Kennzeichnung von Lebensmitteln

Verpackungen von Lebensmitteln enthalten Angaben über Zutaten und Zusammensetzung. Auch gesundheitsbezogene Angaben sowie Informationen für Allergiebetroffene sind Bestandteil der Konsumenteninformation.

Etikett mit Nährwertinformationen

In der Schweiz müssen Lebensmittel gemäss der Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) angeschrieben werden.

Den Herstellern steht es frei, neben den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zusätzliche Informationen anzugeben. Diese dürfen aber nicht täuschend sein.

Informationen auf der Lebensmitteletikette

Wer vorverpackte Lebensmittel an Konsumentinnen und Konsumenten abgibt, muss sicherstellen, dass alle obligatorischen Angaben auf der Verpackung zu finden sind.

Informationen im Offenverkauf

Auch wenn Lebensmittel mangels Verpackung keine Etikette mit erklärenden Angaben aufweisen, haben Konsumentinnen und Konsumenten ausreichend Möglichkeiten, sich zu informieren.

Informationen über gentechnisch veränderte Organismen (GVO)

In der Schweiz müssen GVO-Erzeugnisse gemäss Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel deklariert werden.

Letzte Änderung 26.07.2024

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