Verantwortung für sichere Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
Das Lebensmittelrecht legt Vorgaben für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände fest. Es stellt sicher, dass nur sichere Produkte abgegeben werden und der Täuschungsschutz bei Lebensmitteln, Kosmetika und Gegenständen mit Lebensmittelkontakt gewährleistet ist.
Aufgaben von Herstellern und Inverkehrbringern
Hauptverantwortung für Sicherheit und Information
Die Hauptverantwortung tragen Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer. Sie stellen den Gesundheitsschutz sicher, schützen vor Täuschung und informieren Konsumentinnen und Konsumenten transparent über ihre Produkte.
Leitlinien für gute Verfahrenspraxis
Vorgehen bei Gesundheitsgefährdungen
Besteht der Verdacht auf eine Gesundheitsgefährdung oder wird eine solche nachgewiesen, informieren die Betriebe die kantonalen Vollzugsbehörden und entfernen die betroffenen Produkte aus dem Verkauf. Wurden gesundheitsgefährdende Produkte bereits an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben, entscheidet das BLV in Absprache mit der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde über eine öffentliche Warnung. Diese erfolgt über eine Medienmitteilung sowie über die Social-Media-Plattform X, die BLV-Website und die RecallSwiss App.
Aufgaben der Kantone
Die kantonalen Behörden unter der Leitung der Kantonschemikerinnen und -chemiker sowie der Kantonstierärztinnen und -tierärzte vollziehen die Lebensmittelgesetzgebung. Sie führen Betriebs- und Produktkontrollen durch und ordnen bei Bedarf Massnahmen an.
Aufgaben des Bundes
Rechtsgrundlagen, Koordination und Aufsicht
Auf Bundesebene erarbeitet das BLV die rechtlichen Grundlagen und führt Risikobewertungen durch. Es koordiniert die Vollzugsmassnahmen der Kantone und informiert, wenn ein gesamtschweizerisches Interesse besteht. Zudem beaufsichtigt das BLV die Vollzugstätigkeit der kantonalen Behörden. Die Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK) unterstützt das BLV dabei.
Mehr Informationen: Bundeseinheit für die Lebensmittelkette
Kontrolle im grenzüberschreitenden Verkehr
Der Bund verantwortet die Überwachung von Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen, Tieren und Tierprodukten bei der Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr. Das BLV legt dafür nationale Kontrollprogramme fest und koordiniert deren Umsetzung.
Verantwortung der Konsumentinnen und Konsumenten
Sicherer Umgang mit Produkten
Konsumentinnen und Konsumenten tragen Verantwortung dafür, dass sicher produzierte Lebensmittel bis zum Verzehr und Gebrauchsgegenstände bis zur Verwendung sicher bleiben. Dazu gehört, Produkte korrekt zu lagern und zuzubereiten sowie verantwortungsvoll und risikobewusst einzukaufen.
Risiken beim Onlinekauf aus dem Ausland
Beim Kauf von Lebensmitteln, Spielzeugen oder Kosmetika auf ausländischen Online-Plattformen ist Vorsicht geboten. Produkte für den privaten Eigengebrauch fallen nicht unter den Geltungsbereich des schweizerischen Lebensmittelrechts. Die Vollzugsbehörden kontrollieren solche Produkte nicht. Es ist daher nicht gewährleistet, dass sie den rechtlichen Anforderungen der Schweiz entsprechen.
Weitere Informationen finden Konsumentinnen und Konsumenten auf folgenden Seiten:

Kosmetika online einkaufen
Sichere Wahl im Onlinehandel: Worauf Konsumenten und Konsumentinnen bei Kosmetika achten müssen.

Lebensmittel online einkaufen
Sichere Wahl im Onlinehandel: Worauf Konsumenten und Konsumentinnen bei Lebensmitteln achten müssen.

Spielzeuge
Die Spielzeugverordnung schützt Kinder vor gefährlichen Stoffen. Erfahren Sie, worauf Sie beim Spielzeugkauf und bei Onlinebestellungen achten sollten.
Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln
Lebensmittelhygiene leicht gemacht: waschen, erhitzen, trennen, kühlen. So bleiben Ihre Mahlzeiten sicher und gesund.