Exportunterlagen

Allgemeine Anleitungen zum Vorgehen bei Exportgeschäften und Zusammenstellung der Vorlagen der für den Export von Waren und Tieren nötigen amtlichen Zertifikate.

Aktuell

25.07.2024: Die Gesundheitsbescheinigung L-2024-03 (ersetzt L-2021-01) für den Export von Milch und Milchprodukten nach Brasilien wurde angepasst.

Die neue Gesundheitsbescheinigung für den Export von Rinderembryonen nach Brasilien (O-2024-14) ist aufgeschaltet.

17.07.2024: Die neue Gesundheitsbescheinigungen für den Export von Hunden/Katzen/Frettchen (kommerzielle Zwecke) nach Grossbritannien (A-2024-10) ist aufgeschaltet.

11.07.2024: Die neuen Gesundheitsbescheinigungen für den Export von Gelatine zum menschlichen Verzehr nach Grossbritannien (CG-2024-02) und für den Export von Rindersamen nach Kirgisistan (O-2024-15) sind aufgeschaltet.

03.07.2024: Die neue Gesundheitsbescheinigung für den Export von Rinderembryonen nach Costa Rica (O-2024-13) ist aufgeschaltet.

27.06.2024: Die neue Gesundheitsbescheinigung für den Export von Rohmilchkäse in die Dominikanische Republik (L-2024-04) ist aufgeschaltet.

25.06.2024: Die neue Gesundheitsbescheinigung für den Export von Kollagen nach Grossbritannien (CG-2024-01) ist aufgeschaltet.

14.06.2024: Die neuen Gesundheitsbescheinigungen für den Export von Equiden nach Grossbritannien (A-2024-05, A-2024-06, A-2024-07) und Labornager nach Südkorea (A-2024-09) sind aufgeschaltet.

Die Gesundheitsbescheinigung für den Export von
Nagetieren, Hasenartigen, Karnivoren und anderen Säugetieren nach
Grossbritannien (A-2024-04) wurde angepasst.

07.06.2024: Die neue Gesundheitsbescheinigung für den Export von Rindersamen und -embryonen nach Dominikanische Republik (O-2024-12) ist aufgeschaltet.

05.06.2024: Die Gesundheitsbescheinigung O-2021-12 für den Export von Rindersamen wurde durch die Behörden in Costa Rica offiziell validiert. 

Weisungen und Anleitungen

Nützliche Links:

Amtliche Bestätigungen

Amtliche Bundesbestätigungen

Für Bestätigungen betreffend Überwachung der Radioaktivität wenden Sie sich bitte an das BAG: str@bag.admin.ch (Tel. 058 462 96 14).

Vorlagen für die amtlichen kantonalen Bestätigungen 

Official Food Law Enforcement Authority Attestation (PDF, 2 MB, 11.01.2022)Diese kantonale Bestätigung attestiert den Behörden im Bestimmungsstaat, dass der Ausfuhrbetrieb in der Schweiz von den zuständigen Vollzugsbehörden betreffend Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben kontrolliert wird. Diese Bestätigung nimmt nicht Bezug auf eine Warensendung, sondern nur auf den Ausfuhrbetrieb. Die Vorlage ist ausschliesslich in englischer Sprache verfügbar und kann für alle Bestimmungsländer verwendet werden. Diese Bestätigung muss von der kantonalen Vollzugsbehörde unterzeichnet und abgestempelt werden. Die erwähnten beizulegenden Anhänge sind vom Betrieb zu erstellen und zu unterzeichnen und tragen den Briefkopf des Betriebs. Sie können von der kantonalen Vollzugsbehörde abgestempelt werden, damit der Bezug zum amtlichen Dokument hergestellt werden kann. Das Begleitschreiben «Accompagnying letter to the Official Food and Veterinary Law Enforcement Authority Attestation» des BLV mit Erläuterungen zum neuen System der Schweiz kann vom Betrieb ebenfalls beigelegt werden. Die Gültigkeitsdauer einer solchen Bestätigung ist je nach Bestimmungsland unterschiedlich. Der Betrieb muss sich beim Bestimmungsland über die Gültigkeitsdauer informieren, damit zum Zeitpunkt des Versands ins Drittland eine gültige Bestätigung vorgelegt werden kann.

