Übersicht der Ausfuhrbescheinigungen und Anweisungen für die Ausfuhr von Tieren und Waren aus der Schweiz in verschiedene Drittstaaten sowie länderspezifische Anforderungen, Hinweise und weiterführende Informationen.
Aktuell
12.05.2026: Die neue Gesundheitsbescheinigung für den Export von Tierfutter und Heimtierfutter (H-2026-01) ist aufgeschaltet.
11.05.2026: Die neue Version der Gesundheitsbescheinigung für den Export von Käse aus nicht pasteurisierter Milch nach Kanada (L-2026-07) ist aufgeschaltet.
29.04.2026: Die neue Gesundheitsbescheinigung für den direkten Transit durch die Türkei oder die vorübergehende Lagerung in der Türkei (ALL-2026-01) ist aufgeschaltet.
29.04.2026: Die neue Version der Gesundheitsbescheinigung für den Export von Geflügel- und Schweinefleisch sowie Fleischprodukten nach Singapur (M-2026-01) ist aufgeschaltet.
16.04.2026: Die neuen Gesundheitsbescheinigungen für den Export von Milchprodukten nach Nordmazedonien (L-2026-08 und L-2026-09) sind aufgeschaltet.
15.04.2026: Die neue Gesundheitsbescheinigung für den kommerziellen Export von Vögeln in die USA (A-2026-01) ist aufgeschaltet.
14.04.2026: Die neuen Gesundheitsbescheinigungen für den Export von Rinderembryonen und Rindersamen nach Ruanda (O-2026-08 und O-2026-09) sind aufgeschaltet.
10.04.2026: Die neuen Versionen der Gesundheitsbescheinigungen für den Export von Milchprodukten nach Australien (L-2026-02, L-2026-03, L-2026-04) sind aufgeschaltet.
09.04.2026: Die neue Version der Gesundheitsbescheinigung für den Export von Milchprodukten nach Indien (L-2026-06) ist aufgeschaltet.
30.03.2026: Die neuen Gesundheitsbescheinigungen für den Export von Rinderembryonen und Rindersamen nach Burundi (O-2026-05 und O-2026-06) sind aufgeschaltet.
27.03.2026: Die neue Gesundheitsbescheinigung für den Export von in vitro erzeugten Embryos nach Neuseeland (O-2026-07) ist aufgeschaltet.
09.02.2026: Die neue Gesundheitsbescheinigung für den Export von Schweine-Samen nach Kenia (O-2026-03) ist aufgeschaltet.
30.01.2026: Die neue Gesundheitsbescheinigung für den Export von Heimtierfutter (pet food) nach Kanada (H-2025-02) ist aufgeschaltet.
Weisungen und Anleitungen
Die vorliegende Weisung gibt den zuständigen kantonalen Vollzugsbehörden vor, wie amtliche Dokumente für die Ausfuhr von Tieren, tierischen Produkten, Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, namentlich Kosmetikprodukte, nach Bestimmungsstaaten auszustellen sind. Damit soll der Prozess der Ausstellung von Ausfuhrdokumenten harmonisiert werden.
Weisung 2022/2 (PDF, 195 kB, 23.03.2026)Diese Weisung ist in Kraft seit 1. September 2022.
Hier finden Sie die Codex-Alimentarius-Leitlinien zur Gestaltung, Ausstellung und Verwendung amtlicher allgemeiner Bescheinigungen im internationalen Lebensmittelhandel. Die Leitlinien sind auf Französisch und Englisch verfügbar:
Amtliche Bestätigungen
Für bestimmte Bestimmungsländer sind zusätzlich zu der Ausfuhrbescheinigung amtliche Bestätigungen erforderlich.
Hier finden Sie die verfügbaren Bundesbestätigungen sowie Informationen zum Schweizer Exportstempel.
Bestätigung über den Seuchenstatus der Schweiz (in verschiedenen Sprachen)
Bestätigung betreffend Überwachung der Radioaktivität
Für diese Bestätigungen wenden Sie sich bitte an das BAG:
E-Mail: str@bag.admin.ch
Telefon: 058 462 96 14
Schweizer Exportstempel
Der Schweizer Exportstempel kennzeichnet amtliche Ausfuhrdokumente eindeutig als offiziell ausgestellt und ermöglicht die Überprüfung ihrer Echtheit.
