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Unerlaubte Stoffe

Unerlaubte Stoffe haben in Lebensmitteln nichts verloren – dennoch werden sie in Produkten wie Nahrungsergänzungsmitteln, Schlankheitsmitteln oder Sportlerprodukten eingesetzt. Solche Zusätze können die Gesundheit gefährden. Das BLV warnt ausdrücklich vor dem Konsum.

2,4-Dinitrophenol (DNP)

DNP ist hochgiftig und kann tödlich sein. Das BLV warnt dringend vor Produkten, die diese verbotene Substanz enthalten.

Dimethylamylamin (DMAA)

DMAA wird als leistungssteigernd oder schlankmachend vermarktet, kann aber schwere Gesundheitsschäden verursachen. Das BLV warnt ausdrücklich davor.

Monascus Purpureus (Rotschimmelreis)

Rotschimmelreis ist in der Schweiz verboten – wegen gesundheitlicher Risiken und fehlender Zulassung als Lebensmittel oder Arzneimittel.

Senna

Senna wirkt abführend und kommt in Kräutertees zur Gewichtsreduktion, gegen Verstopfung oder «Detox-Tees» vor. In Lebensmitteln ist die Pflanze in der Schweiz wegen Gesundheitsrisiken verboten.

D-Mannose

Der Stoff D-Mannose hat eine pharmakologische Wirkung. Deshalb wird geprüft, ob D-Mannose in Lebensmitteln zukünftig verboten wird.