Verpackungen von Lebensmitteln enthalten Angaben über Zutaten und Zusammensetzung. Auch gesundheitsbezogene Angaben sowie Informationen für Allergiebetroffene sind Bestandteil der Konsumenteninformation.
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Postulatsbericht zu Umweltkennzeichnungen
08.10.2025: Der Bundesrat erachtet es als dienlich, auf Lebensmitteln über deren Umweltauswirkungen zu informieren. Ein ökologisches Label müsste aber alle umweltrelevanten Einflüsse bei der Produktion eines Lebensmittels berücksichtigen, etwa den Einsatz von Pestiziden, den Wasserverbrauch, die Transportwege oder auch die Verpackung. Die blosse Betrachtung der CO2-Emissionen, wie sie das Postulat 22.4275 fordert, greift zu kurz. Eine rein schweizerische Regelung würde zudem den Lebensmittelhandel mit der EU behindern. Der Bundesrat ist jedoch bereit, die Einführung von Mindestvorgaben für eine Umweltkennzeichnung zu prüfen, falls die EU einheitliche Regeln dafür erlässt. Dies zeigt der Postulatsbericht, den der Bundesrat am 8. Oktober 2025 verabschiedet hat.

In der Schweiz müssen Lebensmittel gemäss der Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) angeschrieben werden.
Den Herstellern steht es frei, neben den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zusätzliche Informationen anzugeben. Diese dürfen aber nicht täuschend sein.
Letzte Änderung 08.10.2025