Wenn Sie Versuche zu Forschungs- oder Entwicklungszwecken mit in der Schweiz nicht bewilligten Pflanzenschutzmitteln oder nicht bewilligten Anwendungen von Pflanzenschutzmittel durchführen, benötigen Sie eine Bewilligung der Zulassungsstelle.
In der Schweiz dürfen grundsätzlich nur bewilligte Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht und verwendet werden. Eine Ausnahme gilt für Mittel, die zu Forschungs- und Entwicklungszwecken eingesetzt werden. Dafür ist eine Bewilligung nötig.
Es gibt zwei Arten von Bewilligungen:
- Einzelbewilligung für Versuche
Sie gilt für eine Versuchsanordnung oder Versuchsperiode mit einem oder mehreren Produkten.
- Generelle Bewilligung für Versuche
Inhaberinnen und Inhaber einer solchen Bewilligung können ohne Einzelbewilligung Versuche anlegen und durchführen. Versuche mit Produkten, die Organismen enthalten oder für die eine Luftapplikation vorgesehen ist, sind ausgeschlossen. Dafür ist jeweils eine Einzelbewilligung nötig.
In jedem Fall müssen die in der Bewilligung festgelegten Vorgaben eingehalten werden.
Wie Sie Gesuche einreichen
Prüfen Sie im Pflanzenschutzmittelverzeichnis, ob das Pflanzenschutzmittel in der vorgesehenen Anwendung bereits bewilligt ist.
Wenn bei den geplanten Versuchen pathogene oder gentechnisch veränderte Organismen oder gebietsfremde wirbellose Kleintiere eingesetzt werden, ist eine Bewilligung des Bundesamtes für Umwelt BAFU erforderlich – sofern die Organismen nach der Freisetzungsverordnung bewilligungspflichtig sind.
- Einzelbewilligung: Einzelpersonen, Kantonen, Forschungsorganisationen und Unternehmen.
- Generelle Bewilligung: Kantonen, Forschungsorganisationen und Unternehmen, die bereits mehrere Versuche durchgeführt haben
Sie können Gesuche während des ganzen Jahres einreichen. Gesuche müssen mindestens drei Monate vor Versuchsbeginn bei der Zulassungsstelle eingehen.
- Einzelbewilligung: Gilt in der Regel für die Dauer der Versuchsperiode, meist ein Jahr.
- Generelle Bewilligung: Gilt maximal fünf Jahre.
Füllen Sie den 1. Teil des Gesuchformulars aus und legen Sie folgende Informationen bei:
- Eingesetzte Produkte: Handelsname, Hersteller, Formulierungstyp, Wirkstoffgehalt(e), Sicherheitsdatenblatt.
- Versuchsanordnung: Ort des Versuchs (Gemeinde, Parzelle, Fläche, gegebenenfalls Koordinaten), Versuchsfläche, Versuchsperiode, Kulturen, Zielorganismen, Anzahl Behandlungen, Aufwandmengen, Verfügbarkeit der Aufzeichnungen.
- Bewertung möglicher Auswirkungen: Alle verfügbaren Daten zu möglichen Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt.
Wenn die Produkte Organismen enthalten, füllen Sie zusätzlich Teil 2 des Gesuchformulars aus und legen Sie die entsprechenden Informationen bei.
Sind verschiedene Organismen vorgesehen, benötigen wir die Angaben zu Abschnitt 2.3 für jede Art.
Füllen Sie den 1. Teil des Gesuchformulars aus.
Sie können das Gesuch per E-Mail, CD oder ausgedruckt per Post einreichen.
Gesuch per Post einreichen:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Zulassungsstelle Pflanzenschutzmittel
Schwarzenburgstrasse 155
3003 Bern
Es fallen keine Gebühren an.
Letzte Änderung 01.12.2025