Eine kantonale Bestätigung bestätigt den Behörden im Bestimmungsland, dass der Ausfuhrbetrieb in der Schweiz von den zuständigen Vollzugsbehörden hinsichtlich der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben kontrolliert wird.
Die Bestätigung bezieht sich nicht auf eine konkrete Warensendung, sondern auf den Ausfuhrbetrieb. Die Vorlage ist ausschliesslich auf Englisch verfügbar und kann für alle Bestimmungsländer verwendet werden.
Die kantonale Vollzugsbehörde unterzeichnet und stempelt die Bestätigung. Die im Dokument erwähnten Anhänge erstellt und unterzeichnet der Betrieb selbst und sie tragen den Briefkopf des Betriebs. Die kantonale Vollzugsbehörde kann diese Anhänge ebenfalls abstempeln, um den Bezug zum amtlichen Dokument zu bestätigen.
Die Gültigkeitsdauer der Bestätigung hängt vom Bestimmungsland ab. Der Betrieb muss sich beim Bestimmungsland über die gültige Frist informieren, damit beim Versand ins Drittland eine gültige Bestätigung vorliegt.
Vorlage für Ausfuhrerklärung
Für Ausfuhren von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, die in der Schweiz nach ausländischem Recht hergestellt werden, stellt das BLV eine Vorlage zur Verfügung. Unternehmen können sie ausfüllen und der Ausfuhrbescheinigung als Anhang beilegen.
Vorzeugnis
Auf Anfrage eines EU-Mitgliedstaats kann ein Vorzeugnis verwendet werden, um die Konformität von Schweizer Endprodukten sowie deren Rohstoffen oder Zutaten zu bestätigen. Es gilt für Waren, die aus diesem EU-Mitgliedstaat in ein Drittland ausgeführt werden.
Hintergrundinformation: Im Handel mit der EU werden in der Regel keine Bescheinigungen ausgestellt. Handelsdokumente sind ausreichend.
Allgemeines zu den Ausfuhrbescheinigungen
Für die Ausfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs ist in der Regel eine mit dem Bestimmungsland validierte länderspezifische Ausfuhrbescheinigung erforderlich. Eine allgemeine Ausfuhrbescheinigung kommt nur infrage, wenn für das betreffende Land und Produkt keine validierte länderspezifische Ausfuhrbescheinigung vorliegt. Vor ihrer Verwendung müssen Sie dies prüfen und mit dem Importeur klären, ob das Bestimmungsland eine allgemeine Ausfuhrbescheinigung akzeptiert.
Diese Bescheinigungen begleiten eine konkrete Sendung. Sie bestätigen, dass die Waren in der Schweiz hergestellt oder dort wesentlich verarbeitet wurden.
Bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs dürfen diese Bescheinigungen nur verwendet werden, wenn für das Bestimmungsland keine anerkannte länder- oder produktspezifische Bescheinigung vorliegt. Der Ausfuhrbetrieb muss vor der Verwendung mit dem Importeur klären, ob das Bestimmungsland eine Bescheinigung akzeptiert.
Gesundheitsbescheinigung für die Ausfuhr von Milchprodukten (auf Englisch) (PDF, 824 kB, 23.03.2026)
Nachfolgendes Dokument kann als Anhang zu einer Ausfuhrbescheinigung verwendet werden, um zusätzliche Produkte aufzuführen, wenn in der Bescheinigung selbst nicht genügend Platz vorhanden ist.
Länderspezifische Ausfuhrbescheinigungen und Informationen
Hier finden Sie die validierten länder- und produktspezifischen Ausfuhrbescheinigungen und weitere Dokumente für die Ausfuhr in bestimmte Bestimmungsländer.
Das nachfolgende Dokument können Sie als Anhang zu einer Ausfuhrbescheinigung verwenden. Es dient dazu, zusätzliche Produkte aufzuführen, wenn in der Ausfuhrbescheinigung selbst nicht genügend Platz vorhanden ist. Bitte beachten Sie: Für einige Länder bestehen spezifische Zusatzbescheinigungen; diese sind unten jeweils aufgeführt.
Zuchtmaterial
Zuchtmaterial
Fleischprodukte
Liste der bewilligten Schweizer Ausfuhrbetriebe: Argentinien (auf Englisch) (PDF, 80 kB, 29.07.2021)
Milchprodukte
L-2017-07 Gesundheitsbescheinigung für den Export von Rindermilchprodukten in die Republik Argentinien (PDF, 1 MB, 27.01.2021)Schweizer Betriebe müssen registriert sein, um diese Produkte exportieren zu können.
