Bewilligung und Meldung

Gewisse Lebensmittel und Verfahren bedürfen in der Schweiz einer Bewilligung. Andere benötigen lediglich eine Meldung. Lebensmittel dürfen in den Verkehr gelangen, sofern sie sicher sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Bewilligung von neuartigen Lebensmitteln

Wann und wofür ist eine Bewilligung notwendig? Welche Lebensmittel müssen bewilligt werden? Diese Fragen werden auf dieser Seite beantwortet.

Bewilligung von gesundheitsbezogenen Angaben

Die zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben (Health Claims) sind in der Schweizer Gesetzgebung aufgeführt. Angaben, die nicht bereits in der Gesetzgebung aufgeführt sind, müssen vom BLV bewilligt werden, um verwendet werden zu können.

Bewilligung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)

Für Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden, besteht eine Bewilligungs- und Kennzeichnungspflicht. Zurzeit sind verschiedene Erzeugnisse zur Verwendung in Lebensmitteln bewilligt.

Bewilligung von Lebensmittelbetrieben

Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern oder abgeben, benötigen eine Bewilligung. Diese erteilt die zuständige kantonale Vollzugsbehörde. Mit der Bewilligung verknüpft ist die Möglichkeit, in die EU zu exportieren.

Meldungen

Bestimmte Lebensmittel oder Zusatzstoffe, die den Anforderungen der Schweizerischen Gesetzgebung genügen, brauchen keine Bewilligung. Sie müssen aber gemeldet werden. Die meldepflichtigen Lebensmittel sind im Folgenden aufgeführt.

Letzte Änderung 13.09.2019

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https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/lebensmittel-und-ernaehrung/rechts-und-vollzugsgrundlagen/bewilligung-und-meldung.html