Die Moderhinke ist eine weit verbreitete, schmerzhafte Klauenkrankheit insbesondere bei Schafen. Das BLV erarbeitet zusammen mit wichtigen Akteuren der Schafhaltung ein Konzept für eine schweizweite Bekämpfung.
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Aktuell
Beginn der schweizweiten Bekämpfung der Moderhinke
Das definitive Datum für den Beginn der schweizweiten Bekämpfung der Moderhinke bei Schafen steht noch nicht fest. Der Veterinärdienst Schweiz spricht sich dahingehen aus, dass in der Tierseuchenverordnung der definitive Beginn der Bekämpfung auf das Jahr 2024 festgelegt werden soll. Dies lässt die notwendige Zeit, um die gründliche Vorbereitung sicherzustellen und dadurch optimale Voraussetzungen zu schaffen. Es ist wichtig, dass die Bekämpfung selbst anschliessend rasch und effizient umgesetzt werden kann. Der Entscheid über den Beginn der Bekämpfung liegt schliesslich beim Bundesrat.
19.10.2020
Die Moderhinke ist eine bakteriell bedingte Erkrankung der Klauen und betrifft v. a. Schafe. Die Krankheit ist schmerzhaft und kommt in vielen Schafhaltungen vor.
Das BLV entwickelt in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen seit 2015 eine schweizweit koordinierte Bekämpfung mit dem Ziel, die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Moderhinke langfristig tief zu halten.
Wo die Moderhinke auftritt, muss sie konsequent bekämpft werden. Mit Wille und Ausdauer kann eine Herde nach sechs bis acht Wochen wieder frei von Moderhinke sein, wie das Beispiel des Schafhalters Willi Hager aus Schalunen BE zeigt.
Aktueller Projektstand
Die Klauenkrankheit Moderhinke kommt bei Schafen in der ganzen Schweiz verteilt vor. Mit diesem und weiteren Ergebnissen liefert die erste schweizweite Untersuchung über das Vorkommen von Moderhinke wichtige Basisdaten für einen nationalen Bekämpfungsplan.
Untersucht wurden 2920 Hauswiederkäuer und Neuweltkameliden sowie 1821 wildlebende Huftiere. Rinder, Ziegen, Neuweltkameliden und wildlebende Huftiere spielen gemäss der Studie keine relevante Rolle bei der Verbreitung von Moderhinke.
Mit einem neuen BLV-Merkblatt werden die Schafhaltenden über Stand und Ziel der geplanten nationalen Bekämpfung der Moderhinke informiert. Das Vorkommen der Moderhinke lässt sich nur gemeinsam und mit einem nationalen Programm stark senken. Dabei wird ein bestimmtes und konsequentes Vorgehen in jeder Schafhaltung wichtig sein. Ziel ist es, dass spätestens fünf Jahre nach Beginn des geplanten Programms weniger als ein Prozent aller Betriebe in der Schweiz noch von der Moderhinke betroffen ist.
Der Start der Bekämpfung soll erfolgen, wenn die TVD für Schafe und Ziegen etabliert ist. Aktuell wird auch die Aufnahme der Moderhinke als zu bekämpfende Seuche in die Tierseuchenverordnung vorbereitet. Die entsprechende öffentliche Vernehmlassung wird voraussichtlich 2019 oder 2020 stattfinden.
Das Bekämpfungskonzept für die künftige nationale Bekämpfung der Moderhinke beim Schaf steht:

Ab Beginn der nationalen Bekämpfung sollen während fünf Jahren alle Schafherden in der Schweiz jeweils im Winterhalbjahr auf Moderhinke getestet werden. Betroffene Herden können so noch vor der Sömmerung saniert werden. Moderhinke-freie und sanierte Herden sollen durchs Jahr hindurch mittels verschiedener Massnahmen vor einer erneuten Ansteckung bewahrt werden. Bereits im ersten Bekämpfungsjahr kann nach diesem Vorgehen ein Grossteil der Schafherden in der Schweiz dauerhaft von der Krankheit befreit werden. Dazu müssen aber alle Beteiligten - von den Tierhaltern bis zu den Veterinärbehörden - zusammenarbeiten sowie die Moderhinke koordiniert und gleichzeitig bekämpfen. Ziel der nationalen Bekämpfung ist es, das Vorkommen der Moderhinke innerhalb von fünf Jahren auf weniger als ein Prozent aller Betriebe in der Schweiz zu reduzieren.
