Dimethylamylamin (DMAA)

DNP und DMAA sind chemische Substanzen, die unter anderem zur Gewichtsreduktion oder zur Leistungssteigerung eingesetzt werden. Aufgrund ihrer schwerwiegenden Nebenwirkungen sind beide für den menschlichen Konsum nicht geeignet. Das BLV rät dringend von jeglichem Konsum ab.

Pillen fallen mit Messband aus einer Dose

DMAA wird auch unter Bezeichnungen wie Dimethylamylamin, 1,3-Dimethylamylamin, Methylhexaneamin, Methylhexanamin, 1,3-Dimethylpentylamin oder als Geraniumextrakt vertrieben. Auch die Anpreisung als «natürlicher Muntermacher» oder ähnliche Aussagen können auf die Verwendung von DMAA hinweisen. Partypillen können diese Substanz ebenfalls enthalten.

Die Bezeichnung als Geraniumextrakt legt nahe, dass DMAA in der Geranium-Pflanze (Pelargonium graveolens) natürlicherweise vorkommt. In neueren Studien konnte jedoch nachgewiesen werden, dass Geraniumöl (Extrakt der Geranium-Wurzel) kein DMAA enthält.

Vorkommen und Risiken

DMAA wird unrechtmässig in Nahrungsergänzungsmitteln, Lebensmitteln für Sportlerinnen und Sportler sowie in Schlankheitsmitteln eingesetzt.DMAA wirkt auf das zentrale Nervensystem und kann zu Blutdruckanstieg, Atemnot und Herzrasen bis zum Herzinfarkt führen.

Empfehlung des BLV

In der Schweiz ist die Substanz DMAA nicht zugelassen. Somit ist der Verkauf von Produkten, die DMAA enthalten, untersagt. Die Stiftung Swiss Sport Integrity weist darauf hin, dass DMAA auf der Dopingliste steht. Aufgrund der möglichen Gesundheitsgefährdung durch die Substanz DMAA rät das BLV dringend vom Konsum dieser Produkte ab. 

Weitere Informationen

Letzte Änderung 02.09.2022

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