Kriterien für die Abgrenzung zwischen Medikamenten, Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen
Es ist nicht immer eindeutig, ob ein Produkt als Lebensmittel, Medikament oder Gebrauchsgegenstand gilt. Swissmedic und das BLV haben gemeinsame Kriterien entwickelt, um die Einordnung zu erleichtern.
Um sicherzustellen, dass Produkte korrekt klassifiziert werden, haben Swissmedic und das BLV gemeinsame Abgrenzungskriterien erarbeitet. Sie stützen sich auf das Schweizer Recht und die nationale Gerichtspraxis sowie auf die entsprechenden Grundlagen und Entscheide der EU.
Das BLV und Swissmedic haben Dokumente veröffentlicht, die bei der Einstufung von Produkten oder Stoffen helfen und zur Klärung der aktuellen Situation beitragen.
In den folgenden Dokumenten finden Sie weitere Informationen: