Die Lumpy-Skin-Krankheit (Lumpy Skin Disease, LSD) ist eine Viruskrankheit des Rindes, die durch Insekten übertragen wird. Sie verursacht typische Hautveränderungen, Fieber und eine rückläufige Milchproduktion. Die Krankheit ist für den Menschen nicht gefährlich.
Die LSD-Verordnung wurde aktualisiert. Die Regeln für den Tierverkehr aus und innerhalb der Impfzone wurden harmonisiert: Tiere dürfen insbesondere nach klinischer Untersuchung und bei Impfschutz oder negativem Test nach Abschluss der Impfkampagne 2026 verstellt werden. Zudem wird der Versand von Zuchtmaterial aus der Impfzone unter klar definierten Bedingungen ermöglicht und die Einschränkungen für gewisse tierische Nebenprodukte werden erleichtert. Die Verordnung tritt am 5. Juni 2026 in Kraft und gilt bis zum 28. Februar 2027.
Verordnung des BLV über Massnahmen im Zusammenhang mit der Dermatitis nodularis (Lumpy Skin Disease)
Lumpy-Skin-Krankheit: Verbot der Sömmerung von Rindern in Frankreich für die Saison 2026
Wegen der seit Ende Juni 2025 in Frankreich auftretenden Lumpy-Skin-Disease (LSD) hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) entschieden, die Sömmerung von Rindern in Frankreich für die Saison 2026 zu verbieten. Die Massnahme soll die Einschleppung dieser hochansteckenden Tierseuche in die Schweiz verhindern und den Rinderbestand nachhaltig schützen. Dem Entscheid gingen ausführliche Gespräche mit den kantonalen Veterinärdiensten und der betroffenen Branche voraus. Von der Massnahme betroffen sind rund 260 Betriebe, hauptsächlich in der Westschweiz. Derzeit werden auf Schweizer Boden Sömmerungslösungen gesucht. Die Landwirtschaftsorganisationen werden die Tierhaltenden dabei begleiten und unterstützen. Bisher wurde in der Schweiz noch kein Fall von LSD festgestellt.
Wachsamkeit und Früherkennung gewährleisten Gesundheit und Wohlergehen der Tiere
Das BLV stellt den Tierhalterinnen und Tierhaltern ein Dokument zur Verfügung, in dem erläutert wird, worauf bei der Überwachung der Tiere zu achten ist, welche Krankheitssymptome kontrolliert werden müssen und wie im Verdachtsfall korrekt vorzugehen ist. Erhöhte Wachsamkeit und die tägliche Überwachung der Tiere sind entscheidend, damit Anzeichen für die Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) sofort erkannt und frühzeitiges Handeln möglich wird. Dabei spielen die Tierhalterinnen und Tierhalter eine zentrale Rolle. Mit der sorgfältigen Überwachung des Gesundheitszustands der Tiere können - unabhängig vom Impfstatus - erste klinische Anzeichen wie hohes Fieber, Abgeschlagenheit, Appetitlosigkeit oder Leistungsrückgang, Nasen- und/oder Mundausfluss sowie das Auftreten der typischen Hautknoten unverzüglich erkannt werden. Die Früherkennung in Verbindung mit strengen Biosicherheitsmassnahmen entscheidet über die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere und ist zentral für die Eindämmung der Seuche sowie für den Schutz des eigenen und benachbarter Betriebe.
Aktuelle internationale Situation

Lumpy Skin Disease (LSD):
Ausbrüche in Italien (Sardinien).
Impfzone
Massnahmen zur Prävention der Lumpy-Skin-Krankheit in der Schweiz seit Juni 2025
Seit Ende Juni 2025, nach dem Auftreten der Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) in Frankreich, hat das BLV Präventionsmassnahmen angeordnet, um eine Einschleppung in die Schweiz zu verhindern und die Tiere zu schützen. Überwachungszonen mit Impfpflicht wurden im Kanton Genf sowie in Teilen der Kantone Waadt und Wallis eingerichtet. Die Impfungen wurden durch die kantonalen Veterinärdienste organisiert und bleiben ausserhalb dieser Zonen verboten. Verdachtsfälle müssen umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt gemeldet werden. Die Krankheit ist für den Menschen ungefährlich.
Die Krankheit beim Tier
Die Krankheit befällt Rinder, Büffel und Bisons und verursacht wirtschaftliche Verluste, die hauptsächlich durch Milchleistungsrückgang und Schäden an der Haut bedingt sind. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.
Bei von Lumpy Skin Disease befallenen Rindern bilden sich in der Haut Knoten von 0,5 bis 5 cm Durchmesser. Die betroffenen Hautstellen sterben nach fünf bis sieben Wochen ab. Die Tiere zeigen ausserdem Symptome wie Fieber, Antriebslosigkeit, Appetitlosigkeit, Nasen- und Augenausfluss sowie vergrösserte Lymphknoten. Die Krankheit ist jedoch nur in sehr seltenen Fällen tödlich.
Ansteckung und Verbreitung
Der Erreger, ein Virus der Gattung Capripoxvirus, wird meist durch stechende Mücken und Fliegen übertragen – aber auch durch direkten Tierkontakt.
Bisher kam die Krankheit in den meisten Ländern Afrikas sowie in der Türkei vor. Im August 2015 wurde die Tierseuche erstmals in Griechenland festgestellt. Im Frühjahr 2016 meldeten Bulgarien, Mazedonien und Serbien erste Ausbrüche. Ende Juni 2016 meldete auch Kosovo einen ersten Fall von LSD. Die Ausbrüche in den betroffenen Regionen konnten seitdem durch Impfkampagnen weitgehend eingedämmt werden.
Im Sommer 2025 wurden in Italien (Sardinien und Lombardei) sowie in Frankreich (Savoie, Haute-Savoie und Ain) Fälle gemeldet. In der Schweiz gibt es bisher keine bestätigten Fälle.
Was tun?
- Rinder so gut wie möglich vor Mücken und Fliegen schützen
In der Schweiz ist zurzeit keine Impfung gegen die Lumpy-Skin-Krankheit zugelassen. Um eine umgehende Impfung sicherzustellen, hat das BLV bereits am 11. Juli 2025 und gültig bis dem 15. Dezember 2025 in Absprache mit der Arzneimittel-Zulassungsbehörde Swissmedic eine Allgemeinverfügung erlassen. Auf deren Basis dürfen Impfstoffe gegen LSD, die sich bereits bei früheren Ausbrüchen in Europa bewährt haben, importiert und angewendet werden. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht damit gerechnet werden kann, dass in absehbarer Zeit ein Impfstoff gegen LSD zugelassen wird und das Seuchengeschehen sehr dynamisch ist, werden gestützt auf Artikel 9 des Tierseuchengesetz die Einfuhr und das befristete Inverkehrbringen der nicht-zugelassenen Impfstoffe genehmigt. Die angepasste Allgemeinverfügung ist bis zum 30. Juni 2027 gültig.
Die Lumpy-Skin-Krankheit ist eine hochansteckende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin melden.
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Letzte Änderung 08.06.2026