Zuchtmaterial
Fleischprodukte
Milchprodukte
Milchprodukte
«Raw milk cheese» bezieht sich auf die australische Definition und nicht auf die schweizerische. Informationen zu den von Australien für exportierten Käse zugelassenen Wärmebehandlungen:
Zuchtmaterial
Seit dem 01.01.2014 erkennt Australien die Schweiz nicht als frei von der Blauzungenkrankheit (BT) an. Dieser Bescheinigung muss deshalb zwingend die Zusatzbescheinigung O-2013-02b beigefügt werden.
Diverses
Hunde / Katze
Die Bescheinigung RNATT A-2023-08 sowie die «Identification declaration» müssen jeder Ausfuhrbescheinigung für Hunde oder Katzen beigefügt werden, die nach Australien exportiert werden.
Das Dokument «Identification Declaration» steht den zuständigen Vollzugsbehörden in awisa zur Verfügung.
Pferde
Für die Ausfuhr von Pferden müssen die erforderlichen Zeugnisse bei den australischen Behörden beantragt werden.
Milchprodukte
L-2022-02 Health certificate for the exportation of dairy products derived from milk of cows, ewes, goats and buffaloes for human consumption to Bosnia-Herzegowina (Milk (PDF, 1 MB, 23.03.2026)Achtung: Das Zertifikat ist nur 10 Tage gültig.
L-2022-03 Health certificate for the exportation of dairy products for human consumption to Bosnien-Herzegowina (Milk-HTC) (PDF, 1 MB, 23.03.2026)Achtung: Das Zertifikat ist nur 10 Tage gültig.
Zuchtmaterial
Milchprodukte
Schweizer Betriebe müssen registriert sein, um diese Produkte exportieren zu können.
Zuchtmaterial
Diverses
Zuchtmaterial
Milchprodukte
Zuchtmaterial
Schweizer Betriebe, die Lebensmittel nach China exportieren, müssen sich online registrieren:
CIFER (China Import Food Enterprise Registration)
Die Registrierung erfolgt gemäss GACC-Dekret 248.
Hochrisiko-Lebensmittel
Dazu gehören Fleisch und Fleischprodukte, Därme, Fischereiprodukte, Milchprodukte, Vogelnest- und Vogelnestprodukte, Bienenprodukte, Eier und Eiprodukte, Speisefette und -öle, gefüllte Nudeln, essbare Körner, Getreidemahlindustrieprodukte und Malz, Frischhalte- und Trockengemüse und Getrocknete Bohnen, Gewürze, Nüsse und Samen, Trockenfrüchte, ungeröstete Kaffeebohnen und Kakaobohnen, Spezielle Diätkost, Reformkost.
Die Betriebe reichen ihre Anträge im System CIFER ein. Das BLV leitet diese an GACC weiter.
Die kantonalen Behörden führen Inspektionen durch und bestätigen die Angaben der Betriebe (Checkliste und Konformitätserklärung).
Im CIFER-System können nur Dokumente bis zu einer Grösse von 4 MB hochgeladen werden.
Hinweis: Für Verlängerungen müssen der Antrag im CIFER-System (vom Betrieb) und die erforderlichen Unterlagen (vom Kanton) zwischen sechs und vier Monaten vor Ablauf eingereicht werden an:
Risikoarme Lebensmittel
Alle anderen Lebensmittel.
Die Betriebe reichen ihre Anträge im System CIFER ein. Diese werden direkt vom System an GACC weitergeleitet.
Fischereiprodukte
Fleischprodukte
Die Ausfuhrbescheinigung muss auf Sicherheitspapier gedruckt werden.
E-Certificate: Jede Sendung nach China muss vorangemeldet werden. Das Excel-Dokument muss vom Kanton vollständig ausgefüllt werden und ans BLV per Mail gesendet werden:
Milchprodukte
Diverses
Fleischprodukte
Schweizer Betriebe müssen registriert sein, um diese Produkte exportieren zu können.
Milchprodukte
Zuchtmaterial
Diverses
Milchprodukte
Zuchtmaterial
Schweizer Betriebe müssen registriert sein, um Produkte tierischer Herkunft exportieren zu können.
