Exportunterlagen

Allgemeine Anleitungen zum Vorgehen bei Exportgeschäften und Zusammenstellung der Vorlagen der für den Export von Waren und Tieren nötigen amtlichen Zertifikate.

Aktuell

24.01.2024: Die neue Gesundheitsbescheinigung für den Export von Milch und Milchprodukten in die Eurasische Wirtschaftsunion EAWU «Form No.28 Veterinary certificate for milk and milk products made from large and small breed dairy cattle exported to the EAEU» ist aufgeschaltet.

09.01.2024: Ab dem 23. Oktober 2023 können die ersten konformen Bescheinigungen in eCert ausgestellt werden (Zugang über www.ecert.admin.ch). Während der Übergangszeit werden nach und nach weitere Bescheinigungen zur Verfügung gestellt und unsere Webseite entsprechend aktualisiert (unter «Länderspezifische Gesundheitsbescheinigungen und Informationen»).

03.01.2024: Die neue Gesundheitsbescheinigung für den Export von Rindersamen und Rinderembryos nach Botswana (O-2023-03 und O-2023-14) sind aufgeschaltet.

24.10.2023: Falls es wegen der aktuellen Situation in Israel zu Problemen beim Export von tierischen Produkten aus der Schweiz kommen sollte, melden Sie sich bei trade@blv.admin.ch

10.10.2023: Auf Antrag von Australien, sind die neuen Gesundheitsbescheinigungen für die Export von Hunden und Katzen nach Australien (A-2023-07 / A-2023-09) aufgeschaltet.

27.07.2023: Die Einführung der neuen Bescheinigung für Milchprodukte nach Indien wurde von den indischen Behörden bis zum 31. Dezember 2023 verschoben. Die alte Bescheinigung M-2023-02 ist wieder verfügbar, die Verwendung ist auf eigenes Risiko möglich.

12.07.2023: Die Liste Schweizer Schweinefleischbetriebe für den Export nach Honkong (gültig ab 1. Januar 2024) ist aufgeschaltet.

Aviäre Influenza (Highly-Pathogenic Avian Influenza, HPAI)

30.03.2023: Am 21.03.2023 wurden bei Legehennen im Kanton Zürich das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen. Daher wurde die Bestätigung über den Seuchenstatus der Schweiz aktualisiert.

Bitte achten Sie bis auf Weiteres besonders auf die HPAI-Bedingungen in allen Gesundheitsbescheinigungen.

Weisungen und Anleitungen

Nützliche Links:

Amtliche Bestätigungen

Amtliche Bundesbestätigungen

Für Bestätigungen betreffend Überwachung der Radioaktivität wenden Sie sich bitte an das BAG: str@bag.admin.ch (Tel. 058 462 96 14).

Vorlagen für die amtlichen kantonalen Bestätigungen 

Official Food Law Enforcement Authority Attestation (PDF, 2 MB, 11.01.2022)Diese kantonale Bestätigung attestiert den Behörden im Bestimmungsstaat, dass der Ausfuhrbetrieb in der Schweiz von den zuständigen Vollzugsbehörden betreffend Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben kontrolliert wird. Diese Bestätigung nimmt nicht Bezug auf eine Warensendung, sondern nur auf den Ausfuhrbetrieb. Die Vorlage ist ausschliesslich in englischer Sprache verfügbar und kann für alle Bestimmungsländer verwendet werden. Diese Bestätigung muss von der kantonalen Vollzugsbehörde unterzeichnet und abgestempelt werden. Die erwähnten beizulegenden Anhänge sind vom Betrieb zu erstellen und zu unterzeichnen und tragen den Briefkopf des Betriebs. Sie können von der kantonalen Vollzugsbehörde abgestempelt werden, damit der Bezug zum amtlichen Dokument hergestellt werden kann. Das Begleitschreiben «Accompagnying letter to the Official Food and Veterinary Law Enforcement Authority Attestation» des BLV mit Erläuterungen zum neuen System der Schweiz kann vom Betrieb ebenfalls beigelegt werden. Die Gültigkeitsdauer einer solchen Bestätigung ist je nach Bestimmungsland unterschiedlich. Der Betrieb muss sich beim Bestimmungsland über die Gültigkeitsdauer informieren, damit zum Zeitpunkt des Versands ins Drittland eine gültige Bestätigung vorgelegt werden kann.

