Nahrungsergänzungsmittel – Grundlagen und rechtliche Aspekte
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, keine Heilmittel. Wir zeigen, welche rechtlichen Vorgaben für Zusammensetzung, Herstellung und Kennzeichnung gelten, wie sich Nahrungsergänzungsmittel von Arzneimitteln unterscheiden und welche gesundheitlichen Risiken bestehen.
Was sind Nahrungsergänzungsmittel?
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die die Ernährung mit Vitaminen, Mineralstoffen oder anderen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung ergänzen. Sie werden in konzentrierter Form und in abgemessenen, kleinen Mengen angeboten, zum Beispiel als Tabletten, Kapseln, Pulverbeutel, Flüssigampullen oder Flaschen mit Tropfeinsätzen.
Sie dienen nicht der Vorbeugung oder Behandlung von Krankheiten und dürfen auch nicht so beworben werden. Für gesunde Personen mit abwechslungsreicher und ausgewogener Ernährung sind sie in der Regel nicht notwendig. Sie sind auch kein Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung. Vorübergehend kann die Einnahme sinnvoll sein, wenn einzelne Nährstoffe nicht in ausreichender Menge aufgenommen werden – betroffen sind tendenziell bestimmte Bevölkerungsgruppen, z. B. Frauen mit Kinderwunsch, Schwangere oder ältere Personen.
Mehr Informationen:
Bedarf an Nahrungsergänzungsmitteln
Selbstkontrolle
Nahrungsergänzungsmittel benötigen keine Bewilligung – ausser bei neuartigen Lebensmitteln (Novel Food), gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder nicht gelisteten gesundheitsbezogenen Angaben. Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer müssen im Rahmen der Selbstkontrolle sicherstellen, dass ihre Produkte sicher sind und den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen.
Die kantonalen Vollzugsbehörden kontrollieren dies stichprobenweise. Der Lebensmittelbetrieb ist dort auch meldepflichtig. Eine Notifikation von Nahrungsergänzungsmitteln ist in der Schweiz jedoch nicht nötig.
Mehr Informationen:
Verband der Kantonschemiker der Schweiz
Rechtliche Grundlagen
Die spezifischen Bestimmungen für Nahrungsergänzungsmittel sind in der Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem) festgelegt.
Abgrenzung zu Heilmitteln
Nahrungsergänzungsmittel liegen oft im Grenzbereich zwischen Lebensmitteln und Heilmitteln. Sie dürfen keine pharmakologische Wirkung aufweisen und nicht als Arzneimittel aufgemacht oder mit Hinweisen zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beworben werden.
Für die korrekte Einstufung ist eine Gesamtbeurteilung erforderlich – basierend auf Zusammensetzung, Dosierung, Zweckbestimmung, Kennzeichnung, Aufmachung und Anpreisung, etc.
Mehr dazu:
Kriterien für die Abgrenzung zwischen Medikamenten, Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen
Risiken
Im Gegensatz zu Arzneimitteln durchlaufen Nahrungsergänzungsmittel grundsätzlich kein Bewilligungsverfahren, bei welchem die Sicherheit behördlich geprüft wird. Gewisse Produkte können somit zu gesundheitlichen Risiken führen.
Internethandel
Die gesetzlichen Anforderungen gelten auch für online verkaufte Produkte. Seien Sie besonders vorsichtig bei Produkten auf ausländischen Internetseiten oder unvollständigen Anbieterangaben, mit unrealistischen Versprechen («Wundermittel»), oder fehlender Kennzeichnung in einer Amtssprache.
Mehr Informationen:
Verantwortung für sichere Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände