Gesuche und Anträge

Das BLV ist zuständig für die Zulassung und den Import von Pflanzenschutzmitteln sowie von behandeltem Saatgut. Es prüft Gesuche, führt das Pflanzenschutzmittelverzeichnis und stellt sicher, dass bewilligte Produkte sicher und rechtskonform verwendet werden.

Gesuche einreichen

Für die Einreichung eines Zulassungsgesuchs für ein Pflanzenschutzmittel müssen Sie zahlreiche Vorgaben beachten. Nur wenn alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, kann das BLV ein Gesuch korrekt prüfen und das Mittel zulassen.

Anträge Parallelimporte

Gleichartige Pflanzenschutzmittel, die im Ausland zugelassen sind, können über den Parallelimport in der Schweiz in Verkehr gebracht werden. Für die Aufnahme solcher Produkte in die entsprechende Liste können Sie einen Antrag stellen.

Gesuche für Versuche mit nichtbewilligten Pflanzenschutzmitteln

Wenn Sie Versuche zu Forschungs- oder Entwicklungszwecken mit in der Schweiz nicht bewilligten Pflanzenschutzmitteln oder nicht bewilligten Anwendungen von Pflanzenschutzmittel durchführen, benötigen Sie eine Bewilligung der Zulassungsstelle.

Einfuhr von behandeltem Saatgut

Saatgut, das mit in der Schweiz bewilligtem Pflanzenschutzmittel behandelt wurde, darf importiert werden. Für Saatgut mit hier nicht bewilligten Pflanzenschutzmitteln ist eine Bewilligung der Zulassungsstelle erforderlich.

Letzte Änderung 21.11.2025

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