Die Moderhinke ist eine schmerzhafte bakterielle Klauenkrankheit, von der viele Schafherden in der Schweiz betroffen sind. Bis zum Abschluss der ersten Untersuchungsperiode (1. Oktober 2024 bis 31. März 2025) konnte der Anteil der von der Krankheit betroffenen Schafbetriebe von 21 Prozent auf 12 Prozent gesenkt werden. Die zweite Untersuchungsperiode läuft vom 1. Oktober 2025 bis 31. März 2026. Das BLV, die kantonalen Veterinärdienste, die Tierärztinnen und Tierärzte, die Laboratorien und die Branche führen das nationale Programm weiter, um die Tiere zu schützen und die Schafhalterinnen und Schafhalter zu unterstützen. Das Ziel ist es, den Anteil der positiven Betriebe innert fünf Jahren auf unter 1 Prozent zu senken.

Die zweite Untersuchungsperiode findet vom 1. Oktober 2025 bis 31. März 2026 statt. Wie im letzten Jahr werden alle Schafhaltungen kontrolliert und die Tiere durch Probenahmen untersucht. Positive Herden müssen vorschriftsmässig saniert werden, wobei die Biosicherheitsmassnahmen sowie die Vorschriften über den Tierverkehr strikt einzuhalten sind. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat sich in Zusammenarbeit mit den kantonalen Veterinärdiensten und den betroffenen Akteuren das Ziel gesetzt, den Anteil positiver Betriebe innert maximal fünf Jahren auf unter ein Prozent zu senken.
Bilanz 2024/2025: In der ersten Untersuchungsperiode wurden 12 432 Schweizer Schafbetriebe kontrolliert. Der Anteil der von der Krankheit betroffenen Schafbetriebe konnte von 21 Prozent auf 12 Prozent gesenkt werden. Das nationale Programm soll die Schafe schützen und die Schafhalterinnen und Schafhalter bei der Bekämpfung der Moderhinke unterstützen.
Was ist die Moderhinke?
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Die Moderhinke ist eine bakterielle Erkrankung und betrifft vor allem Schafe. Die Krankheit ist für betroffene Tiere sehr schmerzhaft und muss deshalb auch gemäss Tierschutz konsequent bekämpft werden. Ungefähr jede vierte Herde in der Schweiz ist betroffen.
In den Kantonen Graubünden und Glarus wird die Moderhinke bei Schafen bereits seit Jahrzehnten bekämpft, aber trotz der Sanierungsmassnahmen kommt es immer wieder zu Reinfektionen. Im Juni 2015 hat das Parlament deshalb den Bundesrat beauftragt, die Bekämpfung der Moderhinke schweizweit zu koordinieren (Motion Hassler 14.3503). Am 31. März 2021 hat der Bundesrat die Tierseuchenverordnung (TSV) entsprechend geändert und in mehreren Kantonen ein freiwilliges Sanierungsprogramm lanciert, um Erfahrungen zu sammeln und die Branche zu unterstützen.
Nationales Bekämpfungsprogramm
In den kommenden fünf Jahren werden daher zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März alle Schafhaltungen untersucht. Schafhalterinnen und Schafhalter mit positiven Herden müssen ihre Herden sanieren. Ziel ist es, dass nach fünf Jahren die Moderhinke in der Schweiz nur noch in weniger als einem Prozent aller Schafhaltungen vorkommt. Eine der zentralen Massnahmen besteht in der strengen Anwendung von Hygienemassnahmen (Prävention von Reinfektionen) durch die Schafhalterinnen und Schafhalter. Mit dem Programm soll auch das Leiden der Schafe verringert, die wirtschaftlichen Verluste der Schafhalterinnen und Schafhalten reduziert und ein übermässiger Einsatz von Antibiotika verhindert werden. Gleichzeitig fördert das Programm die Forschung und Innovation, um neue wirksame Lösungen zur Bekämpfung der Moderhinke zu entwickeln.
Die schweizweite Bekämpfung der Moderhinke kann nur erfolgreich sein, wenn alle Partner gut zusammenarbeiten. Es braucht die Mitarbeit der kantonalen Veterinärdienste, des BLV, der Schafbranche, der Fachpersonen und der Schafhalter, die sich einsetzen.
Gesetzliche Grundlagen
Seit dem 1. Juni 2024 gelten Artikel 229ff. der Tierseuchenverordnung (TSV) betreffend das nationale Programm zur Bekämpfung der Moderhinke. Artikel 229f TSV legt fest, dass die Impfung gegen die Moderhinke ab 1. Juni 2024 bis zum Abschluss des Bekämpfungsprogramms verboten ist. Artikel 228ff. betreffend den Geltungsbereich und die Diagnose treten mit dem Start des Bekämpfungsprogramms am 1. Oktober 2024 in Kraft.
Da sich viele Infektionen während des Tierverkehrs unterwegs zu Sömmerungen, Wanderherden oder Märkten ereignen, erarbeiten die betroffenen Akteure hierfür ein Konzept.
Erfahrungsbericht
Die Krankheit ist grundsätzlich heilbar und kann meist ohne die Anwendung von Antibiotika bekämpft werden.
Mit Wille und Ausdauer kann eine Herde nach sechs bis acht Wochen wieder frei von Moderhinke sein, wie das Beispiel des Schafhalters Willi Hager aus Schalunen/BE zeigt.
Grundlagen aus der Forschung
Eine erfolgreiche Strategie zur Bekämpfung der Moderhinke beruht auch auf Ergebnissen aus der Forschung. Das BLV unterstützt verschiedene Forschungsprojekte, die sich mit der Moderhinke befassen:
Forschung für eine erfolgreiche Bekämpfung der Moderhinke
Weitere Informationen
Letzte Änderung 23.09.2025
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