D-Mannose

Nahrungsergänzungsmittel mit D-Mannose sind in der Schweiz nicht zugelassen. Grund ist ihre pharmakologische Wirkung, welche den Arzneimitteln vorbehalten ist. Der Verkauf solcher Produkte ohne Zulassung ist daher nicht erlaubt.

Nicht zugelassen in Nahrungsergänzungsmitteln

D-Mannose ist ein Einfachzucker, der im menschlichen Körper natürlicherweise vorkommt. Auch in einigen Pflanzen und Früchten ist sie enthalten. Wegen ihrer pharmakologischen Wirkung darf sie in der Schweiz nicht in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden. 

D-Mannose bindet durch Wasserstoffbrücken vermittelt reversibel an Bakterien. Dadurch verhindert sie, dass sich diese an menschliche Zellen anheften. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stuft diesen Mechanismus als pharmakologische Wirkung ein. Stoffe mit einer solchen Wirkung sind in oder als Lebensmittel nicht erlaubt. 

Nahrungsergänzungsmittel mit D-Mannose sind deshalb nicht konform und dürfen in der Schweiz nicht verkauft werden. Präparate mit D-Mannose zur oralen Einnahme sind nur als zugelassene Arzneimittel verkehrsfähig.

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Letzte Änderung 30.09.2025

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