Die folgenden Bescheinigungen müssen auf Sicherheitspapier gedruckt werden.
Ausfuhrbescheinigungen
Umsetzung in der Schweiz
Die Unterlagen für Inspektionen durch die zuständigen kantonalen Vollzugsbehörden in den Betrieben sind auf der Webseite der Plattform Agrarexport (PAE) verfügbar. Ergänzende rechtliche Grundlagen für die Vollzugsbehörden sind auf Awisa publiziert.
Links EAWU
Zuchtmaterial
Fleischprodukte
Milchprodukte
Zuchtmaterial
Äquivalenz Schweiz – EU – Grossbritannien
Ausfuhrbescheinigungen können Verweise auf britisches Recht enthalten. Dieses gilt als äquivalent zur EU-Gesetzgebung. Aufgrund des Veterinärabkommens Schweiz–EU gilt die EU-Gesetzgebung wiederum als äquivalent zur schweizerischen Gesetzgebung. Ausfuhrbescheinigungen für den Export nach Grossbritannien können daher in diesem Punkt vorbehaltslos unterschrieben werden.
Ausfuhrbescheinigungen
Nach den Anforderungen Grossbritanniens müssen mehrseitige Ausfuhrbescheinigungen mit Angabe der Gesamtseitenzahl (z. B. «[2/4]») auf jeder Seite mit der Unterschrift der amtlichen Behörde und dem amtlichen Stempel versehen sein. Stellen Sie vor dem Versand sicher, dass diese Vorgabe für die entsprechenden Exportzertifikate eingehalten wird.
Registrierung des Betriebs in TRACES-NT
Für die Ausfuhr von Tieren und tierischen Produkten nach Grossbritannien müssen nach Schweizer Recht zugelassene Betriebe zusätzlich in TRACES NT registriert sein.
Mehr dazu: Nach Schweizer Recht zugelassene Betriebe
Bereits in TRACES NT registrierte Schweizer Betriebe: Establishment Lists - TRACES NT
Fischereiprodukte
F-2024-03 Veterinary health certificates for the export of fishery products to Great Britain (PDF, 946 kB, 07.05.2026)Die in der Ausfuhrbescheinigung definierten Produkte (Notes > Part II > Animal Health > (a)–(e)) können mit dieser Bescheinigung exportiert werden.
I.25. No.: kann für die Nummerierung der Linien der Produktliste verwendet werden, wenn Produkte mit unterschiedlichen CN-Codes zusammengefasst werden. Bei Bedarf kann «N/A» verwendet werden.
I.25. CN code and CN code title: Beispiel: 0302140010 Atlantic salmon (Salmo salar)
Fleischprodukte
Milchprodukte
Zuchtmaterial
Diverses
Hunde, Katzen und Frettchen
Gewerblicher Export:
Zuchtmaterial
Zuchtmaterial
Seit dem 1. Februar 2023 müssen Betriebe registriert sein, wenn sie folgende Produkte nach Indien exportieren möchten:
- Milch und Milcherzeugnisse
- Fleisch und Fleischerzeugnisse, einschliesslich Geflügel und Fisch sowie deren Produkte
- Eipulver
- Säuglingsnahrung
- Nutraceuticals
Registrierungsprozess für die Meldung von Lebensmittelbetrieben an Indien:
- Der Betrieb füllt das Registrierungs-Formular (siehe unten) aus und schickt es an die zuständige kantonale Behörde.
- Die kantonale Behörde unterschreibt und stempelt das Formular und übermittelt es elektronisch an die PAE: info@pae-pea.ch
- Die PAE sammelt die Anmeldungen, erstellt die Schweizer Liste und leitet sie an das BLV weiter.
Milchprodukte
L-2026-06 Health certificate for the exportation of milk and milk products to India (PDF, 793 kB, 09.04.2026)Die Ausfuhrbescheinigung bezieht sich auf die indische Gesetzgebung. Da die schweizerische und die indische Gesetzgebung als gleichwertig gelten, kann diese Bescheinigung in diesem Punkt vorbehaltlos unterzeichnet werden.
Diverses
Zuchtmaterial
Milchprodukte
Zuchtmaterial
Diverses
Liste der «Third-free»-Länder: Third free countries:動物検疫所
Liste der von BSE betroffenen und für den Export von Rindfleisch nach Japan zugelassenen Länder: Eligible BSE country:動物検疫所
Milchprodukte
Fleischprodukte
M-2019-02 Veterinary health certificate for the exportation of meat products from Switzerland to Japan (PDF, 877 kB, 20.11.2019)Diese Ausfuhrbescheinigung gilt nur für Schweinefleischprodukte wie Schinken, Speck und Wurst.
