Porcines reproduktives und respiratorisches Syndrom (PRRS)

Das Porcine reproduktive und respiratorische Syndrom (PRRS) ist eine Virusinfektion der Schweine. Für den Menschen ist das Virus nicht gefährlich und das Fleisch kann bedenkenlos gegessen werden.

Das Porcine reproduktive und respiratorische Syndrom (PRRS) betrifft vor allem Hausschweine. Wildschweine sind nur wenig empfänglich. Die Krankheitsanzeichen können sich je nach Haltungsform und Alter der Tiere stark unterscheiden:

  • Reproduktiv: Bei Muttersauen und Ebern ist vor allem das Fortpflanzungssystem betroffen. Die Krankheit führt zu Fruchtbarkeitsstörungen bei Muttersauen, verminderter Fruchtbarkeit der Eber, zu Geburten von lebensschwachen oder toten Ferkeln, Fieber und Fressunlust.
  • Respiratorisch: Bei Ferkeln ist vor allem der Atmungstrakt betroffen. Sie haben Fieber, niesen, husten, atmen erschwert und als Folge davon ist die Mastleistung vermindert. Sie kümmern und sterben vereinzelt. Mastschweine zeigen ähnliche Krankheitsanzeichen, nur weniger stark.

Ansteckung und Verbreitung  

Der Erreger ist ein Virus der Gattung Arterivirus. In gefrorenem Fleisch bleibt er mehrere Jahre ansteckend.

Die Krankheit wird innerhalb der Herden über die Luft verbreitet (Tröpfcheninfektion). Zwischen Herden ist eine Übertragung mit dem Wind über einige hundert Meter möglich. Die Krankheit wird auch über Samen und im Körper von Mutterschweinen auf ungeborene Ferkel übertragen.

Der Erreger ist weltweit verbreitet und kommt in allen Nachbarländern der Schweiz vor. Die Schweiz ist amtlich anerkannt frei von PRRS. Dies wird regelmässig durch Stichprobenuntersuchungen des Schweinebestandes dokumentiert:

Einen Überblick über die Seuchenlage in der Schweiz bietet die Datenbank Tierseuchenfälle Schweiz.

Was tun?  

  • Kein Schweinefleisch illegal in die Schweiz importieren. Es ist möglicherweise mit PRRS verseucht und könnte unsere Schweine gefährden.

Impfstoffe gegen die Krankheit sind in der Schweiz nicht zugelassen (siehe auch „Weitere Informationen“).

PRRS ist eine auszurottende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin melden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 02.03.2022

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