Um dieses Bekämpfungskonzept umzusetzen, muss die Moderhinke zunächst als „zu bekämpfende Seuche“ in die Tierseuchenverordnung aufgenommen werden. In den kommenden zwei Jahren werden auch die Einzelheiten dieser Bekämpfungsstrategie minutiös erarbeitet, so dass beim Startschuss alle benötigten Elemente vorliegen. Die Bekämpfung wird zudem erst nach der Einführung der erweiterten Tierverkehrskontrolle für kleine Wiederkäuern beginnen und diese ideal ergänzen.
Tierverkehrskontrolle für Schafe
Am 25. April 2018 hat der Bundesrat entschieden, ab dem 1. Januar 2020 die Tierverkehrskontrolle bei den kleinen Wiederkäuern auszuweiten. Die verbesserte Rückverfolgbarkeit kommt sowohl der Lebensmittelsicherheit als auch der Seuchenbekämpfung und -vorsorge zugute. Das Bekämpfungskonzept für die nationale Bekämpfung der Moderhinke beruht auf der Einführung dieser neuen Einzeltierrückverfolgbarkeit bei Schafen. Weitere Informationen zur neuen Tierverkehrskontrolle der kleinen Wiederkäuer siehe unter „Weitere Informationen“ - „Links“.
Informationsveranstaltungen
Es ist wichtig, dass sich alle Beteiligten optimal auf die gemeinsame Bekämpfung vorbereiten können. Deshalb ist vorgesehen, in den kommenden Jahren und noch vor Beginn der nationalen Bekämpfung das Vorgehen an mehreren Veranstaltungen in der ganzen Schweiz zu thematisieren und direkt mit den Schafhaltern zu diskutieren. Den betroffenen Schafhaltern soll somit die Möglichkeit gegeben werden, Fragen und Anregungen einzubringen, um einem erfolgreichen, gemeinsamen Vorgehen den Weg zu ebnen.
Bekämpfungskonzept
Die verschiedenen Fachexpertinnen und Fachexperten im Projekt (Schafhaltende, Tierärzte und Tierärztinnen, Spezialisten und Spezialistinnen des Beratungs- und Gesundheitsdienstes für Kleinwiederkäuer, Behördenvertreter der Kantone und des Bundes, sowie Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen der Universität Bern) haben inzwischen ein Bekämpfungskonzept für das Vorgehen und den Ablauf einer nationalen Bekämpfung der Moderhinke erstellt. Bevor es an die Ausarbeitung der Einzelheiten geht, wird zunächst ein breiter Konsens in den betroffenen Kreisen zu diesem Konzept abgeholt. Dazu werden möglicherweise auch entsprechende Informationsveranstaltungen für Schafhaltende in den Kantonen in Betracht gezogen.
Die wichtigsten Punkte des Bekämpfungskonzepts sind:
- Die Moderhinke soll als zu bekämpfende Seuche in die Tierseuchenverordnung aufgenommen werden.
- Während der Bekämpfungsphase werden im Winter alle Schafherden in der Schweiz mittels des neuen Klauentupfertests auf die Moderhinke getestet.
- Betroffene Herden müssen saniert werden. Bis dies geschehen ist, ist jeder Kontakt mit Tieren anderer Herden untersagt und die entsprechenden Betriebe werden gesperrt.
- Die Sanierungen sollen grundsätzlich spätestens im Frühling abgeschlossen sein. So können die entsprechenden Betriebssperren aufgehoben werden und die Herden auf die Sömmerungsweiden gehen
- Das nationale Bekämpfungsprogramm dauert max. 5 Jahre. Danach wird der Gesundheitszustand der schweizerischen Schafpopulation nur noch mittels einer jährlichen Stichprobe überwacht.
