Der in der Schweiz selten gewordene Erreger der Bovinen Virus Diarrhoe (BVD) kann sich durch den Tierverkehr erneut stark ausbreiten und zu massiven Schäden in betroffenen Tierhaltungen führen. Sömmerungen, wo Tiere aus verschiedenen Tierhaltungen miteinander Kontakt haben, stellen ein spezielles Risiko für die Verbreitung der BVD dar.
Auf «gemeinsamen Sömmerungen» kommen Tiere aus verschiedenen Haltungen über längere Zeit miteinander in Kontakt. BVD-infizierte Tiere können dabei andere Sömmerungstiere mit dem Virus anstecken. Insbesondere infizierte trächtige Tiere, deren Fötus sich im Mutterleib ebenfalls mit dem Virus ansteckt und später als persistent-infiziertes Kalb (sogenannter «Virusstreuer») zur Welt kommt, verschleppen das BVD-Virus in den Heimbetrieb. Dort richten sie damit grosse wirtschaftliche Schäden an.
Tiere aus Tierhaltungen mit oranger oder roter Ampel brauchen für die «Gemeinsame Sömmerung» eine «BVD- Sömmerungsbescheinigung» des kantonalen Veterinärdienstes (kVetD). Ohne BVD-Sömmerungsbescheinigung des kVetD sollten sie ohne Kontakt zu Tieren aus anderen Tierhaltungen gesömmert werden.
- Was es für die Sömmerung zu beachten gilt
- BVD – eine Handelsseuche
- Die BVD-Ampel hilft, den Tierverkehr sicher zu machen und den Tierbestand zu schützen
- BVD-Risiko in der Rinderhaltung: grün, orange oder rot?
- Ab dem 1. November 2026 gilt der neue BVD-Status
- Nachhaltige Ausrottung der BVD – warum jetzt?
- Weitere Informationen
Was es für die Sömmerung zu beachten gilt
Um BVD-Infektionen während der Sömmerung zu vermeiden, müssen gemeinsame Sömmerungen von Tieren aus verschiedenen Haltungen in Bezug auf BVD so sicher wie möglich gemacht werden. Dafür müssen sich alle Beteiligten einsetzen. Für sie gelten die folgenden Empfehlungen:
Sömmerungsverantwortliche nehmen nur Tiere aus Tierhaltungen mit vernachlässigbarem BVD-Risiko, d.h. mit einer grünen BVD-Ampel oder aus Tierhaltungen mit einer «BVD Sömmerungsbescheinigung» des kantonalen Veterinärdienstes (kVetD) an. Das BVD-Risiko der einzelnen Betriebe ist auf der TVD abgebildet und kann wie folgt geprüft werden:
- Loggen Sie sich als Gast oder Tierhaltende in die TVD ein.
- Suchen Sie unter «Abfragen» → «Betrieb suchen» nach der gewünschten TVD-Nummer
- Auf dem Tab «Betriebsdetails» sehen Sie das BVD-Risiko
Das BVD-Risiko der Herkunftsbetriebe kann über die Markt-Datenbank gruppenweise überprüft werden, indem die TVD-Nummern im CSV-Format importiert werden. (Anleitung unter «im Detail»).
Bevor sie Tiere auf eine gemeinsame Sömmerung geben, vergewissern sich Tierhaltende beim Sömmerungsverantwortlichen, dass nur Tiere aus Tierhaltungen mit grüner BVD-Ampel oder aus Tierhaltungen mit einer «BVD Sömmerungsbescheinigung» des kVetD auf der Sömmerung sein werden.
Tiere aus Haltungen mit oranger oder roter Ampel gehen nur auf Sömmerungen, wo sie keinen Kontakt zu Tieren aus anderen Tierhaltungen haben. Müssen sie wegen fehlender Alternative auf eine gemeinsame Sömmerung, wenden sich die Tierhaltenden frühzeitig vor der Auffuhr an den kVetD für eine Abklärung des BVD-Risikos.
Die kantonalen Veterinärdienste klären das BVD-Risiko von Tierhaltungen, die noch keine grüne BVD-Ampel haben, vor der Sömmerung genau ab. Für gut und negativ auf BVD überwachte Tierhaltungen stellen sie eine «BVD Sömmerungsbescheinigung» aus.
BVD – eine Handelsseuche
In der Schweiz ist der Tierverkehr intensiv. Dadurch können auch vereinzelte BVD-Fälle rasch zu grösseren Ausbrüchen führen. Um das zu verhindern und damit Tierhaltungen besser vor einer Infektion geschützt sind, will die Rinderbranche gemeinsam mit dem Veterinärdienst Schweiz den Tierverkehr sicher machen und das BVD-Virus nachhaltig ausrotten. Ziel ist, dass alle Rinderhaltungen in der Schweiz ab dem 1. November 2026 den neuen Status BVD-frei bekommen.
Letzte Meile BVD-Ausrottung – das gilt auf dem Weg zur BVD-Freiheit (Pop-up und PDF zum Download)
Die zwei Jahre vom 1. November 2024 bis am 31. Oktober 2026 dienen als Übergangsphase vom bisherigen zum neuen BVD-Status. Mit Hilfe der BVD-Ampel können Tierhaltungen in dieser Zeit den neuen Status «BVD-frei» erreichen.
Die BVD-Ampel hilft, den Tierverkehr sicher zu machen und den Tierbestand zu schützen
Während der Übergangsphase, vom 1. November 2024 bis am 31. Oktober 2026, zeigt die BVD-Ampel das BVD-Risiko an, das von einer Tierhaltung ausgeht. Tierhaltende können ihren Bestand aktiv vor BVD schützen, indem sie nur Tiere aus Betrieben mit vernachlässigbarem BVD-Risiko zukaufen, die mit einer grünen Ampel gekennzeichnet sind.
BVD-Risiko in der Rinderhaltung: grün, orange oder rot?
Das BVD-Risiko einer Rinderhaltung ist seit dem 1. November 2024 anhand der Ampelfarben grün, orange oder rot auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) oder dem elektronisch ausgefüllten Begleitdokument ersichtlich.