Allgemeine Bescheinigungen

Bescheinigung für die Ausfuhr von Lebensmitteln (PDF, 953 kB, 18.08.2022)Diese Bescheinigung begleitet eine konkrete Sendung und bestätigt, dass die Waren in der Schweiz hergestellt oder dort einer wesentlichen Verarbeitung unterzogen wurden. Bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs darf diese Bescheinigung nur verwendet werden, wenn keine anerkannte länder- bzw. produktspezifische Bescheinigung für dieses Bestimmungsland vorliegt. Ebenso muss der Ausfuhrbetrieb vor der Verwendung dieser Vorlagen mit dem Importeur klären, ob die Bescheinigung vom Bestimmungsland akzeptiert wird.

Certificate for the export of foodstuffs (PDF, 914 kB, 08.03.2023)Diese Bescheinigung begleitet eine konkrete Sendung und bestätigt, dass die Waren in der Schweiz hergestellt oder dort einer wesentlichen Verarbeitung unterzogen wurden. Bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs darf diese Bescheinigung nur verwendet werden, wenn keine anerkannte länder- bzw. produktspezifische Bescheinigung für dieses Bestimmungsland vorliegt. Ebenso muss der Ausfuhrbetrieb vor der Verwendung dieser Vorlagen mit dem Importeur klären, ob die Bescheinigung vom Bestimmungsland akzeptiert wird.

Bescheinigung für die Ausfuhr von Lebensmitteln (in Spanisch) (PDF, 918 kB, 08.03.2023)Diese Bescheinigung begleitet eine konkrete Sendung und bestätigt, dass die Waren in der Schweiz hergestellt oder dort einer wesentlichen Verarbeitung unterzogen wurden. Bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs darf diese Bescheinigung nur verwendet werden, wenn keine anerkannte länder- bzw. produktspezifische Bescheinigung für dieses Bestimmungsland vorliegt. Ebenso muss der Ausfuhrbetrieb vor der Verwendung dieser Vorlagen mit dem Importeur klären, ob die Bescheinigung vom Bestimmungsland akzeptiert wird.

Gesundheitsbescheinigung für die Ausfuhr von Milchprodukten (in Englisch) (PDF, 824 kB, 08.03.2023)Diese Bescheinigung begleitet eine konkrete Sendung und bestätigt, dass die Waren in der Schweiz hergestellt oder dort einer wesentlichen Verarbeitung unterzogen wurden. Bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs darf diese Bescheinigung nur verwendet werden, wenn keine anerkannte länder- bzw. produktspezifische Bescheinigung für dieses Bestimmungsland vorliegt. Ebenso muss der Ausfuhrbetrieb vor der Verwendung dieser Vorlagen mit dem Importeur klären, ob die Bescheinigung vom Bestimmungsland akzeptiert wird.

Statement according to Art. 88 of the Ordinance of 16 December 2016 on Foodstuffs and Utility Articles (DOCX, 29 kB, 14.12.2021)Für Exporte von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, welche in der Schweiz nach ausländischem Recht hergestellt werden, stellt das BLV für die Unternehmen eine Vorlage zur Verfügung, die vom Unternehmen ausgefüllt als Anhang der Bescheinigung beigefügt werden kann.

Annex for export certificates - Identification of commodities (DOCX, 34 kB, 12.04.2024)Dieses Dokument kann als Anhang zu einer Gesundheitsbescheinigung verwendet werden, um weitere Ausfuhrerzeugnisse einzufügen, wenn die Bescheinigung nicht genug Platz dafür enthält.

Länderspezifische Gesundheitsbescheinigungen und Informationen

O-2023-14 Veterinary health certificate for the export of bovine embryo to Republic of Botswana (PDF, 948 kB, 12.04.2024)Für die Produkttabelle steht als Anhang «Annex for export certificates_Identification of commodities» zu finden unter «Allgemeine Bescheinigungen» zur Verfügung.

Letzte Änderung 19.04.2024

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