Tierverkehrskontrolle für Schafe
Damit das Bekämpfungskonzept für die nationale Bekämpfung der Moderhinke durchgeführt werden kann, muss zunächst das heutige System der Tierverkehrskontrolle bei den Schafen ausgebaut werden. Eine verlässliche Rückverfolgbarkeit von Schafen ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Moderhinke-Bekämpfung in der Schweiz.
Kosten-Nutzen-Analyse
Die Kosten zur Umsetzung des Bekämpfungskonzepts wurden geschätzt und dem Nutzen gegenübergestellt: Spätestens zwei Jahre nach Abschluss der Bekämpfung werden die Aufwände durch die gesamtschweizerisch eingesparten Behandlungskosten der Tierhalter und durch verbesserte Mastleistungen wettgemacht. Insbesondere werden auch zahlreiche Tiere nicht mehr unter den durch die Krankheit verursachten Schmerzen leiden: Das Tierwohl der Schweizer Schafe wird somit signifikant verbessert.
Informationskampagne für 2017
2017 läuft eine Informationskampagne zur Moderhinke. Mit einer Reihe von Artikeln in Fachzeitschriften sollen die Tierhaltenden für die Krankheit sensibilisiert und für deren Bekämpfung in der eigenen Herde motiviert werden (siehe Publikationen unter „Weitere Informationen“).
Bekämpfungskonzept
Mehrere Arbeitsgruppen, bestehend aus Expertinnen und Experten verschiedener Fachgebiete und Schafhaltenden, entwickeln gegenwärtig das nationale Bekämpfungskonzept. Wichtig ist dabei, die unterschiedlichen Ausgangslagen verschiedener Haltungsformen zu berücksichtigen. Eine nationale Bekämpfung gestaltet sich zudem wegen des sehr hohen und komplexen Tierverkehrs von Schafen in der Schweiz als grosse Herausforderung. Eine schweizweit koordinierte Bekämpfung der Moderhinke will deshalb gut vorbereitet sein und wird kaum vor Ende 2018 starten können.
Erarbeitung der Grundlagen
In Zusammenarbeit mit den betroffenen Schafhaltenden, Veterinärämtern, Tierärztinnen und Tierärzte wurde zunächst die Ausgangslage beschrieben und ein Bekämpfungsziel definiert: Nach fünfjähriger Bekämpfung sollen die krankheitsverursachenden Bakterienstämme nur noch in maximal 1 % aller Schafhaltungen der Schweiz vorkommen.
Möglicher Ausbau der Tierverkehrskontrolle für Schafe
Bereits heute muss jede Schafhaltung bei der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registriert sein. Jedes Tier erhält bis spätestens 30 Tage nach der Geburt eine Ohrmarke mit individueller Nummer (siehe Links unter „Weitere Informationen“). Bisher beruht die Kontrolle des Tierverkehrs von Schafen auf Begleitdokumenten, die beim Verbringen der Tiere ausgefüllt werden, sowie dem Tierverzeichnis, das auf jedem Betrieb geführt wird. Diese Grundlage der Tierverkehrskontrolle könnte sich je nach Bekämpfungsansatz für die schweizweit koordinierte Bekämpfung der Moderhinke als ungenügend erweisen. Ein Ausbau des Tierverkehrkontrollsystems bei Schafen ist daher in Betracht zu ziehen. Eine Arbeitsgruppe hat inzwischen verschiedene Vorschläge ausgearbeitet, wie die TVD für Schafe ausgebaut und damit die Rückverfolgbarkeit von Tiergruppen oder sogar Einzeltieren verbessert werden könnte. Unter Einbezug von Interessensvertretern werden diese Varianten begutachtet und evaluiert.
Situationsanalyse
Die Strukturen der Schafhaltung sowie das Umfeld für ein nationales Bekämpfungsprogramm der Moderhinke in der Schweiz wurden ermittelt und beschrieben, um festzulegen, welche Aspekte für eine künftige Bekämpfungsstrategie berücksichtigt werden müssen (verschiedene Haltungsformen, Sömmerung, Zucht, Kontakt zu anderen Wiederkäuern, usw.).
Weitere Informationen
Letzte Änderung 19.10.2020