Auch im Onlinehandel gelten in der Schweiz die Vorgaben des Lebensmittelrechts. Auf ausländischen Onlineshops und -Plattformen ist jedoch Vorsicht geboten. Konsumentinnen und Konsumenten tragen Verantwortung für das, was sie über ausländische Shops beziehen.
Für Lebensmittel, die in der Schweiz verkauft werden, gilt das Schweizer Lebensmittelrecht – auch im Onlinehandel. Produkte dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie sicher sind und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Vorsicht ist geboten, wenn Produkte über ausländische Onlineshops oder Plattformen bestellt werden. Das Lebensmittelrecht deckt nämlich nur den gewerblichen Handel ab – nicht aber die private Einfuhr für den häuslichen Gebrauch.
Vorsicht beim Onlinekauf
Online einkaufen ist bequem, kann aber auch Risiken bergen. Besonders bei Händlern ausserhalb der Schweiz und der EU sollten Konsumentinnen und Konsumenten vorsichtig sein.
Das BLV empfiehlt Konsumentinnen und Konsumenten, Lebensmittel, Kosmetika, Spielzeuge und andere Gebrauchsgegenstände möglichst in Schweizer oder EU-Onlineshops zu bestellen. Dort gelten vergleichbare gesetzliche Anforderungen an die Produktsicherheit: Nur sichere Produkte sind zugelassen.
Beim Kauf bei Onlinehändlern mit Sitz in Drittstaaten (ausserhalb der Schweiz oder EU) können Produkte angeboten werden, die nicht diesen hohen Anforderungen entsprechen. Solche Waren können ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen. Deshalb ist beim Einkaufen Vorsicht geboten.
Seien Sie auch achtsam bei Käufen auf Social-Media-Plattformen sowie bei Produktempfehlungen und Erfahrungsberichten in Diskussionsforen oder Chatgruppen. Oftmals handelt es sich um bezahlte Werbung.
Kantonale Vollzugsstellen kontrollieren regelmässig Schweizer Onlineshops. Diese unterliegen dem Schweizer Lebensmittelrecht, das hohe Anforderungen an die Lebensmittel- – und Produktsicherheit stellt.
Produkte, die für den privaten häuslichen Gebrauch aus dem Ausland bestellt werden, unterstehen nicht dem Schweizer Lebensmittelrecht. Die Verantwortung für die Sicherheit liegt in diesen Fällen bei der Konsumentin oder dem Konsumenten.
EU-Onlineshops: Die Lebensmittel- und Produktsicherheit ist in der EU vergleichbar geregelt wie in der Schweiz. Auch dort überwachen Behörden die Onlineshops.
Drittstaaten-Onlineshops: In Drittstaaten gelten andere Vorschriften. Es können Produkte angeboten werden, die nach Schweizer Recht nicht verkehrsfähig
Der Bundesrat will die rechtliche Grundlage verbessern, um ausländische Onlinehändler mit einem Bezug zur Schweiz – etwa durch eine «.ch»-Domain – besser kontrollieren zu können. Bei gravierenden oder wiederholten Verstössen soll es möglich sein, problematische Shops zu sperren.
Zu viele Sendungen: Jeden Tag gelangen mehrere hunderttausend Pakete in die Schweiz. Eine umfassende Kontrolle aller Sendungen ist nicht machbar.
Kaum Wirkung: Wird in einer privaten Sendung ein unsicheres Produkt entdeckt, wird dieses eingezogen – der Anbieter im Ausland kann jedoch weiterhin verkaufen.
Trügerische Sicherheit: Wenn der Eindruck entsteht, importierte Produkte seien kontrolliert, entsteht ein falsches Sicherheitsgefühl. In Wahrheit würde nur ein kleiner Teil überhaupt geprüft.
Hohe Kosten: Kontrollen sind aufwändig. Je nach Produkt können sie mehrere hundert Franken kosten – Im Fall einer Beanstandung müssten die Konsumentinnen und Konsumenten diese Kosten tragen.
Massnahmen kaum durchsetzbar: Gegen Anbieter im Ausland sind Sanktionen schwer umzusetzen: Sie könnten rasch unter neuer Internet-Adresse erneut verkaufen.
Vorsicht bei Nahrungsergänzungsmitteln
Nahrungsergänzungsmittel gehören zu den Produkten, die häufig online bestellt werden. Stammen sie aus ausländischen Shops, enthalten sie oft nicht nicht zulässige Zutaten. Die empfohlene Verzehrmenge kann bereits zu einer Überdosierung bestimmter Substanzen führen – mit potenziell gesundheitsschädigenden Folgen.
Einige Produkte werden zudem mit Heilversprechen beworben – das ist in der Schweiz verboten. Lebensmittel sind keine Heilmittel und Nahrungsergänzungsmittel dienen nie der Vorbeugung oder Heilung von Krankheiten.
In bestimmten Fällen gelten ausländische Nahrungsergänzungsmittel in der Schweiz als Arzneimittel. Dann unterstehen sie dem Heilmittelgesetz. Der Import solcher Produkte – etwa Dopingmittel oder Wachstumshormone – ist stark eingeschränkt oder ganz verboten. Weitere Hinweise dazu bietet Swissmedic: