Anträge Grundstoffe

Grundstoffe sind Stoffe, die für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt nicht bedenklich sind. Für die Genehmigung von Grundstoffen kann ein Begehren bei der Zulassungsstelle Pflanzenschutzmittel eingereicht werden.

Grundstoffe müssen die Kriterien nach Art. 10a der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) erfüllen. Das Formular zur Einreichung eines Begehrens zur Genehmigung eines neuen Grundstoffs ist unter «Im Detail» aufgeführt.

Die genehmigten Grundstoffe werden im Anhang 1, Teil D der PSMV aufgeführt. Pflanzenschutzmittel, die ausschliesslich genehmigte Grundstoffe enthalten, benötigen keine Bewilligung, müssen aber vor dem Inverkehrbringen der Zulassungsstelle gemeldet werden. Das Formular für diese Meldung ist unter «Im Detail» aufgeführt. Bei diesem Meldeverfahren werden Wirksamkeit, unerwünschte Nebenwirkungen, Stabilität der Formulierung und weitere Aspekte nicht geprüft. Auf der Produktetikette ist der Hinweis «Pflanzenschutzmittel aus Grundstoffen (zugelassen ohne Wirkungs- und Pflanzenverträglichkeitsnachweis)» aufzuführen. Die Zulassungsstelle veröffentlicht die Liste der gemeldeten Pflanzenschutzmittel, die ausschliesslich genehmigte Grundstoffe enthalten, aufgeführt unter «Im Detail». Diese Pflanzenschutzmittel dürfen auch von nichtberuflichen Anwendern verwendet werden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 20.01.2022

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https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/zulassung-pflanzenschutzmittel/gesuche-und-antraege/antraege-grundstoffe.html