Bevor ein Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht werden kann, muss es bewilligt werden. Je nach Art der Bewilligung sind unterschiedliche Gesuchsformulare zu verwenden.
Für die korrekte und vollständige Einreichung eines Pflanzenschutzmittel-Gesuchs müssen zahlreiche Aspekte berücksichtigt werden, damit die Prüfung nach den rechtlichen Vorgaben durchgeführt werden kann.
Grundstoffe sind Stoffe, die für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt nicht bedenklich sind. Für die Genehmigung von Grundstoffen kann ein Begehren bei der Zulassungsstelle Pflanzenschutzmittel eingereicht werden.
Gleichartige Pflanzenschutzmittel, die im Ausland zugelassen sind, können über den Parallelimport in der Schweiz in Verkehr gebracht werden. Für die Aufnahme von Produkten in die entsprechende Liste kann ein Antrag gestellt werden.