Gleichartige Pflanzenschutzmittel, die im Ausland zugelassen sind, können über den Parallelimport in der Schweiz in Verkehr gebracht werden. Für die Aufnahme solcher Produkte in die entsprechende Liste können Sie einen Antrag stellen.
Elektronische Einreichung von Parallelimport-Anträgen
Anträge für Parallelimporte können Sie über die Webapplikation InfoFito einreichen:
Die Zulassungsstelle führt eine Liste der in der Schweiz zugelassenen Parallelimporte. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Mittel gleichartige wertbestimmende Eigenschaften haben wie die in der Schweiz bereits bewilligten Produkte.
Hinweise und Formulare zur Antragstellung finden Sie unter «Weitere Informationen».
Importeurinnen und Importeure von Pflanzenschutzmitteln benötigen eine Generaleinfuhrbewilligung des Bundesamtes für Landwirtschaft BWL.
Im Pflanzenschutzmittelverzeichnis sind die Produkte aufgeführt, die für den Parallelimport in die Schweiz zugelassen sind.
Weitere Informationen
Letzte Änderung 01.12.2025