M-2021-01 Sanitary Certificate for the exportation of beef, beef offal and beef products from Switzerland to Japan (PDF, 1 MB, 21.02.2024)Schweizer Betriebe müssen registriert sein, um diese Produkte exportieren zu können.
Diverses
Für die Ausfuhr von Nagetieren ist ein zusätzliches Dokument erforderlich. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihren Kantonsdienst.
Milchprodukte
Für die Ausfuhr zugelassen:
- Käse aus nicht pasteurisierter Milch: Die Zusatzbescheinigung L-2026-07 muss zusätzlich zur allgemeinen Bescheinigung für die Ausfuhr von Milchprodukten verwendet werden. Sie muss von einer Veterinärin oder einem Veterinär unterzeichnet werden.
- Milch und Milchprodukte aus pasteurisierter Milch: Die Zusatzbescheinigung L-2025-16 muss zusätzlich zur allgemeinen Bescheinigung für die Ausfuhr von Milchprodukten verwendet werden. Sie muss von einer Veterinärin oder einem Veterinär unterzeichnet werden.
Zuchtmaterial
Die Ausfuhr von Sperma und Embryonen, die vor dem 24. April 2025 (60 Tage vor Ausbruch der Lumpy-Skin-Krankheit in Frankreich) gewonnen wurden, kann nach Überprüfung der Gewinnungsdaten genehmigt werden. Die Ausfuhr von lebenden Rindern und Büffeln sowie von Büffelembryonen bleibt verboten.
G-2011-02 Health Certificate for the Export of Bovine Embryos to Canada (PDF, 118 kB, 24.03.2026)Dieser Bescheinigung muss zwingend die Zusatzbescheinigung O-2013-07 beigefügt werden.
Die Proben können ans IVI oder an ein anderes in- oder ausländisches Laboratorium gesendet werden, das Tests im akkreditierten Bereich durchführt.
O-2008-05 Health Certificate for the Export of Bovine Semen to Canada (PDF, 1 MB, 24.03.2026)Dieser Bescheinigung muss zwingend die Zusatzbescheinigung O-2013-06 beigefügt werden.
Diese Ausfuhrbescheinigung gilt nur für Rindersperma, nicht für Sperma von Wasserbüffeln oder Bisons. Die Proben können ans IVI oder an ein anderes in- oder ausländisches Laboratorium gesendet werden, das Tests im akkreditierten Bereich durchführt.
Diverses
Zuchtmaterial
O-2021-05 Veterinary certificate for the exportation of bovine semen from Switzerland to the Republic of Kazakhstan (PDF, 1 MB, 24.03.2026)Dieser Bescheinigung muss zwingend die Zusatzbescheinigung O-2021-05a beigefügt werden.
Fischereiprodukte
Zuchtmaterial
Zuchtmaterial
Schweizer Einrichtungen müssen registriert sein, um diese Produkte exportieren zu können.
Milchprodukte
Zuchtmaterial
Fischereiprodukte
Milchprodukte
Zuchtmaterial
Milchprodukte
Zuchtmaterial
Zuchtmaterial
Milchprodukte
Listen der bewilligten Schweizer Ausfuhrbetriebe:
Milch (PDF, 337 kB, 30.04.2026)
Milchprodukte (PDF, 1 MB, 30.04.2026)
Für gewisse Produkte müssen Betriebe registriert sein.
Mehr Informationen: Weitere Informationen zur Registrierung
Fleischprodukte
Milchprodukte
L-2017-03 Gesundheitsbescheinigung für den Export von Milchprodukten nach Marokko (auf Französisch) (PDF, 1019 kB, 24.03.2026)Diese Ausfuhrbescheinigung gilt nur für Produkte aus thermisch behandelter Milch.
Zuchtmaterial
Diverses
Für den Export von Pferden nach Marokko wenden sie sich bitte an: trade@blv.admin.ch
Milchprodukte
Zuchtmaterial
Seit 01.01.2014 gilt die Schweiz in Mexiko nicht als frei von der Blauzungenkrankheit (BT).
