Für die korrekte und vollständige Einreichung eines Pflanzenschutzmittel-Gesuchs müssen zahlreiche Aspekte berücksichtigt werden, damit die Prüfung nach den rechtlichen Vorgaben durchgeführt werden kann.
Die Weisung für das Einreichen von Gesuchen für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz richtet sich an die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller und gibt einen Überblick zu den formalen und fachlichen Anforderungen bei Pflanzenschutzmittel (PSM)-Gesuchen. In den «Informationen zum Einreichen von Gesuchen für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln» finden sich die zu beachtenden Neuerungen bei den Anforderungen und spezifische Hinweise für den laufenden Gesuchs-Zyklus.
Formular für folgende Gesuchstypen:
A1: Neues Produkt welches (mindestens) einen Wirkstoff enthält der nicht auf Anhang 1 PSMV gelistet ist.
A 2.1: Neues Produkt welches eine neue Kombination bereits bewilligter (bereits in Anhang 1 PSMV aufgeführter) Wirkstoffe (neue Wirkstoffmischung) und/oder neue Wirkstoffmenge(n) enthält.
A 2.2: Neue Formulierung eines bereits bewilligten Produkts, Indikationen wie bisher:
A2.2a: significant change
A2.2b: non-significant change
A 2.3: Produkt dessen Zusammensetzung äquivalent zu einem bereits bewilligten Referenzprodukt ist – ohne Einwilligung der Bewilligungsinhaberin des Referenzprodukts.
B: Erweiterungsgesuch für ein bereits bewilligtes Pflanzenschutzmittel
C: Bewilligung für eine Anwendung von geringfügiger Bedeutung ("minor use" gem. Art. 35 PSMV)
E: Reevaluation (Überprüfung eines Wirkstoffs gem. Art. 9 PSMV)
Details siehe Dokument «Weisung für das Einreichen von Gesuchen für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz (11 / 2021)»
Weitere Informationen
Letzte Änderung 19.09.2023