Anträge Parallelimporte

Gleichartige Pflanzenschutzmittel, die im Ausland zugelassen sind, können über den Parallelimport in der Schweiz in Verkehr gebracht werden. Für die Aufnahme von Produkten in die entsprechende Liste kann ein Antrag gestellt werden.

Die Zulassungsstelle ist beauftragt, eine Liste der für den Parallelimport in die Schweiz zugelassenen Produkte zu führen. Grundvoraussetzung für die Aufnahme in diese Liste ist, dass die Produkte gleichartige wertbestimmende Eigenschaften aufweisen wie die in der Schweiz bereits bewilligten Mittel. Ab dem 1.2.2022 wird für jeden Antrag für ein Parallelimportprodukt eine Gebühr erhoben. Hinweise und Formulare zur Antragstellung sind unter «Im Detail» zu finden.  

Importeure von Pflanzenschutzmitteln müssen über eine Generaleinfuhrbewilligung verfügen. Diese wird vom BLW erteilt. Informationen zur Gesuchstellung für eine Generaleinfuhrbewilligung finden sie unter: Pflanzenschutzmittel (admin.ch) 

Im Pflanzenschutzmittelverzeichnis werden auch Produkte aufgeführt, die für den Parallelimport in die Schweiz zugelassen sind.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 20.05.2022

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https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/zulassung-pflanzenschutzmittel/gesuche-und-antraege/antraege-parallelimporte.html