Kennzeichnung von Lebensmitteln

Verpackungen von Lebensmitteln enthalten Angaben über Zutaten und Zusammensetzung. Auch gesundheitsbezogene Angaben sowie Informationen für Allergiebetroffene sind Bestandteil der Konsumenteninformation.

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Mehr Transparenz: Neue Deklarationspflichten für tierische Lebensmittel

28.05.2025: Künftig müssen Fleisch, Eier und Milch gekennzeichnet werden, wenn sie von Tieren stammen, bei denen bestimmte schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung vorgenommen wurden. Auch Stopfleber ist neu deklarationspflichtig. Damit erhöht der Bundesrat die Transparenz für die Konsumierenden und ermöglicht informierte Kaufentscheide. Die neuen Kennzeichnungspflichten gelten für alle Betriebe, die die betroffenen Lebensmittel anbieten, zum Beispiel Metzgereien, der Detailhandel oder Restaurants.

Folgende Produkte müssen ab dem 1. Juli 2025 mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren gekennzeichnet werden:

  • Rindfleisch von Tieren, die betäubungslos kastriert oder enthornt wurden
  • Schweinefleisch, wenn die Kastration, das Kupieren des Schwanzes oder das Abklemmen der Zähne ohne Betäubung erfolgte
  • Eier und Fleisch von Hühnern, deren Schnabel ohne Schmerzausschaltung gekürzt wurde
  • Milch von Kühen, bei denen die Enthornung ohne Schmerzausschaltung erfolgte
  • Betäubungslos gewonnene Froschschenkel
  • Leber und Fleisch von Gänsen und Enten aus der Stopfmast
Etikett mit Nährwertinformationen

 

In der Schweiz müssen Lebensmittel gemäss der Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) angeschrieben werden.

 

Den Herstellern steht es frei, neben den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zusätzliche Informationen anzugeben. Diese dürfen aber nicht täuschend sein.

Informationen auf der Lebensmitteletikette

Wer vorverpackte Lebensmittel an Konsumentinnen und Konsumenten abgibt, muss sicherstellen, dass alle obligatorischen Angaben auf der Verpackung zu finden sind.

Informationen im Offenverkauf

Auch wenn Lebensmittel mangels Verpackung keine Etikette mit erklärenden Angaben aufweisen, haben Konsumentinnen und Konsumenten ausreichend Möglichkeiten, sich zu informieren.

Informationen über gentechnisch veränderte Organismen (GVO)

In der Schweiz müssen GVO-Erzeugnisse gemäss Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel deklariert werden.

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben werden in sprachlicher oder bildlicher Form auf Lebensmitteletiketten und in der Werbung verwendet. Sie dürfen freiwillig gemacht werden, müssen aber bestimmte Anforderungen erfüllen, damit sie verwendet werden dürfen.

Letzte Änderung 28.05.2025

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