Wer «BVD-frei» werden will, muss seinen Tierverkehr kontrollieren

Es gilt ernst: Wer am 1. November 2026 den neuen Status «BVD-frei» erhalten will, darf ab dem 1. November 2025 nur noch Tiere aus Betrieben mit einer grünen BVD-Ampel zukaufen. Der Status «BVD-frei» ist wichtig, weil nur dieser einen Tierverkehr ohne Einschränkungen erlaubt.

Der in der Schweiz selten gewordene Erreger der Bovinen Virus Diarrhoe (BVD) kann sich durch den Tierverkehr erneut stark ausbreiten und grossen Schaden anrichten. Der Tierverkehr muss deshalb sicher gemacht werden:

Tierhaltende schützen ihre Bestände, indem sie nur Tiere aus Betrieben mit vernachlässigbarem BVD-Risiko und einer grünen BVD-Ampel zukaufen.

Ziel ist, dass bis zum 31. Oktober 2026 alle Rinderhaltungen ein vernachlässigbares BVD-Risiko mit einer grünen BVD-Ampel haben. Betriebe mit grüner Ampel, die in den vorangegangenen 12 Monaten nur Tiere aus grünen Betrieben oder negativ getestete Tiere zukauften, erhalten am 1. November 2026 den Status „BVD-frei“.

Status «BVD-frei» = Handel ohne Einschränkung

Betriebe mit Status «BVD-frei» können ab 1. November 2026 ihre Tiere ohne Einschränkungen verstellen und verkaufen. Betriebe mit Status «nicht BVD-frei» müssen Tiere, die sie verstellen oder verkaufen wollen, vorgängig auf das Virus testen lassen, falls nicht schon ein negatives BVD-Testresultat vorliegt. Die Kosten werden von den Tierhaltenden getragen. Das Verbringen von Tieren aus «nicht BVD-freien»-Betrieben auf eine Sömmerung, auf Märkte oder Ausstellungen und in Aufzuchtbetriebe ist gänzlich verboten.

Voraussetzungen für den Status «BVD-frei»

Um den neuen Status «BVD-frei» zu erlangen, müssen drei Kriterien erfüllt sein:

  • Kriterium 1 – kein PI-Tier im Bestand: In den letzten 18 Monaten gab es kein persistent infiziertes Tier in der Tierhaltung und es sind aktuell keine gesperrten Tiere im Bestand.
  • Kriterium 2 – negative Überwachung: Die Ergebnisse aus der amtlichen BVD-Überwachung waren über eine genügend lange Zeitspanne durchgehend unauffällig, d.h. es gab keine Hinweise auf Viruszirkulation in der Tierhaltung.
  • Kriterium 3 – kontrollierter Tierverkehr: Alle in den letzten 12 Monaten in den Betrieb verbrachten Rinder stammen aus BVD-freien Betrieben bzw. aus Betrieben mit vernachlässigbarem BVD-Risiko oder wurden mindestens einmal auf BVDV-Antigen oder -Genom negativ getestet.

Der bisherige BVD-Status «gesperrt», «nicht gesperrt», «Einzeltiere gesperrt» gilt bis am 31. Oktober 2026.

Die BVD-Ampel hilft, den Tierverkehr sicher zu machen und den Tierbestand zu schützen

Während der Übergangsphase vom 1. November 2024 bis am 31. Oktober 2026 zeigt die BVD-Ampel das BVD-Risiko an, das von einer Tierhaltung ausgeht. Tierhaltende schützen ihren Bestand aktiv vor BVD, indem sie nur Tiere aus Betrieben mit vernachlässigbarem BVD-Risiko zukaufen, die mit einer grünen Ampel gekennzeichnet sind.

BVD-Risiko in der Rinderhaltung: grün, orange oder rot?

Das BVD-Risiko einer Rinderhaltung ist seit dem 1. November 2024 anhand der Ampelfarben grün, orange oder rot auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) oder dem elektronisch ausgefüllten Begleitdokument ersichtlich.

Rote Ampel

 

Die Ampelfarbe Rot bedeutet, dass vom Betrieb ein hohes BVD-Risiko ausgeht.

Orange Ampel

 

Die Ampelfarbe Orange bedeutet, dass vom Betrieb ein mittleres BVD-Risiko ausgeht.

Grüne Ampel

 

Die Ampelfarbe Grün bedeutet, dass vom Betrieb ein vernachlässigbares BVD-Risiko ausgeht.

Graue Ampel

 

Das BVD-Risiko der Tierhaltung wird nicht beurteilt.

Die Entwicklung der BVD-Zahlen im Dashboard

Seit Beginn der Übergangsphase zur «letzten Meile der BVD-Ausrottung» am 1. November 2024 steigt der Anteil Betriebe mit vernachlässigbarem BVD-Risiko und grüner BVD-Ampel stetig an. Die Entwicklung wird im neuen BLV-Dashboard monatlich aktualisiert.

Nutztierhaltende sind mit mehreren Seuchen konfrontiert

Die aktuelle Seuchenlage ist für alle eine grosse Herausforderung. Zum Schutz der Tierbestände muss dieser mit unterschiedlichen Massnahmen, die dem Verhalten der einzelnen Seuchen angepasst sind, entgegengetreten werden. Anders als bei der Blauzungenkrankheit (BTV) oder der Lumpy Skin Disease (LSD) braucht es zum Schutz vor der Bovinen Virus Diarrhoe (BVD) keine aufwändige Impfung. Ein kontrollierter und sicherer Tierverkehr schützt vor einem Eintrag der Seuche in den Tierbestand. Es gilt aufmerksam zu bleiben und die BVD-Ampel als Hilfsmittel zu nutzen.

Nachhaltige Ausrottung der BVD – warum jetzt?

Die Bovine Virus-Diarrhoe BVD kann Rinderhaltungen schwere wirtschaftliche Schäden zufügen. Seit 2008 werden deshalb grosse Anstrengungen zur Ausrottung der Tierseuche unternommen. Die BVD-Situation in der Schweiz hat sich dadurch stark verbessert. Heute sind über 99 % der Schweizer Rinderhaltungen amtlich anerkannt frei von BVD.

Aufgrund der günstigen Ausgangslage mit aktuell tiefen BVD-Fallzahlen hat die Rinderbranche gemeinsam mit dem Veterinärdienst Schweiz entschieden, die letzte Meile auf dem Weg zur BVD-Freiheit in Angriff zu nehmen. Während einer zweijährigen Übergangsphase hat jeder Betrieb die Möglichkeit, den neuen Status «BVD-frei» zu erreichen.

Letzte Meile BVD-Ausrottung – das gilt auf dem Weg zur BVD-Freiheit

Letzte Meile BVD-Ausrottung – das gilt auf dem Weg zur BVD-Freiheit (Pop-up und PDF zum Download)

Weitere Informationen

Letzte Änderung 22.10.2025

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