Gewisse Lebensmittel und Verfahren bedürfen in der Schweiz einer Bewilligung. Andere benötigen lediglich eine Meldung. Lebensmittel dürfen in den Verkehr gelangen, sofern sie sicher sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Gewisse Lebensmittel und Verfahren bedürfen in der Schweiz einer Bewilligung. Andere benötigen lediglich eine Meldung. Lebensmittel dürfen in den Verkehr gelangen, sofern sie sicher sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Letzte Änderung 13.09.2019