Gesuche

Für die korrekte und vollständige Einreichung eines Pflanzenschutzmittel-Gesuchs müssen zahlreiche Aspekte berücksichtigt werden, damit die Prüfung nach den rechtlichen Vorgaben durchgeführt werden kann.

Elektronische Einreichung von Gesuchen und Meldungen

Die Einreichung von Gesuchen und Meldungen von Verkaufszahlen erfolgt ab dem 10. Februar 2025 so weit möglich elektronisch über die Webapplikation InfoFito.

Unter folgendem Link kann auf die Webapplikation InfoFito zugegriffen werden:

https://www.infofito.blv.admin.ch

Mit der Einführung von InfoFito ändern sich die Fristen für die Einreichung von Gesuchen, Anträgen und Meldungen. Die Fristen für das Jahr 2025 lauten wie folgt:

  • Gesuche der Typen A1, A2.1, A2.2a, A2.3 und B
    Sämtliche Unterlagen können seit Februar 2025 eingereicht werden.
  • Gesuche des Typs C
    Sämtliche Unterlagen können seit Februar 2025 eingereicht werden
  • Gesuche der Typen A2.2b, A2.4, A2.5, D und administrative Änderungen
    Gesuche dieser Typen und administrative Änderungen können ab Februar 2025 jederzeit elektronisch eingereicht werden.
  • Anträge für Parallelimport-Produkte
    Anträge für Parallelimport-Produkte für das Jahr 2026 können ab April 2025 bis September 2025 ebenfalls elektronisch in InfoFito eingereicht werden.
  • Meldung von Verkaufszahlen
    Die Meldung der Verkaufszahlen, welche bis anhin an das Bundesamt für Landwirtschaft BLW gesendet wurde, erfolgt ab Februar 2025 ebenfalls elektronisch in InfoFito.

Gesuche für Makroorganismen können noch nicht mit InfoFito eingereicht werden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 11.03.2025

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https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/zulassung-pflanzenschutzmittel/gesuche-und-antraege/gesuche.html