Letzte Meile auf dem Weg zur BVD-Freiheit

Dank intensiver Bekämpfung und Überwachung ist die Bovine Virus Diarrhoe (BVD) in der Schweiz nahezu verschwunden. Gelangt das Virus aber unerkannt in den Tierverkehr, kann es sich erneut stark ausbreiten und zu massiven Schäden in betroffenen Tierhaltungen führen. Um das zu verhindern, will die Rinderbranche gemeinsam mit dem Veterinärdienst Schweiz das BVD-Virus nachhaltig ausrotten. Während einer zweijährigen Übergangsphase hilft die BVD-Ampel den Tierverkehr sicher zu machen.

Die Bovine Virus-Diarrhoe kann Rinderhaltungen schwere wirtschaftliche Schäden zufügen. Seit 2008 werden deshalb grosse Anstrengungen zur Ausrottung der Tierseuche unternommen. Die BVD-Situation in der Schweiz hat sich dadurch stark verbessert. Heute sind über 99 % der Schweizer Rinderhaltungen amtlich anerkannt frei von BVD.

Aufgrund der günstigen Ausgangslage mit aktuell tiefen BVD-Fallzahlen hat die Rinderbranche gemeinsam mit dem Veterinärdienst Schweiz entschieden, die letzte Meile auf dem Weg zur BVD-Freiheit in Angriff zu nehmen.

BVD – eine Handelsseuche!

In der Schweiz ist der Tierverkehr intensiv. Dadurch können auch vereinzelte BVD-Fälle rasch zu grösseren Ausbrüchen führen. Gelangen persistent mit dem BVD-Virus infizierte Tiere – sogenannte PI-Tiere, die das Virus lebenslang in hohen Mengen ausscheiden – in den Tierverkehr, kann sich das Virus rasch ausbreiten. Um BVD-freie Tierhaltungen besser vor einer Infektion zu schützen, soll der Tierverkehr sicher gemacht werden.

 
Letzte Meile BVD-Ausrottung – das gilt auf dem Weg zur BVD-Freiheit

Während einer zweijährigen Übergangsphase zu «BVD-frei»

Nach einer zweijährigen Übergangsphase gilt für die Tierhaltungen ab dem 1. November 2026 ein neuer BVD-Status: «BVD-frei» bedeutet keine Einschränkungen im Tierverkehr. «Nicht BVD-frei» bringt Einschränkungen im Tierverkehr mit sich: BVD-ungetestete Tiere dürfen nicht mehr verbracht werden. Die Teilnahme an Viehmärkten, Ausstellungen und Auktionen sowie eine gemeinsame Sömmerung mit Tieren aus anderen Tierhaltungen sind verboten.

Ab dem 1. November 2024 können die Tierhaltungen während der zweijährigen Übergangsphase den neuen Status «BVD-frei» erreichen, indem sie die geforderten drei Kriterien erfüllen:

  • Kriterium 1 – kein PI-Tier im Bestand: In den letzten 18 Monaten gab es kein persistent infiziertes Tier in der Tierhaltung und es sind aktuell keine gesperrten Tiere im Bestand.
  • Kriterium 2 – negative Überwachung: Die Ergebnisse aus der amtlichen BVD-Überwachung waren über eine genügend lange Zeitspanne durchgehend unauffällig, d.h. es gab keine Hinweise auf Viruszirkulation in der Tierhaltung.
  • Kriterium 3 – Kontrollierter Tierverkehr: Alle in den letzten 12 Monaten in den Betrieb verbrachten Rinder stammen aus BVD-freien Betrieben bzw. aus Betrieben mit vernachlässigbarem BVD-Risiko oder wurden mindestens einmal auf BVDV-Antigen oder -Genom negativ getestet.

Der bisherige BVD-Status «gesperrt», «nicht gesperrt», «Einzeltiere gesperrt» gilt bis am 31. Oktober 2026.

Die BVD-Ampel hilft, den Tierverkehr sicher zu machen und den Tierbestand zu schützen

Während der Übergangsphase hilft die BVD-Ampel den eigenen Tierbestand zu schützen. Sie zeigt das BVD-Risiko an, das von einer Tierhaltung ausgeht. Tierhaltende können ihren Tierbestand aktiv vor BVD schützen, indem sie nur Tiere aus Tierhaltungen mit vernachlässigbarem BVD-Risiko, das heisst mit einer grünen Ampel, zukaufen. Das BVD-Risiko einer Rinderhaltung ist ab dem 1. November 2024 auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) oder dem elektronisch ausgefüllten und ausgedruckten Begleitdokument ersichtlich.

BVD-Risiko in der Rinderhaltung: grün, orange oder rot?

Eine Tierhaltung hat ein vernachlässigbares BVD-Risiko – auf der TVD und auf dem Begleitdokument «grün» gekennzeichnet – wenn im Bestand keine wegen BVD gesperrten Tiere sind und seit 18 Monaten kein PI-Tier. Zusätzlich muss die BVD-Überwachung über eine von der Untersuchungsmethode abhängigen Zeitspanne durchgehend unauffällig gewesen sein.

Eine Tierhaltung hat ein mittleres BVD-Risiko – auf der TVD und auf dem Begleitdokument «orange» gekennzeichnet – wenn im Bestand keine wegen BVD gesperrten Tiere sind und seit 18 Monaten kein PI-Tier. Die BVD-Überwachung ist jedoch über eine von der Untersuchungsmethode abhängigen Zeitspanne nicht durchgehend negativ gewesen.

Eine Tierhaltung hat ein hohes BVD-Risiko – auf der TVD und auf dem Begleitdokument «rot» gekennzeichnet – wenn sie BVD gesperrte Tiere im Bestand hat und/oder in den letzten 18 Monaten mindestens ein PI-Tier im Bestand war.

Ein «grau» gekennzeichnetes Risiko bedeutet, dass das BVD-Risiko der Tierhaltung nicht beurteilt wurde.

 

Weitere Informationen

Letzte Änderung 11.07.2024

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