Pferde sind beliebte Freizeit- und Sporttiere, die bei der Nutzung und beim Transport schonend behandelt werden müssen. Beim Züchten muss verhindert werden, dass die Tiere unter belastenden Merkmalen leiden.
Equiden sollen ihren Bezugspersonen vertrauen. Sie können dies aber nur, wenn ihre Handlungen vorhersehbar und nicht mit negativen Erfahrungen wie Schmerzen oder Angst verbunden sind. Equiden dürfen nicht mit elektrisierenden Geräten bestraft, misshandelt oder überanstrengt werden (Art. 4 Abs. 2 TSchG).
Equiden müssen schonend transportiert werden. Sie dürfen während des Transports nicht an Knotenhalftern angebunden werden, weil diese beim Ausbalancieren Schmerzen verursachen. Der Boden des Transportmittels muss mit Einstreumaterial bedeckt sein, das Harn und Kot aufnimmt.
Wer Equiden züchten will, muss sich vorgängig über allfällige erblich bedingte Probleme informieren und allenfalls eine Belastungsabklärung machen lassen. Davon hängt es ab, ob oder unter welchen Bedingungen eine Verpaarung erlaubt ist.
Einige verbreitete, besonders tierschutzrelevante Handlungen im Pferdesport sind nach der Tierschutzverordnung verboten. So ist es z.B. untersagt, Equiden zu dopen oder zu barren. Auch die sogenannte Rollkur ist verboten. Hier werden die Equiden in eine Körperhaltung gezwungen, bei der es zu einer Überdehnung von Hals und Rücken kommt.
Ferner ist es verboten, Equiden die Tasthaare zu entfernen, ihnen die Haut der Gliedmassen überempfindlich zu machen oder schmerzverursachende Hilfsmittel an den Beinen anzubringen.
Das Verwenden schädlicher Hufbeschläge und das Anbringen von Gewichten im Hufbereich sind ebenfalls verboten.
Mehr dazu in der Fachinformation „Equiden keine Schmerzen und Leiden zufügen“.
Die engen Platzverhältnisse und die nachgebende Laderampe eines Pferdeanhängers können ein unerfahrenes Tier verunsichern. Equiden müssen daher frühzeitig an das Verladen gewöhnt und schonend transportiert werden. Laderampen und Boden des Transportmittels müssen griffig sein, um ein Ausrutschen zu verhindern. Der Boden des Pferdetransportmittels muss eingestreut sein. Equiden, ausgenommen Jungtiere, müssen während des Transports angebunden sein. Das Anbinden an Strick- und Knotenhalftern oder am Zaumzeug ist jedoch verboten.
Eine umsichtige Fahrweise ist für den schonenden Transport ebenfalls wichtig. Tiertransporte dürfen in der Schweiz nicht länger als sechs Stunden dauern.
Das Züchten ist darauf ausgerichtet, gesunde Equiden zu erhalten. Es dürfen keine Merkmale gezüchtet werden, die das Wohlergehen des Tieres beeinträchtigen. Wer züchtet, muss sich daher zuerst über allfällige erblich bedingte Probleme der Elterntiere und der Nachzucht informieren. Für Zuchtziele, die eine belastende Auswirkung auf die Nachkommen haben können, muss vorgängig eine Belastungsbeurteilung vorgenommen werden. Mehr dazu in der Verordnung und den Erläuterungen über den Tierschutz beim Züchten von Tieren.
Fohlen sollten auf grossflächigen Weiden in Herden aufgezogen werden. So wachsen sie zu körperlich und psychisch belastbaren Equiden heran. Sie müssen nach dem Absetzen in der Gruppe aufwachsen.
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Letzte Änderung 15.12.2020