Bewilligung von neuartigen Lebensmitteln

Auf dieser Seite erfahren Sie, was als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) gilt, wie Sie neuartige oder traditionell neuartige Lebensmittel korrekt in Verkehr bringen und welche Schritte für eine Bewilligung nötig sind.

Neuartige Lebensmittel

Lebensmittel dürfen in der Regel ohne Bewilligung in den Verkehr gebracht werden. Eine Ausnahme bilden neuartige Lebensmittel und Zutaten (Novel Foods). Für sie fehlt eine ausreichende Erfahrungsbasis zur Sicherheit und Verträglichkeit.

Dazu gehören:

  • neu entwickelte und innovative Produkte wie Krillöl oder Pflanzensterole,
  • Lebensmittel aus neuen Technologien und Verfahren wie UV-behandelte Pilze oder Produkte aus kultivierten Zellen,
  • Lebensmittel, die in Drittländern traditionell, in Europa oder der Schweiz aber nicht verzehrt werden, etwa Cañihua oder die Baru-Nuss.

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Novel Food:

So bringen Sie einen Novel Food in Verkehr

Nur Novel Foods benötigen eine Bewilligung durch die EU-Kommission oder das BLV. Entscheidend ist deshalb die Feststellung, ob ein Lebensmittel unter die Definition von Novel Food fällt (Novel-Food-Status).

Lebensmittelunternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie sind verpflichtet, den Novel-Food-Status im Rahmen der Selbstkontrolle selbst zu prüfen und zu dokumentieren.

Mehr dazu: Art. 26 LMG Pflichten der Unternehmen: Selbstkontrolle

Abbildung Internetseite DE

Schritt 1: Evaluation des Novel-Food-Status

Unternehmen klären zunächst, ob ihr Produkt als Novel Food einzustufen ist. Dafür stehen Informationen und Hilfsdokumente zur Verfügung. Mehr Informationen finden Sie im Kapitel «Evaluation des Novel-Food-Status im Rahmen der Selbstkontrolle».

Schritt 2: Bewilligungsverfahren

Das Bewilligungsverfahren ist zweistufig aufgebaut:

  • Begutachtung des Novel-Food-Status: Wenn ein Lebensmittel als Novel Food gilt, ist ein Gesuch beim BLV einzureichen. Das BLV prüft und entscheidet über den Status (kostenpflichtig).
  • Begutachtung der Lebensmittelsicherheit: Für die eigentliche Bewilligung wird ein technisches Dossier benötigt. Das BLV beurteilt die Sicherheit des Lebensmittels und erlässt eine Verfügung (kostenpflichtig).

Mehr Informationen finden Sie im Kapitel «Bewilligungsverfahren Novel Food»

Zuständigkeiten EU und Schweiz

In der EU und in der Schweiz darf ein Novel Food nur mit Bewilligung in Verkehr gebracht werden, da keine ausreichende Verzehrsgeschichte besteht. In der EU erfolgt die Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA, in der Schweiz durch das BLV. Für die Bewilligung zuständig sind die Europäische Kommission in der EU und das BLV in der Schweiz.

Im Folgenden finden Sie Antworten zu häufigen Fragen in Bezug auf die Inverkehrbringung von Novel Food.

Evaluation des Novel-Food-Status im Rahmen der Selbstkontrolle

Die Feststellung des Novel-Food-Status ist ausschlaggebend, um zu entscheiden, ob ein Lebensmittel eine Bewilligung für das Inverkehrbringen benötigt oder nicht. Wenn keine Informationen zum Novel-Food-Status vorliegen, müssen Unternehmen selbst abklären, ob das Lebensmittel vor dem 15. Mai 1997 in der Schweiz und/oder der EU in nennenswertem Umfang verzehrt wurde.

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Evaluation des Novel-Food-Status im Rahmen der Selbstkontrolle.

Bewilligungsverfahren Novel Food

Wenn die Selbstkontrolle ergibt, dass es sich um ein Novel Food oder traditionelles Novel Food handelt, muss vor dem Inverkehrbringen eine Bewilligung beim BLV beantragt werden.

Das Verfahren umfasst zwei Schritte:

  • Begutachtung des Novel-Food-Status
  • Begutachtung der Lebensmittelsicherheit

1. Begutachtung des Novel-Food-Status

Dafür sind alle Unterlagen einzureichen, die im Rahmen der Selbstkontrolle für die Evaluation des Novel-Food-Status zusammengestellt wurden. Das BLV prüft sie und beurteilt den Novel-Food-Status. Fehlen Informationen, fordert das BLV zusätzliche Unterlagen an.

2. Begutachtung der Lebensmittelsicherheit

Nach bestätigtem Status prüft das BLV die Sicherheit des Lebensmittels. Dafür ist ein technisches Dossier einzureichen. Das BLV kontrolliert Vollständigkeit und Sicherheit und entscheidet über die Bewilligung.

Geltungsbereich und Kosten

  • Vom BLV bewilligte Novel Foods sind nur in der Schweiz verkehrsfähig.
  • In der EU bewilligte Novel Foods sind in der EU und in der Schweiz zugelassen.
  • Das Verfahren ist kostenpflichtig (Siehe «Wie viel kostet das Bewilligungsverfahren für Novel Food?»)

Im Folgenden finden Sie Antworten zu häufigen Fragen in Bezug auf das Bewilligungsverfahren Novel Food.

Weitere Informationen

Novel-Food-Status

Kontakt

Gesuche inklusive Anlagen können digital per E-Mail eingereicht werden:  lme@blv.admin.ch 

Alternativ ist auch die Einreichung per Post möglich:

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Lebensmittel und Ernährung
Marktzutritt
Schwarzenburgstrasse 155
3003 Bern

Letzte Änderung 10.02.2026

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