Allgemeine Bescheinigungen

Bescheinigung für die Ausfuhr von Lebensmitteln (PDF, 953 kB, 18.08.2022)Diese Bescheinigung begleitet eine konkrete Sendung und bestätigt, dass die Waren in der Schweiz hergestellt oder dort einer wesentlichen Verarbeitung unterzogen wurden. Bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs darf diese Bescheinigung nur verwendet werden, wenn keine anerkannte länder- bzw. produktspezifische Bescheinigung für dieses Bestimmungsland vorliegt. Ebenso muss der Ausfuhrbetrieb vor der Verwendung dieser Vorlagen mit dem Importeur klären, ob die Bescheinigung vom Bestimmungsland akzeptiert wird.

Certificate for the export of foodstuffs (PDF, 914 kB, 08.03.2023)Diese Bescheinigung begleitet eine konkrete Sendung und bestätigt, dass die Waren in der Schweiz hergestellt oder dort einer wesentlichen Verarbeitung unterzogen wurden. Bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs darf diese Bescheinigung nur verwendet werden, wenn keine anerkannte länder- bzw. produktspezifische Bescheinigung für dieses Bestimmungsland vorliegt. Ebenso muss der Ausfuhrbetrieb vor der Verwendung dieser Vorlagen mit dem Importeur klären, ob die Bescheinigung vom Bestimmungsland akzeptiert wird.

Bescheinigung für die Ausfuhr von Lebensmitteln (in Spanisch) (PDF, 918 kB, 08.03.2023)Diese Bescheinigung begleitet eine konkrete Sendung und bestätigt, dass die Waren in der Schweiz hergestellt oder dort einer wesentlichen Verarbeitung unterzogen wurden. Bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs darf diese Bescheinigung nur verwendet werden, wenn keine anerkannte länder- bzw. produktspezifische Bescheinigung für dieses Bestimmungsland vorliegt. Ebenso muss der Ausfuhrbetrieb vor der Verwendung dieser Vorlagen mit dem Importeur klären, ob die Bescheinigung vom Bestimmungsland akzeptiert wird.

Gesundheitsbescheinigung für die Ausfuhr von Milchprodukten (in Englisch) (PDF, 824 kB, 08.03.2023)Diese Bescheinigung begleitet eine konkrete Sendung und bestätigt, dass die Waren in der Schweiz hergestellt oder dort einer wesentlichen Verarbeitung unterzogen wurden. Bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs darf diese Bescheinigung nur verwendet werden, wenn keine anerkannte länder- bzw. produktspezifische Bescheinigung für dieses Bestimmungsland vorliegt. Ebenso muss der Ausfuhrbetrieb vor der Verwendung dieser Vorlagen mit dem Importeur klären, ob die Bescheinigung vom Bestimmungsland akzeptiert wird.

Statement according to Art. 88 of the Ordinance of 16 December 2016 on Foodstuffs and Utility Articles (DOCX, 29 kB, 14.12.2021)Für Exporte von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, welche in der Schweiz nach ausländischem Recht hergestellt werden, stellt das BLV für die Unternehmen eine Vorlage zur Verfügung, die vom Unternehmen ausgefüllt als Anhang der Bescheinigung beigefügt werden kann.

Annex for export certificates - Identification of commodities (DOCX, 34 kB, 12.04.2024)Dieses Dokument kann als Anhang zu einer Gesundheitsbescheinigung verwendet werden, um weitere Ausfuhrerzeugnisse einzufügen, wenn die Bescheinigung nicht genug Platz dafür enthält.

Länderspezifische Gesundheitsbescheinigungen und Informationen

Letzte Änderung 26.07.2024

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