Fischereiprodukte
Fleischprodukte
Milchprodukte
Diverses
Zuchtmaterial
Fleischprodukte
Zuchtmaterial
Milchprodukte
Milchprodukte
Zuchtmaterial
Zuchtmaterial
Fleischprodukte
Zuchtmaterial
Milchprodukte
Milchprodukte
Zuchtmaterial
Zuchtmaterial
Zuchtmaterial
Milchprodukte
Zuchtmaterial
Schweizer Betriebe müssen registriert sein, um Zuchtmaterial exportieren zu dürfen.
Diverses
Zuchtmaterial
Saudi Food and Drug Authority: Liste der bewilligten Schweizer Ausfuhrbetriebe
Die Ausfuhrbescheinigungen beziehen sich auf die Gesetzgebung Saudi-Arabiens. Da die Äquivalenz zur schweizerischen Gesetzgebung anerkannt ist, können die Zeugnisse in diesem Punkt vorbehaltslos unterschrieben werden.
Milchprodukte
Zuchtmaterial
Milchprodukte
Zuchtmaterial
Diverses
Fleischprodukte
Milchprodukte
Diverses
H-2025-01 Veterinary health certificate for the exportation of pet food containing meat products from Switzerland to Singapore (PDF, 874 kB, 06.02.2025)Für die im Teil II («Sanitary information») des Zertifikats verlangten Dokumente ist die Bestätigung über den Seuchenstatus der Schweiz zu verwenden. Diese befindet sich im Abschnitt «Amtliche Bescheinigungen» weiter oben auf dieser Seite.
Fleischprodukte
M-2010-3 Veterinary health certificate for frozen beef (deboned recognisable cuts) from Switzerland into South Africa (PDF, 837 kB, 04.02.2021)Schweizer Betriebe müssen registriert sein, um diese Produkte exportieren zu können.
Milchprodukte
L-2017-06 Veterinary certificate for the exportation of dairy or dairy-based products of bovine origin to South Africa (PDF, 2 MB, 24.03.2026)Die Ausfuhrbescheinigung ist für alle Produkte erforderlich, die Kuhmilch enthalten. Jede Sendung muss vorab bei Südafrika angemeldet werden. Exportierende können sich dafür an den Importeur wenden.
Die von Südafrika vergebene sendungsspezifische Import Permit Number muss in die Ausfuhrbescheinigung eingetragen werden (Punkt I.2b).
Für einzelne Produkte mit geringem Milchanteil (< 5 %) kann der Importeur bei Südafrika eine Ausnahme von der Verwendung der Ausfuhrbescheinigung beantragen.
Die koreanischen Behörden verlangen, dass zusätzlich zum Original der Ausfuhrbescheinigung eine Kopie jeder Sendung beiliegt.
Die Vollzugsbehörde erstellt diese Kopie vom Original und versieht die erste Seite mit dem Stempel «Kopie», «copy» oder «copie». Dieser Stempel wird zusätzlich mit dem kantonalen Exportstempel und der Unterschrift der berechtigten Person bestätigt.
Schweizer Betriebe müssen registriert sein, um die Produkte exportieren zu können.
Liste der bewilligten Schweizer Ausfuhrbetriebe (> Petition Application > List of Registered Livestock Establishments): Ministry of Food and Drug Safety : List of Registered Livestock Establishments
Milchprodukte
Fleischprodukte
Diverses
Fischereiprodukte
Für die Ausfuhr von Fischerzeugnissen nach Taiwan kann die allgemeine Bescheinigung für Lebensmittel («Attestation for exportation») nicht mehr verwendet werden. Eine neue Bescheinigung wird derzeit mit den Behörden Taiwans verhandelt.
Milchprodukte
Diverses
Milchprodukte
Zuchtmaterial
Neue türkische Vorschriften sind am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Nur von der Türkei zugelassene und gelistete Betriebe dürfen Produkte der folgenden Kategorien exportieren:
- Milchprodukte
- Kollagen-Gelatine
- Aquakultur (Fischerei)
Liste der Betriebe, die zur Exportierung der oben genannten Produkte in die Türkei zugelassen sind
Transit durch die Türkei / vorübergehende Lagerung
Diese Bescheinigung muss für alle Sendungen verwendet werden, die durch die Türkei befördert werden oder vorübergehend in der Türkei gelagert werden sollen.
