Ausbildung rund um die Schweinehaltung

Wer mehr als drei Schweine hält, muss einen Sachkundenachweis vorlegen können. Davon befreit sind ausgebildete Landwirte. Auch wer die eigenen Ferkel selbst frühkastriert, braucht einen entsprechenden Sachkundenachweis.

Wer mehr als drei Schweine hält, braucht eine entsprechende Ausbildung: Umfasst die Tierhaltung insgesamt mehr als zehn Grossvieheinheiten, ist eine landwirtschaftliche Ausbildung erforderlich. In kleineren Tierhaltungen mit weniger als zehn Grossvieheinheiten muss die für die Haltung und Betreuung verantwortliche Person einen Sachkundenachweis nach Art. 198 der Tierschutzverordnung erbringen.

Personen, die am 1. September 2008 bereits als Tierhaltende erfasst waren, müssen die Ausbildung nicht nachholen. Vom Sachkundenachweis befreit sind auch Landwirte, denn sie verfügen bereits über eine fachspezifische Berufsausbildung für den Umgang mit Nutztieren.

Die Kurse zum Erwerb des Sachkundenachweises können Organisationen durchführen, welche vom BLV für diese Aufgabe anerkannt sind. Eine Liste dieser Organisationen befindet sich unter „Weitere Informationen“.

Ausbildung für die Frühkastration männlicher Ferkel

Tierhalterinnen und Tierhalter dürfen ihre Ferkel bis zum Alter von maximal zwei Wochen unter Schmerzausschaltung selber kastrieren. Sie müssen sich zuvor durch den Erwerb eines Sachkundenachweises in einem von den Bundesämtern für Landwirtschaft sowie für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen anerkannten Kurs fachkundig gemacht haben (vgl. Art. 32 TSchV).
Näheres zu diesem Sachkundenachweis findet sich in der Fachinformation Rechtsvorschriften zur Frühkastration männlicher Ferkel durch die Tierhalterin oder den Tierhalter (siehe unter „Weitere Informationen“).

Weitere Informationen

Letzte Änderung 16.07.2021

Zum Seitenanfang

https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/tiere/tierschutz/nutztierhaltung/schweine/ausbildung-schwein.html