werden.
Auch die Bestimmungen in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung und die Verordnungen der jeweiligen Lebensmittelgruppe sind zu berücksichtigen (siehe Gesetzgebung).
Den Herstellern steht es frei, neben den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zusätzliche Informationen anzugeben. Diese dürfen aber nicht täuschend sein.
Letzte Änderung 19.11.2018