Letzte Meile BVD-Ausrottung – Bei gemeinsamen Sömmerungen ist Vorsicht geboten

Der in der Schweiz selten gewordene Erreger der Bovinen Virus Diarrhoe (BVD) kann sich durch den Tierverkehr wieder stark ausbreiten und grossen Schaden anrichten. Tierhaltende schützen ihre Bestände, indem sie nur Tiere aus Betrieben mit vernachlässigbarem BVD-Risiko zukaufen. Die Anzahl dieser Betriebe nimmt zu.

Auf «gemeinsamen Sömmerungen» kommen Tiere aus verschiedenen Haltungen über längere Zeit miteinander in Kontakt. BVD-infizierte Tiere können dabei andere Sömmerungstiere mit dem Virus anstecken. Insbesondere infizierte trächtige Tiere, deren Fötus sich im Mutterleib ebenfalls mit dem Virus ansteckt und später als persistent-infiziertes Kalb (sogenannter «Virusstreuer») zur Welt kommt, verschleppen das BVD-Virus in den Heimbetrieb. Dort richten sie damit grosse wirtschaftliche Schäden an.

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Tiere aus Tierhaltungen mit oranger oder roter Ampel brauchen für die «Gemeinsame Sömmerung» eine «BVD-Sömmerungsbescheinigung» des kantonalen Veterinärdienstes (kVetD). Ohne BVD-Sömmerungsbescheinigung des kVetD sollten sie ohne Kontakt zu Tieren aus anderen Tierhaltungen gesömmert werden.

Was es für die Sömmerung zu beachten gilt

Um BVD-Infektionen während der Sömmerung zu vermeiden, müssen gemeinsame Sömmerungen von Tieren aus verschiedenen Haltungen in Bezug auf BVD so sicher wie möglich gemacht werden. Dafür müssen sich alle Beteiligten einsetzen. Für sie gilt:

BVD – eine Handelsseuche

In der Schweiz ist der Tierverkehr intensiv. Dadurch können auch vereinzelte BVD-Fälle rasch zu grösseren Ausbrüchen führen. Um das zu verhindern und damit Tierhaltungen besser vor einer Infektion geschützt sind, will die Rinderbranche gemeinsam mit dem Veterinärdienst Schweiz den Tierverkehr sicher machen und das BVD-Virus nachhaltig ausrotten. Ziel ist, dass alle Rinderhaltungen in der Schweiz ab dem 1. November 2026 den neuen Status BVD-frei bekommen.

Letzte Meile BVD-Ausrottung – das gilt auf dem Weg zur BVD-Freiheit

Letzte Meile BVD-Ausrottung – das gilt auf dem Weg zur BVD-Freiheit (Pop-up und PDF zum Download)

Die zwei Jahre vom 1. November 2024 bis am 31. Oktober 2026 dienen als Übergangsphase vom bisherigen zum neuen BVD-Status. Mit Hilfe der BVD-Ampel können Tierhaltungen in dieser Zeit den neuen Status «BVD-frei» erreichen.

Die BVD-Ampel hilft, den Tierverkehr sicher zu machen und den Tierbestand zu schützen

Während der Übergangsphase, vom 1. November 2024 bis am 31. Oktober 2026, zeigt die BVD-Ampel das BVD-Risiko an, das von einer Tierhaltung ausgeht. Tierhaltende schützen ihren Bestand aktiv vor BVD, indem sie nur Tiere aus Betrieben mit vernachlässigbarem BVD-Risiko zukaufen, die mit einer grünen Ampel gekennzeichnet sind.

BVD-Risiko in der Rinderhaltung: grün, orange oder rot?

Das BVD-Risiko einer Rinderhaltung ist seit dem 1. November 2024 anhand der Ampelfarben grün, orange oder rot auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) oder dem elektronisch ausgefüllten Begleitdokument ersichtlich.

Rote Ampel

 

Die Ampelfarbe Rot bedeutet, dass vom Betrieb ein hohes BVD-Risiko ausgeht.

Orange Ampel

 

Die Ampelfarbe Orange bedeutet, dass vom Betrieb ein mittleres BVD-Risiko ausgeht.

Grüne Ampel

 

Die Ampelfarbe Grün bedeutet, dass vom Betrieb ein vernachlässigbares BVD-Risiko ausgeht.

Graue Ampel

 

Die Ampelfarbe Grau bedeutet, dass das BVD-Risiko der Tierhaltung nicht beurteilt wird.

Ab dem 1. November 2026 gilt der neue BVD-Status

Ab dem 1. November 2026 gilt für alle Rinderhaltungen der neue BVD-Status: «BVD-frei» bedeutet keine Einschränkungen im Tierverkehr. «Nicht BVD-frei» bringt Einschränkungen im Tierverkehr mit sich: BVD-ungetestete Tiere dürfen nicht mehr verbracht werden. Die Teilnahme an Viehmärkten, Ausstellungen und Auktionen sowie eine gemeinsame Sömmerung mit Tieren aus anderen Tierhaltungen sind verboten.

Um am 1. November 2026 den neuen Status «BVD-frei» zu erlangen, müssen die folgenden drei Kriterien erfüllt sein:

  • Kriterium 1 – kein PI-Tier im Bestand: In den letzten 18 Monaten gab es kein persistent infiziertes Tier in der Tierhaltung und es sind aktuell keine gesperrten Tiere im Bestand.
  • Kriterium 2 – negative Überwachung: Die Ergebnisse aus der amtlichen BVD-Überwachung waren über eine genügend lange Zeitspanne durchgehend unauffällig, d.h. es gab keine Hinweise auf Viruszirkulation in der Tierhaltung.
  • Kriterium 3 – Kontrollierter Tierverkehr: Alle in den letzten 12 Monaten in den Betrieb verbrachten Rinder stammen aus Betrieben mit einer grünen BVD-Ampel bzw. aus Betrieben mit vernachlässigbarem BVD-Risiko oder wurden mindestens einmal auf BVDV-Antigen oder -Genom negativ getestet.

Der bisherige BVD-Status «gesperrt», «nicht gesperrt», «Einzeltiere gesperrt» gilt bis am 31. Oktober 2026.

Nachhaltige Ausrottung der BVD – warum jetzt?

Die BVD kann Rinderhaltungen schwere wirtschaftliche Schäden zufügen. Seit 2008 werden deshalb grosse Anstrengungen zur Ausrottung der Tierseuche unternommen. Die BVD-Situation in der Schweiz hat sich dadurch stark verbessert. Heute sind über 99 % der Schweizer Rinderhaltungen amtlich anerkannt frei von BVD.

Aufgrund der günstigen Ausgangslage mit aktuell tiefen BVD-Fallzahlen hat die Rinderbranche gemeinsam mit dem Veterinärdienst Schweiz entschieden, die letzte Meile auf dem Weg zur BVD-Freiheit in Angriff zu nehmen.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 20.03.2026

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