Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben werden in sprachlicher oder bildlicher Form auf Lebensmitteletiketten und in der Werbung verwendet. Sie dürfen freiwillig gemacht werden, müssen aber bestimmte Anforderungen erfüllen, damit sie verwendet werden dürfen (Kapitel 2, Abschnitt 12 Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel, LIV). Dies soll die Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung schützen. Heilanpreisungen sind auf Lebensmitteln hingegen  verboten.

Fragen und Antworten zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben

Nährwertbezogene Angaben

Gesundheitsbezogene Angaben

Allgemeine Bestimmungen

Letzte Änderung 31.10.2024

Zum Seitenanfang

https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/lebensmittel-und-ernaehrung/lebensmittelsicherheit/naehrwertinformationen-und-kennzeichnung/naehrwert-gesundheitsbezogene-angaben.html