Milchprodukte
Achtung: Es dürfen keine zusätzlichen Produkttabellen als Anhang verwendet werden. Zulässig ist nur die im Zertifikat enthaltene Tabelle.
Fischereiprodukte
Zuchtmaterial
O-2025-15 Health certificate for the exportation of bovine semen to the Republic of Turkey (PDF, 5 MB, 24.06.2025)Dieser Bescheinigung muss zwingend die Zusatzbescheinigung «O-2018-05a Additional declaration» beigefügt werden.
Diverses
Zuchtmaterial
Die Ukraine hat die Einfuhr von Bruteiern, Geflügel und Geflügelprodukten wegen des HPAI-Ausbruchs im Kanton Zürich vorübergehend gesperrt.
Milchprodukte
Zuchtmaterial
Diverses
Da der Export von zusammengesetzten Produkten mit Fleischanteil nicht zugelassen ist, verlangen die ukrainischen Behörden, dass alle Seiten mit durchgestrichenen Partien (Garantien zu fleischhaltigen zusammengesetzten Produkten) unterschrieben und gestempelt werden.
Milchprodukte
Beim Export in die USA kann neben der Ausfuhrbescheinigung auch eine Importbewilligung erforderlich sein. Exporteur und Importeur sollten dies vor dem Versand gemeinsam abklären.
Folgender Link mit Anleitung kann dabei helfen:
You can verify if a permit is required by using our VS Permitting Assistant: USDA: Veterinary Services Permitting Assistant
When looking up the commodity, we suggest clicking «see full list of materials» to conduct the search. The results will indicate whether a permit is required, whether conditions apply, or whether the item is inadmissible.
Zurzeit liegt keine validierte Ausfuhrbescheinigung für den Export von Ziegen- und Schafsamen in die USA vor. Anpassungen zu den Bestimmungen bezüglich Blauzungenkrankheit (BT) sind Gegenstand der Verhandlungen mit den amerikanischen Behörden.
Zurzeit liegt keine validierte Gesundheitsbescheinigung für den Export von Ziegen und Schafsamen in die USA vor. Es müssen Anpassungen bezüglich den Bestimmungen zu BT vorgenommen werden, welche Gegenstand der Verhandlungen mit den amerikanischen Behörden sind.
Milchprodukte
Zuchtmaterial
Aufgrund der obligatorischen Impfung gegen Lumpy Skin Disease (LSD) in bestimmten Regionen der Schweiz schränkt die USA den Import von Rindersamen und Rinderembryonen ein, die am oder nach dem 19. Juli 2025 entnommen wurden.
Seit 01.01.2014 gilt die Schweiz in diesem Land nicht als frei von der Blauzungenkrankheit (BT).
Nur Samen und Embryonen von Rindern, die seronegativ auf das Schmallenberg-Virus getestet wurden, dürfen in die USA exportiert werden.
Diverses
Hunde
Seit 1. August 2024 gelten neue Anforderungen für Hunde, die in die USA einreisen oder dorthin zurückkehren. Die Anforderungen hängen davon ab,
- wo sich der Hund in den letzten sechs Monaten vor der Einreise aufgehalten hat und
- wo die Tollwutimpfung erfolgt ist.
Weitere Informationen zu Anforderungen und Dokumenten: CDC Importation: Bringing a Dog into the U.S.
Für die Rückkehr in die Schweiz müssen die Wiedereinreisebedingungen erfüllt sein. Diese sollten frühzeitig vor der Ausreise aus der Schweiz abgeklärt werden.
Mehr Informationen: Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen
Pferde
Laborproben
Vögel
A-2026-01 Veterinary Health Certificate for Export of Commercial Birds from Switzerland to the United States of America (PDF, 779 kB, 15.04.2026)Teil 2, Punkt 1 – « Continuously under my supervision »:
Diese Angabe ist so zu verstehen, dass die tierärztliche Überwachung durch einen von der zuständigen Behörde zugelassenen Tierarzt oder durch den amtlichen Tierarzt erfolgen kann.
→ Die Überwachung kann von einem der beiden durchgeführt werden, wobei der amtliche Tierarzt weiterhin für die abschliessende Validierung der Exportbescheinigung verantwortlich bleibt.
Fischereiprodukte
Milchprodukte
Zuchtmaterial
Diverses
Für die Ausfuhr von Pferden müssen die Zeugnisse bei den Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate angefragt werden.
Milchprodukte
Letzte Änderung 12.05.2026