Verpackungen von Lebensmitteln enthalten Angaben über Zutaten und Zusammensetzung. Auch gesundheitsbezogene Angaben sowie Informationen für Allergiebetroffene sind Bestandteil der Konsumenteninformation.
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Mehr Transparenz: Neue Deklarationspflichten für tierische Lebensmittel
28.05.2025: Künftig müssen Fleisch, Eier und Milch gekennzeichnet werden, wenn sie von Tieren stammen, bei denen bestimmte schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung vorgenommen wurden. Auch Stopfleber ist neu deklarationspflichtig. Damit erhöht der Bundesrat die Transparenz für die Konsumierenden und ermöglicht informierte Kaufentscheide. Die neuen Kennzeichnungspflichten gelten für alle Betriebe, die die betroffenen Lebensmittel anbieten, zum Beispiel Metzgereien, der Detailhandel oder Restaurants.
Folgende Produkte müssen ab dem 1. Juli 2025 mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren gekennzeichnet werden:
- Rindfleisch von Tieren, die betäubungslos kastriert oder enthornt wurden
- Schweinefleisch, wenn die Kastration, das Kupieren des Schwanzes oder das Abklemmen der Zähne ohne Betäubung erfolgte
- Eier und Fleisch von Hühnern, deren Schnabel ohne Schmerzausschaltung gekürzt wurde
- Milch von Kühen, bei denen die Enthornung ohne Schmerzausschaltung erfolgte
- Betäubungslos gewonnene Froschschenkel
- Leber und Fleisch von Gänsen und Enten aus der Stopfmast

In der Schweiz müssen Lebensmittel gemäss der Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) angeschrieben werden.
Den Herstellern steht es frei, neben den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zusätzliche Informationen anzugeben. Diese dürfen aber nicht täuschend sein.
Letzte Änderung 28.05.2025