Kennzeichnung von Lebensmitteln

Verpackungen von Lebensmitteln enthalten Angaben über Zutaten und Zusammensetzung. Auch gesundheitsbezogene Angaben sowie Informationen für Allergiebetroffene sind Bestandteil der Konsumenteninformation.

Aktuell

Deklaration von Stopfleber, Froschschenkeln und Reptilienleder

Der Bericht des Bundesrates «Obligatorische Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln» vom 11.9.2021 erläutert, wie die Deklaration bei Lebensmitteln und bestimmten tierischen Erzeugnissen verbessert werden kann, wenn deren Herstellungsmethoden vom Schweizer Recht abweichen. Gestützt darauf hat der Bundesrat prüfen lassen, ob die Deklaration von Stopfleber, Froschschenkeln und Reptilienlederprodukten verbessert werden soll.

Die entsprechende Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) wurde von der Firma INFRAS durchgeführt und im Januar 2022 abgeschlossen. Eine Deklarationspflicht bei Reptilienleder erachten die Autoren als nicht gerechtfertigt, da die Notwendigkeit für eine Regulierung nicht gegeben ist. Während eine Deklarationspflicht für Froschschenkel ohne entsprechenden Standard und Zertifizierungssystem als nicht zielführend umsetzbar eingestuft wird, kommt die RFA bei Stopfleber zum Schluss, dass eine Deklarationspflicht transparenzfördernd und umsetzbar wäre.

Das BLV wird gestützt auf die Ergebnisse der RFA und zusammen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und dem Bundesamt für Landwirtschaft BLW die konkrete Umsetzung solcher Deklarationspflichten prüfen.

(05.08.2022)

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Der Bundesrat prüft die bessere Deklaration von Lebensmitteln

Der Bundesrat prüft bis Ende Jahr, ob die Deklaration von Stopfleber, Froschschenkeln und Reptilienlederprodukten verbessert werden soll. Er hat den Bericht «Obligatorische Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln» verabschiedet. Dieser erläutert, wie die Deklaration bei Lebensmitteln und bestimmten tierischen Erzeugnissen verbessert werden kann, wenn deren Herstellungsmethoden vom Schweizer Recht abweichen.

(11.09.2020)

Etikett mit Nährwertinformationen

In der Schweiz müssen Lebensmittel gemäss der Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) angeschrieben werden.

Den Herstellern steht es frei, neben den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zusätzliche Informationen anzugeben. Diese dürfen aber nicht täuschend sein.

Informationen auf der Lebensmitteletikette

Wer vorverpackte Lebensmittel an Konsumentinnen und Konsumenten abgibt, muss sicherstellen, dass alle obligatorischen Angaben auf der Verpackung zu finden sind.

Informationen im Offenverkauf

Auch wenn Lebensmittel mangels Verpackung keine Etikette mit erklärenden Angaben aufweisen, haben Konsumentinnen und Konsumenten ausreichend Möglichkeiten, sich zu informieren.

Informationen über gentechnisch veränderte Organismen (GVO)

In der Schweiz müssen GVO-Erzeugnisse gemäss Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel deklariert werden.

Letzte Änderung 05.08.2022

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