Pferde und andere Equiden bewegen sich von Natur aus viele Stunden zur Nahrungsaufnahme und leben in einer Herde. Deshalb brauchen Equiden Kontakt zu Artgenossen, viel Bewegung und täglich mehrmals Raufutter.
Equiden sind Fluchttiere, die ihr Umfeld überblicken können wollen. Für die Equiden ist es wichtig, dass ihre Bewegungsfreiheit nicht zu sehr eingeschränkt wird. Deshalb sind in der Tierschutzverordnung Mindestflächen festgelegt. Zudem ist auch für genutzte Equiden freie Bewegung in einem Auslauf oder auf einer Weide vorgeschrieben.
Den Equiden als Herdentieren muss mindestens Sicht-, Hör- und Riechkontakt zu einem anderen Equiden gewährt werden. Jungtiere müssen in der Gruppe aufgezogen werden.
Equiden muss für die einwandfreie Verdauungsfunktion und zur arttypischen Beschäftigung ausreichend viel und oft Raufutter gefüttert werden.
Wer für die Haltung von mehr als fünf Equiden verantwortlich ist, muss über eine Ausbildung verfügen.
Equidenställe müssen mit Tageslicht beleuchtet und gut belüftet sein. Die Liegefläche muss mit trockener und sauberer Einstreu versehen sein, weil sich die Equiden sonst nicht ausreichend lange hinlegen.
Equidenboxen, Mehrraumlaufställe und Auslaufflächen müssen den Mindestmassen entsprechen.
Für die Aufzucht von Equiden gibt es eigene Vorschriften, weil die Aufzuchtbedingungen für ihre gute Entwicklung ausschlaggebend sind.
Die Anbindehaltung ist nicht tiergerecht und daher verboten. Werden Equiden permanent auf der Weide gehalten, brauchen sie einen Witterungsschutz.
Hufpflege
Hufe sind so zu pflegen, dass die Equiden anatomisch richtig stehen können, ihre Bewegung nicht beeinträchtigt ist und dem Auftreten von Hufkrankheiten vorgebeugt wird.
Wer Equiden gewerbsmässig die Hufe pflegt, muss eine entsprechende Ausbildung haben. Eine Liste der anerkannten Ausbildungsstätten für Hufpfleger ist unter „Weitere Informationen“ zu finden.
Sozialkontakte sind für Flucht- und Herdentiere sehr wichtig. Equiden müssen mindestens Sicht-, Hör- und Riechkontakt zu einem anderen Pferd, einem Pony, Esel, Maultier oder Maulesel haben. Jungtiere, die noch nicht regelmässig genutzt werden, müssen bis zum 30. Lebensmonat in der Gruppe gehalten werden.
Gruppenhaltung
Bei der Haltung in Gruppen müssen Ausweich- und Rückzugsmöglichkeiten vorhanden sein, ausgenommen für Jungpferde. Es dürfen keine Sackgassen vorhanden sein. Zudem muss jedes Equiden genügend Futter und Wasser erhalten und ungestört fressen können (art. 4 Abs. 1 TSchV).
Kranke oder neu einzugliedernde Tiere müssen vorübergehend von der Gruppe abgesondert werden können.
Equiden, die viel Auslauf erhalten, sind gesünder und ausgeglichener. Sie müssen sich täglich ausreichend bewegen. Führende Stuten und ihre Fohlen sowie Jungtiere oder andere nicht genutzte Equiden müssen täglich während mindestens zwei Stunden Auslauf erhalten.
Equiden, die geritten oder anderweitig bewegt werden, müssen zudem an mindestens zwei Tagen pro Woche mindestens je zwei Stunden Auslauf erhalten.
Bei hohem Insektendruck ist der Auslauf in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden zu gewähren.
Der Auslauf der Equiden ist in einem Journal einzutragen.
Anforderungen an Auslaufflächen
Auslauf und Weide müssen durch einen gut sichtbaren, ausbruchsicheren Zaun eingegrenzt sein. Stacheldraht ist eine häufige Ursache von schweren Verletzungen. Deshalb ist er als Umzäunung von Equidenauslaufflächen und Weiden verboten.
Der Auslauf- oder Weideboden darf nicht morastig oder erheblich mit Kot oder Urin verschmutzt sein.
Pferde nehmen ihre Nahrung über viele Stunden des Tages verteilt auf. Sie machen freiwillig höchstens drei- bis vierstündige Fresspausen. Wenn sie nicht unbegrenzt Zugang zu Raufutter haben, soll es ihnen für die einwandfreie Verdauungsfunktion und zur arttypischen Beschäftigung auf mehrere Rationen verteilt gefüttert werden.
Equiden sind ausreichend mit Wasser zu versorgen. Pferde z.B. brauchen täglich etwa 20 bis 60 Liter. Selbsttränken und andere Wasserbehälter müssen regelmässig auf ihre Funktionstüchtigkeit und Sauberkeit überprüft werden.
Wer mehr als fünf Equiden hält, muss einen Sachkundenachweis vorlegen können. Wer dagegen gewerbsmässig mehr als elf Pferde halten will, muss mindestens eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung mit einem praktischen und einem theoretischen Teil sowie mit einem Praktikum absolvieren. Die Ausbildungen können Organisationen durchführen, welche vom BLV für diese Aufgabe anerkannt sind (siehe unter Weitere Informationen).
Von der Ausbildungspflicht ausgenommen sind ausgebildete Landwirte oder Personen, die über ein Diplom in einem Pferdeberuf verfügen.
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Letzte Änderung 02.07.2024