Die Ampelfarbe Rot bedeutet, dass vom Betrieb ein hohes BVD-Risiko ausgeht.
- Es hat wegen BVD gesperrte Tiere im Bestand.
- und/oder während den letzen 18 Monaten war
mindestens ein PI-Tier im Bestand.
- Keine Sömmerung mit Tieren aus anderen Beständen
- Keine Teilnahme an Märkten, Auktionen und Ausstellungen
- Tiere können zur direkten Schlachtung gegeben werden.
- Nur Tiere aus grünen Betrieben oder negativ getestete Tiere zukaufen
- Anweisungen des Kantons beachten

Die Ampelfarbe Orange bedeutet, dass vom Betrieb ein mittleres BVD-Risiko ausgeht.
- Es hat keine wegen BVD gesperrten Tiere im Bestand.
- Seit 18 Monaten hat es kein PI-Tier im Bestand.
- Diese Betriebe hatten in der näheren Vergangenheit eine positive oder unvollständige BVD-Überwachung. Es kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass von diesen Betrieben keine Gefahr für eine BVD-Ansteckung ausgeht.
- Keine Sömmerung mit Tieren aus anderen Tierhaltungen
- Keine Teilnahme an Märkten, Auktionen und Ausstellungen
- Tiere können zur direkten Schlachtung gegeben werden.
- Nur Tiere aus grünen Betrieben oder negativ getestete Tiere zukaufen

Die Ampelfarbe Grün bedeutet, dass vom Betrieb ein vernachlässigbares BVD-Risiko ausgeht.
- Es hat keine wegen BVD gesperrten Tiere im Bestand.
- Seit 18 Monaten hat es kein PI-Tier im Bestand.
- Es gibt kein Hinweis auf eine Viruszirkulation im Bestand während einer von der Untersuchungsmethode abhängigen Zeitspanne.
- Tiere können uneingeschränkt verstellt werden.
- Nur Tiere aus grünen Betrieben oder negativ getestete Tiere zukaufen

Das BVD-Risiko der Tierhaltung wird nicht beurteilt.
- Es handelt sich um einen Sömmerungsbetrieb, einen Viehmarkt oder eine Viehausstellung
- Es sollen nur Tieren aus grünen Betrieben angenommen werden.
Ab dem 1. November 2026 gilt der neue BVD-Status
Ab dem 1. November 2026 gilt für alle Rinderhaltungen der neue BVD-Status: «BVD-frei» bedeutet keine Einschränkungen im Tierverkehr. «Nicht BVD-frei» bringt Einschränkungen im Tierverkehr mit sich: BVD-ungetestete Tiere dürfen nicht mehr verbracht werden. Die Teilnahme an Viehmärkten, Ausstellungen und Auktionen sowie eine gemeinsame Sömmerung mit Tieren aus anderen Tierhaltungen sind verboten.
Um den neuen Status «BVD-frei» zu erlangen, müssen die folgenden drei Kriterien erfüllt sein:
- Kriterium 1 – kein PI-Tier im Bestand: In den letzten 18 Monaten gab es kein persistent infiziertes Tier in der Tierhaltung und es sind aktuell keine gesperrten Tiere im Bestand.
- Kriterium 2 – negative Überwachung: Die Ergebnisse aus der amtlichen BVD-Überwachung waren über eine genügend lange Zeitspanne durchgehend unauffällig, d.h. es gab keine Hinweise auf Viruszirkulation in der Tierhaltung.
- Kriterium 3 – Kontrollierter Tierverkehr: Alle in den letzten 12 Monaten in den Betrieb verbrachten Rinder stammen aus BVD-freien Betrieben bzw. aus Betrieben mit vernachlässigbarem BVD-Risiko oder wurden mindestens einmal auf BVDV-Antigen oder -Genom negativ getestet.
Der bisherige BVD-Status «gesperrt», «nicht gesperrt», «Einzeltiere gesperrt» gilt bis am 31. Oktober 2026.
Nachhaltige Ausrottung der BVD – warum jetzt?
Die BVD kann Rinderhaltungen schwere wirtschaftliche Schäden zufügen. Seit 2008 werden deshalb grosse Anstrengungen zur Ausrottung der Tierseuche unternommen. Die BVD-Situation in der Schweiz hat sich dadurch stark verbessert. Heute sind über 99 % der Schweizer Rinderhaltungen amtlich anerkannt frei von BVD.
Aufgrund der günstigen Ausgangslage mit aktuell tiefen BVD-Fallzahlen hat die Rinderbranche gemeinsam mit dem Veterinärdienst Schweiz entschieden, die letzte Meile auf dem Weg zur BVD-Freiheit in Angriff zu nehmen.
Weitere Informationen
Letzte Änderung 07.04.2025