Hunde brauchen viel Aufmerksamkeit. Sie müssen erzogen und regelmässig ausgeführt werden. Sie wollen ihr Revier erkunden, spielen und bekannte Menschen und Hunde treffen können.

Der Kauf eines Hundes muss gut geplant werden, denn seine Herkunft ist für sein Normalverhalten und seine Gesundheit ausschlaggebend.
Sozialkontakte sind für Hunde sehr wichtig. Die meisten Hunde spielen gerne mit Artgenossen und wollen ihre Menschen möglichst immer begleiten. Schon im Welpenalter müssen Hunde ausreichend Kontakte mit Menschen, Hunden und anderen Tieren haben, damit sie umweltverträglich werden.
In Boxen und Zwingern dürfen Hunde nicht ohne Sicht-, Hör- und Geruchkontakt zu einem anderen Hund gehalten werden.
Hunde müssen mehrmals täglich im Freien entsprechend ihrem Bedürfnis ausgeführt werden. So können sie laufen, sich versäubern, Hunde treffen und mit ihrer feinen Nase „lesen“, wer sich vor ihnen im Revier aufgehalten hat.
Vor dem Hundekauf, sollte sichergestellt sein, dass der Hund genügend Aufmerksamkeit und Auslauf erhält. Hunde sollten nicht spontan gekauft werden, sondern bei seriösen Tierheimen und Züchter/innen. Der Hund sollte vor dem Kauf mehrmals besucht werden dürfen.
Vorsicht ist beim Kauf von Welpen geboten, wenn die Mutterhündin nicht da ist. Gute Tipps zum Hundekauf gibt es unter www.hundekauf.ch und in den Broschüren „Augen auf beim Hundekauf“ und „Mein Hund“ (siehe unter „Weitere Informationen“).
Zu beachten: In einzelnen Kantonen ist es verbotenen oder bewilligungspflichtig, gewisse Hunderassen zu halten. Auskunft dazu erteilt der kantonale Veterinärdienst des Wohnkantons.
Hunde wollen möglichst nahe bei ihren Menschen leben. Sie brauchen aber auch ein gewisses Mass an Ungestörtheit, am besten an ihrem Ruheplatz.
Hunde, die im Freien gehalten werden, müssen Zugang zu einer Hundehütte oder einem Raum im Haus oder Stall haben, wohin sie sich zurückziehen können. Zusätzlich muss ihnen draussen eine erhöhte Liegefläche angeboten werden. Hunde, die angebunden gehalten werden, müssen sich in einem Bereich von mindestens 20 m2 an einer Laufleine bewegen können. Weitere Anforderungen gibt es in der Fachinformation „Hunde richtig angebunden halten“ (siehe „Weitere Informationen“).
Detaillierte Mindestanforderungen für die Haltung in Zwingern und Boxen (Gehege im Innern, zum Beispiel in einem Tierheim) gibt die Fachinformation „Mindestanforderungen an Zwinger und Boxen für die Haltung von Hunden“ (siehe „Weitere Informationen“).
Futter und Wasser
Hunde müssen bedarfsgerecht gefüttert werden. Je nach Lebenssituation benötigen sie unterschiedliche Mengen und Zusammensetzungen von Futter. Eine Beratung durch Spezialist/innen ist sinnvoll.
Hunde sollten immer Zugang zu frischem Wasser haben. Werden sie vorwiegend im Freien gehalten, ist darauf zu achten, dass z.B. Brunnen oder Näpfe weder leer sind, noch das Wasser in ihnen gefroren ist.
Mehr dazu in der Broschüre „Mein Hund“, Seite 13 (siehe „Weitere Informationen“).
Hunde müssen täglich ausreichend Kontakt mit Menschen und wenn möglich mit anderen Hunden haben.
Weil ihre wichtigste Sozialisierungsphase etwa von der dritten bis zur zwölften Lebenswoche dauert, müssen Welpen mindestens acht Wochen lang mit der Mutter und den Wurfgeschwistern zusammen gehalten werden. So können sie lernen, sich gegenüber anderen Hunden angemessen zu verhalten. Auch der intensive Kontakt mit Menschen ist in dieser Phase sehr wichtig.
Sozialkontakt bei Boxen- und Zwingerhaltung
Werden Hunde für mehr als drei Monate in Boxen oder Zwingern gehalten, so müssen sie Sicht-, Hör- und Geruchkontakt zu einem anderen Hund in einem angrenzenden Gehege haben. Davon ausgenommen sind Hunde, die tagsüber während mindestens fünf Stunden ausserhalb des Geheges Kontakt mit Menschen oder mit anderen Hunden haben (Art. 70 TSchV).
Hunde müssen täglich im Freien und entsprechend ihrem Bedürfnis ausgeführt werden. Dabei können sie ihre Umgebung eingehend erschnüffeln. Bei Begegnungen mit Artgenossen können die Hunde ihren Spieltrieb und Bewegungsdrang beim gemeinsamen Herumtollen ausleben. Der tägliche Auslauf beugt auch dem Übergewicht vor, das auch bei Hunden ein Problem ist.
Können Hunde nicht ausgeführt werden, brauchen sie einen Auslauf, indem sie sich frei bewegen können. Die Hundehaltenden sollten ihnen dabei Gesellschaft leisten und mit ihnen spielen. Der Aufenthalt im Zwinger oder an der Laufkette zählt nicht als Auslauf. Hunde, die angebunden gehalten werden, müssen sich während mindestens fünf Stunden pro Tag frei von der Laufkette bewegen können (Art. 71 TSchV).
Manche Kantone kennen für das gleichzeitige Ausführen von mehreren Hunden eine Ausbildungspflicht. Wer gewerbsmässige einen Hundespazierdienst anbieten will, muss sich beim kantonalen Veterinärdienst des Wohnkantons erkundigen, ob dazu eine Bewilligung benötigt wird.
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Letzte Änderung 02.08.2018