Exportunterlagen aus Drittstaaten

Übersicht der Ausfuhrbescheinigungen und Anweisungen für die Ausfuhr von Tieren und Waren aus der Schweiz in verschiedene Drittstaaten sowie länderspezifische Anforderungen, Hinweise und weiterführende Informationen.

Aktuell

12.05.2026: Die neue Gesundheitsbescheinigung für den Export von Tierfutter und Heimtierfutter (H-2026-01) ist aufgeschaltet.

11.05.2026: Die neue Version der Gesundheitsbescheinigung für den Export von Käse aus nicht pasteurisierter Milch nach Kanada (L-2026-07) ist aufgeschaltet.

29.04.2026: Die neue Gesundheitsbescheinigung für den direkten Transit durch die Türkei oder die vorübergehende Lagerung in der Türkei (ALL-2026-01) ist aufgeschaltet.

29.04.2026: Die neue Version der Gesundheitsbescheinigung für den Export von Geflügel- und Schweinefleisch sowie Fleischprodukten nach Singapur (M-2026-01) ist aufgeschaltet.

16.04.2026: Die neuen Gesundheitsbescheinigungen für den Export von Milchprodukten nach Nordmazedonien (L-2026-08 und L-2026-09) sind aufgeschaltet.

15.04.2026: Die neue Gesundheitsbescheinigung für den kommerziellen Export von Vögeln in die USA (A-2026-01) ist aufgeschaltet.

14.04.2026: Die neuen Gesundheitsbescheinigungen für den Export von Rinderembryonen und Rindersamen nach Ruanda (O-2026-08 und O-2026-09) sind aufgeschaltet.

10.04.2026: Die neuen Versionen der Gesundheitsbescheinigungen für den Export von Milchprodukten nach Australien (L-2026-02, L-2026-03, L-2026-04) sind aufgeschaltet.

09.04.2026: Die neue Version der Gesundheitsbescheinigung für den Export von Milchprodukten nach Indien (L-2026-06) ist aufgeschaltet.

30.03.2026: Die neuen Gesundheitsbescheinigungen für den Export von Rinderembryonen und Rindersamen nach Burundi (O-2026-05 und O-2026-06) sind aufgeschaltet.

27.03.2026: Die neue Gesundheitsbescheinigung für den Export von in vitro erzeugten Embryos nach Neuseeland (O-2026-07) ist aufgeschaltet.

09.02.2026: Die neue Gesundheitsbescheinigung für den Export von Schweine-Samen nach Kenia (O-2026-03) ist aufgeschaltet.

30.01.2026: Die neue Gesundheitsbescheinigung für den Export von Heimtierfutter (pet food) nach Kanada (H-2025-02) ist aufgeschaltet.

Weisungen und Anleitungen

Die vorliegende Weisung gibt den zuständigen kantonalen Vollzugsbehörden vor, wie amtliche Dokumente für die Ausfuhr von Tieren, tierischen Produkten, Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, namentlich Kosmetikprodukte, nach Bestimmungsstaaten auszustellen sind. Damit soll der Prozess der Ausstellung von Ausfuhrdokumenten harmonisiert werden.

Weisung 2022/2 (PDF, 195 kB, 23.03.2026)Diese Weisung ist in Kraft seit 1. September 2022.

Hier finden Sie die Codex-Alimentarius-Leitlinien zur Gestaltung, Ausstellung und Verwendung amtlicher allgemeiner Bescheinigungen im internationalen Lebensmittelhandel. Die Leitlinien sind auf Französisch und Englisch verfügbar:

Amtliche Bestätigungen

Für bestimmte Bestimmungsländer sind zusätzlich zu der Ausfuhrbescheinigung amtliche Bestätigungen erforderlich.

Allgemeines zu den Ausfuhrbescheinigungen

Für die Ausfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs ist in der Regel eine mit dem Bestimmungsland validierte länderspezifische Ausfuhrbescheinigung erforderlich. Eine allgemeine Ausfuhrbescheinigung kommt nur infrage, wenn für das betreffende Land und Produkt keine validierte länderspezifische Ausfuhrbescheinigung vorliegt. Vor ihrer Verwendung müssen Sie dies prüfen und mit dem Importeur klären, ob das Bestimmungsland eine allgemeine Ausfuhrbescheinigung akzeptiert.

Länderspezifische Ausfuhrbescheinigungen und Informationen

Hier finden Sie die validierten länder- und produktspezifischen Ausfuhrbescheinigungen und weitere Dokumente für die Ausfuhr in bestimmte Bestimmungsländer.

Das nachfolgende Dokument können Sie als Anhang zu einer Ausfuhrbescheinigung verwenden. Es dient dazu, zusätzliche Produkte aufzuführen, wenn in der Ausfuhrbescheinigung selbst nicht genügend Platz vorhanden ist. Bitte beachten Sie: Für einige Länder bestehen spezifische Zusatzbescheinigungen; diese sind unten jeweils aufgeführt.

Letzte Änderung 12.05.2026

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