Die Moderhinke ist eine schmerzhafte bakterielle Klauenkrankheit, von der viele Schafherden in der Schweiz betroffen sind. Jedes Jahr zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März werden alle Schafhaltungen auf Moderhinke kontrolliert. Dieser Zeitraum wird als Untersuchungsperiode bezeichnet. Das Ziel des Bekämpfungsprogramms ist es, den Anteil der positiven Betriebe innert fünf Jahren auf unter 1 Prozent zu senken. Das BLV, die kantonalen Veterinärdienste, die Tierärztinnen und Tierärzte, die Laboratorien und die Branche führen das nationale Programm weiter, um die Tiere zu schützen und die Schafhalterinnen und Schafhalter zu unterstützen.

Die zweite Untersuchungsperiode hat vom 1. Oktober 2025 bis 31. März 2026 stattgefunden. Wie im letzten Jahr wurden alle Schafhaltungen kontrolliert und die Tiere durch Probenahmen untersucht. Betroffene Herden müssen vorschriftsmässig saniert werden, wobei die Biosicherheitsmassnahmen sowie die Vorschriften über den Tierverkehr strikt einzuhalten sind.
Das BLV hat sich in Zusammenarbeit mit den kantonalen Veterinärdiensten und den betroffenen Akteuren das Ziel gesetzt, den Anteil positiver Betriebe innert maximal fünf Jahren auf unter ein Prozent zu senken.
Bilanz 2025/2026: In der zweiten Untersuchungsperiode wurden alle Schweizer Schafbetriebe kontrolliert. Der Anteil der von der Krankheit betroffenen Schafbetriebe konnte deutlich gesenkt werden. Das nationale Programm soll die Schafe schützen und die Schafhalterinnen und Schafhalter bei der Bekämpfung der Moderhinke unterstützen.
Erste Untersuchungsperiode des nationalen Bekämpfungsprogramms der Moderhinke
In der ersten Untersuchungsperiode lag der Anteil betroffener Schafhaltungen bei 22 %. In der zweiten Untersuchungsperiode konnte dieser Wert auf 9 % gesenkt werden. Der Anteil der von Moderhinke betroffenen Betriebe ist damit deutlich zurückgegangen. Um weitere Fortschritte im Bekämpfungsprogramm zu erzielen, ist es entscheidend, die Massnahmen konsequent umzusetzen. Dazu gehört die sorgfältige Durchführung aller Sanierungsschritte, zu denen ein fachgerechter Klauenschnitt und die konsequente Anwendung von Klauenbädern gehören. Zudem ist die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmassnahmen von zentraler Bedeutung, um Reinfektionen zu vermeiden.
Was ist die Moderhinke?
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Die Moderhinke ist eine bakterielle Erkrankung und betrifft vor allem Schafe. Die Krankheit ist für betroffene Tiere sehr schmerzhaft und muss deshalb auch gemäss Tierschutz konsequent bekämpft werden. Zu Beginn des Bekämpfungsprogramms wurde davon ausgegangen, dass rund jede vierte Schafherde in der Schweiz betroffen war.
In den Kantonen Graubünden und Glarus wird die Moderhinke bei Schafen bereits seit Jahrzehnten bekämpft, aber trotz der Sanierungsmassnahmen kommt es immer wieder zu Reinfektionen. Im Juni 2015 hat das Parlament deshalb den Bundesrat beauftragt, die Bekämpfung der Moderhinke schweizweit zu koordinieren (Motion Hassler
Nationales Bekämpfungsprogramm
In den nächsten Jahren werden zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März alle Schafhaltungen untersucht. Schafhalterinnen und Schafhalter mit betroffenen Herden müssen ihre Herden konsequent sanieren. Dazu gehören insbesondere ein fachgerechter Klauenschnitt und die konsequente Anwendung von Klauenbädern sowie die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmassnahmen, um ihre Herden vor Reinfektionen zu schützen. Ziel ist es, dass nach fünf Jahren die Moderhinke in der Schweiz nur noch in weniger als einem Prozent aller Schafhaltungen vorkommt.
Mit dem Programm soll auch das Leiden der Schafe verringert, die wirtschaftlichen Verluste reduziert und ein übermässiger Einsatz von Antibiotika verhindert werden.
Die schweizweite Bekämpfung der Moderhinke kann nur erfolgreich sein, wenn alle Partner gut zusammenarbeiten. Es braucht die Mitarbeit der kantonalen Veterinärdienste, des BLV, der Schafbranche, der Fachpersonen und der Schafhalter, die sich einsetzen.
Gesetzliche Grundlagen
Seit dem 1. Juni 2024 gelten Artikel 229ff. der Tierseuchenverordnung (TSV) betreffend das nationale Programm zur Bekämpfung der Moderhinke. Artikel 229f TSV legt fest, dass die Impfung gegen die Moderhinke ab 1. Juni 2024 bis zum Abschluss des Bekämpfungsprogramms verboten ist. Artikel 228ff. betreffend den Geltungsbereich und die Diagnose sind mit dem Start des Bekämpfungsprogramms am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten.
Erfahrungsbericht
Die Krankheit ist grundsätzlich heilbar und kann meist ohne die Anwendung von Antibiotika bekämpft werden.
Mit Willen und Ausdauer kann eine Herde nach sechs bis acht Wochen wieder frei von Moderhinke sein, wie das Beispiel des Schafhalters Willi Hager aus Schalunen/BE zeigt.
Weitere Informationen
Letzte Änderung 07.05.2026
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