Umgang mit Hunden

Hunde müssen rücksichtsvoll geführt und tiergerecht erzogen werden, damit sie niemanden gefährden. Beissvorfälle müssen gemeldet werden.  

Zwei Dackel rennen an einem Waldrand um die Wette um ein Stöckchen

Hunde leben besonders eng mit dem Menschen zusammen. Deswegen müssen sie so aufgezogen und erzogen werden, dass sie gegenüber Menschen und Artgenossen sozialisiert und an die Umwelt gewöhnt sind (Art. 73 Abs. 1 TSchV).
Ein Hund mit gutem Gehorsam ist ein angenehmer Begleiter. Die Tierschutzverordnung regelt die Verwendung von Korrekturmassnahmen und Erziehungshilfen bei der Ausbildung von Hunden.

Weitere Vorschriften zum Umgang mit Hunden betreffen die Zucht, den Transport, die Zughunde sowie verbotene Handlungen.

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Letzte Änderung 27.09.2021

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